Weisung Nr. 63 für die Kriegführung

 

 

Fernschreiben von + FRR GWNOL 01898 1. 9. 0310 = mit Aue - an Nachr. OKM/Skl. = Gltd: Reichsleiter Bormann = Gen Bevollm Reichsverwaltung z Hd d Herrn Staatssekr Stuckart = Reichskommissar für die besetzten niederld Gebiet, Reichsmin. Dr. Seyss-Inquart = Stellv Gauleiter Schiessmann = (Gau Essen) = Gauleiter Florian (Gau Düsseldorf) = Gauleiter Grohe" (Gau Köln-Aachen) == Gauleiter Simon (Gau Moselland) = Gauleiter Bürckel (Gau Westmark) = Gauleiter Wagner (Gau Baden-Elsass) = Gauleiter Dr Meyer (Gau West­falen-Nord) = Gauleiter Albert Hoffmann (Gau Westfalen-Süd) = 53) = = - 7) 38534 = 34) -,* = (Gau Kurhessen) = Gauleiter Sprenger (Gau Hessen-Nassau) = Gauleiter Dr Hellmuth (Gau Mainfranken) = Gauleiter Murr (Gau Württem­berg) = Reichsarbeitsführer = OT-Zentrale = OKL Fü Stab = Chef H Rüst und BdE = Wehrm Bef Niederlande = Stellv Gen Kdo VI = Stellv Gen Kdo XII = Stellv Gen Kdo V = Gen d Pi und Fest beim OKW = Chef HNW = Nachr: Auswärtiges Amt = Nachr: Ob West = Nachr: Mil Bef in Frankreich = Nachr: Chef Genst d H zugl f Op Abt = Nachr: Chef Genst d H zugl f Gen d Art = Nachr: OKM/Skl. gKdos - Chefsache - Nur durch Offizier

 

 

Befehl über Herstellung der Verteidigungsbereitschaft des Westwalls

1.) Ich befehle zur Herstellung der Verteidigungsbereitschaft des Westwalls

a) Die Verstärkung der Stellung (einschließlich der einzubeziehenden Teile der Maginot-Linie) durch feldmäßigen Ausbau.

b) Den feldmäßigen und womöglich ständigen Ausbau der bereits erkundeten Verlängerung des Westwalls bis an die Ijssel-See.

2.) Der gesamte Ausbau ist mit den Mitteln eines Volksaufgebots durchzuführen und wird verantwortlich übertragen:

a) Dem Reichskommissar für die besetzten niederld Gebiet, Reichsmin. Dr. Seyss-Inquart unter verantwortlicher Einschaltung des Leiters des Arbeitsbereichs der NSDAP, Oberdienstleiter Ritterbusch, im Abschnitt Ijssel-See bis Nimwegen

b) Dem stellv. Gauleiter Schiessmann (Gau Essen) im Ab­schnitt Nimwegen-Venlo

c) Dem Gauleiter Florian (Gau Düsseldorf) im Abschnitt Venlo-deutsch-holl. Grenze südostwärts Roermond

d) Dem Gauleiter Grohe (Gau Köln-Aachen)

e) Dem Gauleiter Simon (Gau Moselland)

f) Dem Gauleiter Bürkel (Gau Westmark)

g) Dem Gauleiter Wagner (Gau Baden-Elsaß) in ihren Gauen. - Zusätzliche Arbeitskräfte sind, wo erforderlich, durch die Nachbargaue zu stellen: Es werden angewiesen: Gau Essen auf Gau Westfalen-Nord, Gau Düsseldorf auf Gau Westfalen-Nord und -Süd, Gau Köln-Aachen auf Gau Westfalen-Süd, Gau Moselland auf Gau Kurhessen und Hessen-Nassau, Gau Westmark auf Gau Mainfranken, Gau Baden-Elsaß auf Gau Württemberg. - Die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich Festlegung der Höhe der Arbeitskräfte, sind unter den Gau­leitern unmittelbar zu regeln.

3.) Die rein militärischen Aufgaben für den gesamten Ausbau obliegen dem Chef H Rüst und BdE nach Weisung OKW/WFSt mit Hilfe des Führungsstabes Weststellungen, der gleichzeitig mit den militärischen Aufgaben des Ausbaues und der Sicherung der Weststellungen vorwärts des Westwalles von Trier bis zur Schweizer Grenze beauftragt ist.

Unter diesem sind zur Durchführung der militärischen Aufgaben verantwortlich einzusetzen:

a) Wehrm Bef Niederlande im Abschnitt von der Ijssel-See bis Nimwegen

b) Stellv Gen Kdo VI. AK

c) Stellv Gen Kdo XII. AK

d) Stellv Gen Kdo V. AK innerhalb ihrer Wehrkreise, stellv Gen Kdo VI. AK zusätzlich im Abschnitt Nimwegen bis Roermond. - Wehrm Bef Niederland wird für dies Aufgabe dem Chef H Rüst und BdE unterstellt.

