Weisung Nr. 60 für die Kriegführung

 

27. 7. 44

Fernschreiben von GWNOL

01483 27/7 1935 FRR Nachr OKM / Skl = Gltd: Ob Südwest = Oberster Kommissar der Op Zone Alpenvorland, Gauleiter Hofer = Oberster Kommissar der Op Zone Adriat. Küsten­land, Gauleiter Rainer = Bevollm. General der dt Wehrm. in Italien (auch f. Botsch. Rahn) = Gen d Pi u Fest bei OKW = Nachr GenStdH für Op Abt = Nachr GenStdH für Gen Qu = Nachr OKL/Fü.Stab = Nachr OKM/Skl = Nachr Partei-Kanzlei = Nachr OT-Zentrale = gKdos - Chefsache - Nur durch Offizier.

Betr.: Voralpenstellung.

1.) Ich befehle den Ausbau eines rückwärtigen Stellungssystems in Norditalien.

2.) Es sind auszubauen:

a) Die bereits im großen erkundete Voralpenstellung,

b) Die anschließende Karststellung (Tschitschen-Bogen),

c) Eine Riegelstellung von Ala zum Golf von Venedig,

d) Eine Riegelstellung von Belluno zum Golf von Venedig.

3.) Den Ausbau leiten verantwortlich:

a) Der oberste Kommissar der Operationszone Alpenvorland in der Voralpenstellung von der Schweizer Grenze bis Piave-Tal südlich Longarone (einschließlich),

b) Der oberste Kommissar der Operationszone adriatisches Küstenland in der Voralpenstellung vom Piave-Tal südlich Longarone (ausschließlich) bis Triest (ausschließlich) und in der Karststellung (Tschitschen-Bogen) bis zum Golf von Fiume.

Die Arbeitskräfte und Mittel sind durch ein Volksaufgebot ähnlich wie in Ostpreußen aufzubringen.

c) Der Ob Südwest in den beiden Riegelstellungen zwischen der Voralpenstellung und dem Golf von Venedig mit Hilfe der OT.

4.) Die rein militärischen Aufgaben für alle Stellungen obliegen dem Ob Südwest. - Er bestimmt mit Hilfe der dafür zu bildenden taktischen und pioniertechnischen Stäbe:

a)  Die operative und taktische Linienführung der Stellungen,

b) Die Dringlichkeit im Ausbau der einzelnen Abschnitte,

c) Die Art des Baues auf Grund der taktischen Lage, den taktischen und technischen Kampferfahrungen und den verfügbaren Mitteln.

5.) Über die beabsichtigte Organisation des Stellungsbaues und die aufzubringenden Arbeitskräfte ist mir sobald als möglich, über den Fortschritt der Arbeiten nach Beginn zum 1. 10. und 20. jeden Monats zu melden.

6.) Die näheren Ausführungsbefehle erläßt das Oberkommando der Wehrmacht.

gez. Adolf Hitler

 

WFSt / Op / 77 2 5 98/44 gK Chefs +

 

 

[60a]

 

Fernschreiben von + FRR GWNOL 01501 29/7 1100 — MBBS FRR Nachr OKM / Ski = Robinson FRR Nachr OKL / Fü Stab = Gltd: Reichsleiter Bormann = Oberster Kommis­sar der Op Zone Alpenvorland, Gauleiter Hofer = Oberster Kommissar der Op Zone Adriat. Küstenland, Gauleiter Rainer = General von Zangen = Ob. Südwest = Ausw Amt z Hd Botsch Ritter = Bevollm General d dt Wehrm in Italien (auch für Botsch Rahn) = Oberstlt i. G. Jandl, Verb Stab beim Duce = Gen. d. Pi. u. Fest, beim OKW = OT-Zentrale = Chef GenStdH = Nachr. GenStdH für Op Abt = Nachr. GenStdH für Gen Qu = Nachr. OKL Fü Stab = Nachr. OKM Skl. gKdos - Chefsache - Nur durch Offizier