4.) Richtlinien für den Ausbau folgen gesondert.

5.) Reichsarbeitsführer stellt die in den mit dem Ausbau beauftragten Gauen eingesetzten RAD-Abteilungen den Gauleitern zum Ausbau zur Verfügung. Die Einstellungstermine in die Wehrmacht sind einzuhalten.

6.) Die Erfassung der zivilen Arbeitskräfte ist Aufgabe des Reichskommissars für die niederld besetzten Gebiete, Reichsmin. Dr. Seyss-Inquart, und der Gauleiter, ihr EinsätZ Sache des Reichskommissars für die besetzten niederld. Gebiete, Reichsmin. Dr. Seyss-Inquart, für seinen Abschnitt und der mit dem Ausbau beauftragten Gauleiter. Diesen fällt auch die Betreuung und Versorgung dieser Kräfte einschließlich der eingesetzten OT zu.

7.) Einsatz der OT im Rahmen des Ausbaues:

Die OT wird auf Grund unmittelbarer Vereinbarungen des Reichskommissars für die besetzten niederld Gebiet, Reichsmin Dr Seyss-Inquart, und der Gauleiter mit der OT derart eingesetzt, daß sie den notwendigen Bauapparat zur Verfügung stellt und die fachliche Aufsicht bei der Ausführung der Bauarbeiten übernimmt. Verantwortlich für den Ausbau bleibt der betreffende Gauleiter. Zu ihnen tritt jeweils die örtliche OT-Dienststelle als technische Abteilung.

8.) Die gesamte Materialbeschaffung einschließlich Anforderung, Zuweisung und Abtransport wird nach dem für den Ausbau der deutschen Weststellung durch OKW / Gen d Pi erlassenen Befehl durchgeführt.

9.) Der örtliche Flakschutz für den Ausbau wird durch die Luftwaffe übernommen.

10.) Reichskommissar für die besetzten niederld. Gebiete, Reichsmin. Dr. Seyss-Inquart, und die Gauleiter melden mir über den Leiter der Parteikanzlei möglichst bald die beabsich­tigte Organisation des Ausbaues und die Arbeitskräfte, Chef H Rüst und BdE über OKW / WFSt zum 1. und 15. jeden Monats über Ausbaustand und Baufortschritt.

(gez.) Adolf Hitler. Der Führer Nr. 773134/44 gK Chefs.

 

 

 

[63 a]

 

Fernschreiben von + + + FRR GWNOL 014837 1. 9. .1535 = an OKM\Skl = Gltd: Ob. West. - Chef H Rüst u BdE. - W B Belgien / Nordfrankreich. - W B Niederlande. -Stellv. Gen. Kdo. VI A. K. - Stellv. Gen. Kdo. XII. A. K. Stellv. Gen. Kdo. V. A. K. - GenSt Heeres zgl. für Op. Abt. / Gen. Qu., Gen d. Art. - Gen. d. Pi. u. Fest, bei OKW. - Chef HNW. - Chef HPA. - Chef Trsp. Wesen. - Gen. Insp. d. Pz. Truppen. - OKM / Ski. - OKL / FüStab. - Nachr. Reichsleiter Bormann. - Nachr. Gen. Bev. f d Reichsverwaltung z. Hd. Staatssekretär Stuckart. - Nachr. Ausw. Amt. - Nachr. Gauleiter Grohe, Reichskomm. in Belgien / Nordfrankreich. -Nachr. Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete, Reichsmin. Dr. Seyss-Inquart. - Nachr. stellv. Gauleiter Schiessmann (Gau Essen). - Nachr. Gauleiter Florian (Gau Düsseldorf). - Nachr.: Gauleiter Simon (Gau Moselland). -Nachr. Gauleiter Bürkel (Gau Westmark). - Nachr. Gauleiter Wagner (Gau Baden-Elsaß). - Nachr. Gauleiter Dr. Meyer (Gau Westfalen-Nord). — Nachr. Gauleiter Albert Hoffmann (Gau Westfalen-Süd). - Nachr. stellv. Gauleiter Gerland (Gau Kurhessen). - Nachr. Gauleiter Sprenger (Gau Hessen-Nas­sau). - Nachr. Gauleiter Dr. Hellmuth (Gau Mainfranken). -Nachr. Gauleiter Murr (Gau Württemberg). - Nachr. Reichs­arbeitsführer. - Nachr. OT-Zentrale. - Nachr. Reichskanzlei. gKdos

Bezug: Der Führer Nr. 772965/44 gK Chefs, v. 20. 8. 44. »Der Führer« Nr. 773134/44 gK Chefs v 30. 8. 44.

Befehl für die Sicherung der deutschen Weststellung und des Westwalls

I. Mit dem Auftreten feindlicher Panzerspitzen vor der deut­schen Weststellung und dem Einsatz feindlicher Luftlandetruppen in der Tiefe des Stellungsraumes muß in nächster Zeit gerechnet werden.

II. Den Kampf vorwärts der Weststellung führt der Ob. West.

Die Weststellung und der Westwall sind durch Chef H Rüst u BdE bis zu einer etwa erforderlichen Rücknahme des West­heeres in diese Stellungen zu sichern und zu verteidigen. Gleichzeitig sind in dieser Stellung alle aus dem Westen zurückgehenden Truppen, Dienststellen und Einrichtungen der Wehrmacht, der Waffen-SS und der Organisationen nach Sonderbefehlen aufzufangen und zu ordnen. Schwerpunkt aller Maßnahmen Hegt im Raum zwischen der Maas und den mittleren Vogesen (einschließlich).

III. Die Aufgaben der Gauleiter und des Reichskommissars für die besetzten niederld. Gebiete sind durch die Befehle des Führers vom 20. 8. und 30. 8. geregelt.

IV. Für die militärischen Aufgaben in den Weststellungen und im Westwall gilt folgendes:

1.) Organisation:

Die gesamten militärischen Aufgaben in allen genannten Stellungen leitet der Chef H Rüst u BdE. - Er bildet dazu unter Führung des Gen. d. Pioniere Kuntze einen Stab (Führungsstab für den Ausbau der Weststellungen). - Zu diesem Stabe treten für die fachlichen Sonderaufgaben: Gen. Lt. Göttke, Gen d Fest Artl., ein Sonderstab f Panzer-Abwehr, ein Stab für Aufgaben der Flak-Artl. - Die Stellenbesetzung regeln die Personal-Ämter des Heeres und der Luftwaffe mit dem Chef H Rüst u BdE. - Dem Führungsstab für den Ausbau der West­stellungen unterstehen für Ausbau und Sicherung der Weststellungen:

a) Stellv. Gen. Kdo. VI, das mit den Gauen Essen, Düsseldorf und Köln-Aachen zusammenarbeitet,

b) Stellv. Gen. Kdo. XII in Zusammenarbeit mit den Gauen Moselland und Westmark.

c) Stellv. Gen. Kdo. V in Zusammenarbeit mit Gau Baden-Elsaß. -

Die militärischen Aufgaben des Ausbaus der Stellung von der Scheide-Mündung bis zum Westwall nordwestl. Aachen übernimmt der Wehrm. Bef. Belgien-Nordfrankr. in Zusam­menarbeit mit Gauleiter Grohé, die des verlängerten Westwalls vomljssel-See bis Nimwegen der W.B.Niederlande in Zusam­menarbeit mit dem Reichskommissar für die besetzten niederld. Gebiete, Reichsmin. Dr. Seyss-Inquart.

Den beiden letzten genannten militärischen Dienststellen gibt der Führungsstab für den Ausbau der Weststellungen nur die für die Einheitlichkeit des gesamten Ausbaus nötigen Richt­linien.

2.) Militärische Aufgaben:

Der Führungsstab für den Ausbau der Weststellungen übernimmt mit den ihm hierzu zuzuführenden Kräften (siehe Ziff 4) die Sicherung und Verteidigung der Weststellungen bis zu einer etwaigen Rücknahme des Westheeres. - Er bestimmt mit Hilfe der bereits eingesetzten Erkundungsstäbe und der bestehenden Festungs-Pi.-Org.:

a) Die taktische Linienführung der Stellungen im einzelnen auf Grund der bereits durchgeführten Erkundung.

b) Die Dringlichkeit im Ausbau der einzelnen Abschnitte.

c) Die Art des Ausbaus auf Grund der taktischen und tech­nischen Kampferfahrungen und der verfügbaren Mittel.

3.) Richtlinien für den Ausbau:

Vordringlich ist es, die Verteidigungsbereitschaft des Westwalls herzustellen: Arbeitskräfte sind nur dann in die Weststellungen weiter vorn vorzuschieben, wenn die Lage es noch erlaubt.

4.) Sicherungskräfte:

Als Sicherheitsbesatzung bzw. zur Durchführung der Ver­teidigung stehen Chef H Rüst u BdE. neben den Gren. Div. 5 5 9 und später der 36.1.D., deren Zuführung in den Raum Diedenhofen-Nancy-Saarbrücken schon befohlen ist, zur Verfügung:

(1.) Im Wehrkreis VI. XII. und V vorhandene Ersatzeinheiten.