 

Bezug: Führerbefehl OKW WFSt Op Nr 772598/44 gK Chefs v 26. 7. 1944. -

Der Führer hat zu Ziffer 2 und 3 des genannten Befehls über den Ausbau eines rückwärtigen Stellungssystems folgende Änderungen und Ergänzungen befohlen:

1.) Neben den beiden in Ziffer 2 des Befehls vom 26. 7. aufgeführten Riegelstellungen sind unter Ausnutzung der Flußläufe möglichst viele weitere Riegelstellungen zu bauen, um dadurch dem Feinde das Vordringen in das Becken von Udine zu erschweren, die dortige Luftbasis zu schützen und den Zeitgewinn für den Ausbau der Voralpenstellung zu schaffen.

2.) Den Ausbau sämtlicher genannter Stellungen, auch der Riegelstellungen auf italienischem Boden, leiten die obersten Kommissare der beiden Operationszonen.

Der Ob Südwest behält den Ausbau der tief zu gliedernden Apennin-Stellung und der Küstenbefestigung.

3.) Die Grenzziehung beim Ausbau der Riegelstellungen zwischen den beiden Operationszonen regeln die beiden obersten Kommissare im unmittelbaren Einvernehmen.

Soweit die Stellungen außerhalb der Operationszonen, also auf ital. Gebiet, liegen, haben die obersten Kommissare dort für die Zwecke des Stellungsbaues dieselben Befugnisse wie in ihren Operationszonen. Hierzu sind sie in jeder Hinsicht durch den Bevollm Gen d dt Wehrm in Italien und die diesem unterstellten Dienststellen zu unterstützen.

Ausw Amt wird gebeten, dem Duce die militärische Notwendigkeit dieses Stellungsbaues und der dazu erforderlichen Maßnahmen, die rein militärischer, nicht politischer Natur sind, auseinanderzusetzen.

4.) An Baukräften der OT und Festungsbaustäben stehen den obersten Kommissaren zur Verfügung:

a) Alle schon in ihrem bisherigen Bereich eingesetzten Kräfte.

b) Die Baukräfte der Luftwaffe, die zum Ausbau der Flugplätze nordostwärts der Linie Verona-Po-Mündung eingesetzt sind. Ausnahmen (z. B. kurzfristige Fertigstellung schon begonnener Arbeiten, die für den jetzigen Einsatz der Luftflotte 2 wichtig sind) beantragt OKL.

c) Die später in der Apennin-Stellung frei werdenden Kräfte. Die schon bisher an den Küstenbefestigungen eingesetzten

Kräfte der OT verbleiben dem Ob Südwest.

5.) Befehl über Unterstützung durch die in der Operations­zone Alpenvorland liegenden Stäbe und Dienststellen aller Wehrmachtteile für die Sicherung der Bauarbeiten folgt.

Gez i A: Jodl- OKW WFSt Op Nr 772641/44 gK Chefs.

 


 

[60b]

 

Fernschreiben von + KR GWNOL 015 5 8 3. 8. 2040 = Nachr. OKM / Skl.- = Gltd = Gltd.: Reichsleiter Bormann. - Ober­ster Kommissar der Op Zone Alpenvorland, Gauleiter Hofer. -Oberster Kommissar der Op Zone adriat. Küstenland, Gaulei­ter Rainer. - General d Inf. von Zangen. - Ob Südwest. - Aus­wärtiges Amt z Hd Botschafter Ritter. - Bevollm. Gen d dt Wehrm in Italien (auch für Botschafter Rahn.). - Oberstleut­nant i. G. Jandl, Verb. Stab beim Duce. - Gen. d. Pi. u. Fest, beim OKW. - OT-Zentrale. - Chef GenStdH. - Nachr. GenSt dH für Op Abt. - Nachr. GenStdH für Gen Qu. - Nachr. OKL/ Fü Stab. - Nachr. OKM / Skl. gKdos - Chef suche - Nur durch Offizier

 

Bezug: 1) OKW / WFSt / Op Nr. 772598/44 g K Chefs v 26. 7.44. -2) OKW / WFSt / Op Nr. 772641/44 g K Chefs v 28. 7.44.

 

Aroführungsbestimmungen zum Führer-Befehl über Ausbau eines rückwärtigen Stellungssystems in Norditalien

1.) Allgemein:

Das Stellungssystem zum Schutze des Heimatkriegsgebietes wird im Sinne des totalen Krieges durch ein Volksaufgebot ausgebaut. Das ist nur möglich durch verantwortliche Einschaltung der politischen Führung. Die großen Erfolge eines derartigen Masseneinsatzes an Menschen sind im Osten bereits klar erkennbar.

Alle Dienststellen müssen sich hierzu von bisher üblichen Ansichten über Zuständigkeiten, Form der Zusammenarbeit und sonstigen Hemmungen frei machen, alle Vorteile der Improvisation nachahmen, entbehrliche organisatorische und ver­waltungsmäßige Maßnahmen aber unterlassen. - Die militärische Führung ist der Bauherr. Ihre Aufgaben, die rein militärischer Art sind, sind in Ziffer 4 des Führerbefehls klar umrissen.

In der Durchführung des Ausbaues, vor allem im Einsatz von Menschen und Material, ist den obersten Kommissaren in jeder Ansicht freie Hand zu lassen. Ihnen sind daher alle Baukräfte, die in diesem Ausbau arbeiten, zu unterstellen, auch im Zuge des Ausbaues der Apennin- und Küstenstellung frei wer­dende und für den Einsatz in der Voralpenstellung verfügbare Spezial-Baukräfte des Heeres, z. B. Gesteinsbohrkompanien und im Minenlegen ausgebildete Bautruppen.

2.) Operative Richtlinien für Erkundung und Ausbau.

Besondere Bedeutung kommt im Zuge des gesamten Ausbaues zunächst der vordersten Linie zu, nämlich einer kurzen und nach dem Gelände günstigen Verbindung zwischen Schweizer Grenze und der Adria. Diese Stellung ist daher in 1. Dringlichkeit zu erkunden und auszubauen.

Dann folgen die weiteren Stellungen dieses Stellungssystems, deren rückwärtigste die Voralpenstellung selbst ist, soweit sie nicht in ihrem westlichen Teil mit der vordersten Linie zusam­menfällt. -

Bei dem Ausbau selbst Schwerpunkt an den voraussichtlichen Hauptdurchstoßlinien des Feindes, also beiderseits der Täler und großen Durchgangsstraßen und an den Flußabschnitten der Etsch und Piave. Hier wird der Feind auf jeden Fall versuchen, in nordostwärtiger Richtung in das Becken von Udine vorzustoßen.

3.) Aufbau der militärischen Organisation für den Ausbau.

Zum ständigen Vertreter des Ob Südwest für alle militärischen Fragen und Aufgaben des Ausbaues gemäß Ziffer 4 des Führerbefehls wird General der Infanterie von Zangen zur Verfügung gestellt. Ihm ist als Kommandostab der bisherige Gebirgsstab Italien zu unterstellen.

Unter General von Zangen sind durch Ob Südwest aus eigenem Bereich die erforderlichen Erkundungsstäbe - zugleich Abschnittsstäbe - aufzustellen. Diese Stäbe müssen sich aus erfahrenen Offizieren aller Waffen und Angehörigen von Festungs-Pi. Stäben zusammensetzen und derart ausgestattet sein, daß die notwendige Festlegung und Auspflockung der Stellung und die Einweisung der zivilen Baukräfte in kürzester Zeit durchgeführt werden kann.

Etwa notwendige Verstärkungen des Stabes von Zangen, der möglichst beweglich zu halten ist, sind durch Ob Südwest bei OKW / WFSt zu beantragen.