(2.) Alle z. Zt. im Heimatkriegsgebiet in Aufstellung befind­lichen Festungstruppen (Fest.-Inf. und MG.-Btle., Fest. Art.- u. -Pak-Abt.) ohne Rücksicht darauf, ob diese bereits für andere Kriegsschauplätze vorgesehen sind. Vordringlich ist, die Auf­stellung der Fest. Art. Abt. unverzüglich abzuschließen.

(3.) In der Aufstellung befindliche Div., sobald Auf Stellungsstand einen behelfsmäßigen Einsatz in der Weststellung ermöglicht, in der die Aufstellung abzuschließen ist. - 19. Lw. Feld-Div. ist aus Dänemark durch Chef H Rüst u BdE in den Raum Trier zu verlegen und hier einzusetzen. Als Ersatz ist Aufstellung einer neu aufzustellenden Div. in Dänemark durchzuführen.

(4.) Schulen, Lehrgänge und Lehreinheiten. Diese sind ohne Rücksicht auf ihre sonstigen Aufgaben im Hinblick auf die entscheidende Bedeutung des Haltens der Weststellung für die Gesamtfortführung des Krieges sofort in den Bereich des Führungsstabes Weststellungen zu verlegen.

(5.) Alle im Heimatkriegsgebiet befindlichen, für Einsatz als Alarm-Batterien und zur Panzerabwehr geeigneten Geschütze und Pak, auch wenn sie nur über beschränkte Munitions-Ausstattung verfügen.

V. Luftwaffe: Durch die Luftwaffe sind, entsprechend den an Chef H Rüst u BdE befohlenen Maßnahmen, alle verfügbaren Luftwaffeneinheiten der Bodenorganisation, Schulen und Lehrgänge in unmittelbarem Einvernehmen mit Chef H Rüst u BdE in die Tiefe des Raumes hinter der Weststellung zu verlegen,
um hierdurch in erster Linie einen Schutz gegen feindliche Luftlandungen zu schaffen. Dem Ausbau der Luftverteidigung im Bereich der Weststellung und dem Schutz der Rheinbrücken kommt größte Bedeutung zu. 9. Flak-Division (18 s. und 18 le. Bttr.) wird durch Luftwaffe dem Führungsstab Weststellungen in den Raum Frankfurt/Main zugeführt.

VI. Gesamtversorgung der Sicherungsbesatzungen und der später in die Weststellung gegebenenfalls einrückenden Masse des Westheeres ist Aufgabe Genst. d. H./Gen. Qu. und sofort vorzubereiten. Hierbei ist mit Unterbrechen der Verbindungen über den Rhein zu rechnen.

VII. Nachrichtenverbindungen: Chef WNV hat in erster Linie die Nachrichtenverbindungen für WB Belgien/Nordfrankreich und Führungsstab Weststellungen sicherzustellen, darüber hinaus die erforderlichen Nachrichtenverbindungen für eine Rückverlegung der Kommandobehörden des Westheeres hinter die Weststellung vorzubereiten. Einzelanordnungen hierzu ergehen gesondert.

VIII. Transportwesen: Rheinbrücken werden als nächste Angriffsziel der feindlichen Luftwaffe sein. Zahlreiche Fährstellen sind für den Fall des Ausfalls der Rheinbrücken schon jetzt vorzubereiten. Hierzu ist neben dem Bau von Fähren der Bau zahlreicher An- und Abmarschwege und die Vorbereitung getarnter Ablaufräume für nächtliches Übersetzen in breiter Front erforderlich.

IX. Ob. West hat alle in derzeitiger Lage entbehrlichen Einrichtungen (insbesondere Teile der OT, Orts- und Feldkommandanturen, Instandsetzungseinrichtungen usw.) hinter die Weststellung abzuschieben. Sie stehen mit Eintreffen in der Weststellung dem Chef H Rüst u BdE zur Verfügung.

X. Chef H Rüst u BdE meldet baldmöglichst an OKW/WFSt Übernahme der Befehlsführung in den Weststellungen, Gliederung und Einteilung der Kräfte sowie sonstige Absichten für die Durchführung der Sicherung und Verteidigung der Weststellungen, ferner zum 1. und 15. jeden Monats über Ausbaustand und Baufortschritt, Stand der Bewaffnung und Ausrüstung.

XI. Zeitpunkt der Übernahme der Befehlsführung durch Ob. West und die diesem unterstellten Kommandobehörden wird durch OKW/WFSt befohlen.

Gez. Keitel, WFSt/Op (H) Nr 10654/44 gKdos.