Wünschen der obersten Kommissare, die sich im Verlauf des Ausbaues auf Zuteilung von Spezialbautruppen des Heeres ergeben, ist je nach Freiwerden der Kräfte im Apennin zu ent­sprechen. Diese Bautruppen des Heeres sind für den reinen Arbeitseinsatz an die Anordnungen der obersten Kommissare gebunden.

4.) Richtlinien des Gen d Pi u Fest für den Ausbau des Ostraumes und taktisch-technische Hinweise über Stellungsausbau des Pionier-Sonderstabes 9 werden in der Anlage als Grundlage für den Ausbau der Riegelstellungen beigefügt. (Anlage nur zu Lfd. Nr. 2-5 und 10, an 5) und io) folgt sie auf dem Kurierwege).

5.) Einsätz der OT im Rahmen des Ausbaues: Die OT wird auf Grund unmittelbarer Vereinbarung zwischen den obersten Kommissaren und der Organisation Todt derart eingesetzt, daß die OT den notwendigen Bauapparat zur Verfügung stellt und die fachliche Aufsicht bei der Ausführung von Bauarbeiten übernimmt. Verantwortlich für den Ausbau bleibt die betreffende Dienststelle der obersten Kommissare. Zu ihr tritt jeweils die örtliche OT-Dienststelle als technische Abteilung.

6.) Erfassung der zivilen Arbeitskräfte: Die Erfassung der zivilen Bevölkerung zum Arbeitseinsatz ist Aufgabe der obersten Kommissare, die sich außerhalb der Operationszonen hierzu auch der militärischen Dienststellen bedienen können. Diese treffen notwendigenfalls den Ausgleich, falls Arbeitskräfte mehrfach erfaßt werden.

7.) Materialbeschaffung:

Die gesamte Beschaffung und der Antransport der für den Ausbau erforderlichen normalen Baustoffe (Eisen, Zement, Holz usw.) einschließlich des benötigten Schanz- und Werkzeuges obliegt den obersten Kommissaren mit Hilfe der O. T.

Minen, Hindernisdraht sowie Stellungsbaustoffe aller Art für den Ausbau des gesamten Stellungssystems werden durch OKW / WFSt über Ob Südwest im Rahmen der Gesamtzuweisungen für Italien zugewiesen. Anforderungen an Minen, Hindernisdraht, Stellungsbaustoffen sind durch die obersten Kommissare an den Ob Südwest zu richten.

8.) Betreuung und Versorgung der gesamten zivilen Arbeitskräfte einschließlich der eingesetzten O. T. fällt den obersten Kommissaren zu. In Sonderfällen, z. B. für abgesetzte Arbeits­gruppen, kann durch die obersten Kommissare Versorgung durch die Wehrmacht bei Ob Südwest beantragt werden.

9.) Die Sicherung der Arbeitsstellen gegen Banden und etwa erforderliche Bewachung der Arbeitskräfte übernehmen die obersten Kommissare mit den ihnen hierfür zur Verfügung stehenden Kräften. Um für diese Aufgabe weitere Kräfte freizumachen, sind durch Ob Südwest alle in den Operationszonen Alpenvorland und adriat. Küstenland liegenden Stäbe und Dienststellen aller Wehrmachtteile, soweit sie nicht durch taktischen Einsatz gebunden sind, bis zu 40 Prozent ihrer Ist-stärke für örtliche Sicherungs- und Bewachungsaufgaben zur Verfügung zu stellen.

Die aktive Bandenbekämpfung bleibt Aufgabe des höchsten SS-und Polizeiführers Italien in Verbindung mit den örtlichen militärischen Dienststellen.

10.) Ob Südwest meldet baldigst beabsichtigte militärische Organisation unter General von Zangen (einschl. Gefechtsstände der Stäbe) und beabsichtigte Durchführung des Ausbaues gem. Ziff. 2.).

gez. Keitel OKW / WFSt / Op Nr. 772679/44 g K Chefs.