Weisung Nr. 59 für die Kriegführung
Führerhauptquartier, den 23.7.1944.
Der Führer OKW/WFSt/Qu. 2 (Ost)/Verw. i Nr. 007984/44 g.Kdos.
70 Ausfertigungen 16. Ausfertigung.
Betr.: Neuregelung der Befehlsverhältnisse im Bereich der Heeresgruppe Nord. I. Ich ernenne den Generaloberst Schörner zum Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Nord und übertrage ihm für seinen gesamten Befehlsbereich die Befugnis, alle verfügbaren Kampfkräfte und -mittel der Wehrmachtteile und Waffen-SS, der Gliederungen und Verbände außerhalb der Wehrmacht, der Partei und der zivilen Dienststellen zur Abwehr des feindlichen Angriffs und zur Erhaltung des Ostlands einzusetzen. Alle Waffenträger, gleichgültig welchem Wehrmachtteil oder welchen Verbänden außerhalb der Wehrmacht sie angehören, sind hierzu einheitlich anzusetzen. Dabei muß die Einsatzfähigkeit der Seestreitkräfte und der dazugehörigen Versorgungsbetriebe sowie die Einsatzbereitschaft der Luftwaffe gewährleistet bleiben. Seestreitkräfte und die Streitkräfte der Luftwaffe für operative Kriegführung unterstehen der Kriegsmarine bzw. der Luftwaffe. Sie sind jedoch gehalten, den Anforderungen des Oberbefehlshabers der Heeresgruppe Nord im Rahmen ihrer taktischen Möglichkeiten zu entsprechen. II. Der gesamte Befehlsbereich der Heeresgruppe Nord (Reichskommissariat Ostland ohne die zur Heeresgruppe Mitte gehörenden Teile des Generalkommissariats Litauen) ist Operationsgebiet. Der Wehrmachtbefehlshaber Ostland wird dem Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Nord in jeder Beziehung unterstellt. III. Die Zivilverwaltung im Operationsgebiet der Heeresgruppe Nord und das Verhältnis der militärischen Kommandobehörden zur Zivilverwaltung bleiben in ihrer bisherigen Form bestehen. IV. Ich stelle dem Reichskommissar Ostland für den zivilen Bereich und dem Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Nord für den militärischen Bereich diejenigen Rückführungs- und Räumungsmaßnahmen im Ostland frei, die sie nach pflichtmäßigem Ermessen mit Rücksicht auf die Frontlage als notwendig ansehen. Die durch den Höheren SS- und Polizeiführer Ostland auf Grund meiner Vollmacht durchgeführte Erfassungsaktion darf durch derartige Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Befehl für Räumungsmaßnahmen im estnischen ölschiefergebiet behalte ich mir vor. gez. Adolf Hitler F. d. R. Warlimont General der Artillerie.
Verteiler: Chef Gen. St. d. H. 1. Ausf. Gen. St. d. H. / Op. Abt. 2. " Gen. St. d. H. / Org. Abt. 3. " Gen. St. d. H. / Gen. Qu. 4.- 8. " Obkdo. Heeresgruppe Nord 9. " AOK 9 (General v. Voormann) 10. " W. Bfh. Ostland 11. " Chef H. Rüst. u. B. d. E. 12. " /AHA 13. " OKL / Lw. Fü. Stab 14. " OKL / Gen. Qu. 15. " OKM / 1. Skl. 16. " OKM / Skl. / Adm. Qu. 17. " Reichsführer-SS u. Chef d. Dt. Polizei - Kommandostab RF-SS - z. Hd. Herrn SS-Brigadeführer und Generalmajor d. Waffen-SS Rohde 18. Ausf. Reichsführer-SS u. Chef d. Dt. Polizei - SS-Führungshauptamt - z. Hd. Herrn SS-Obergruppenführer Jüttner 19. " Reichsführer-SS u. Chef d. Dt. Polizei - Chef der Bandenkampfverbände - 20. " Verb. Offz. Reichsführer-SS b. Führer, Herrn SS-Gruppenführer Fegelein 21. "
Reichsminister u.
Chef der Reichskanzlei, z. Hd. Herrn
Generalbevollmächtigter f. d. Reichsverwaltung, Herrn Reichsminister f. d. besetzten Ostgebiete, z. Hd. Herrn Oberreg. Rat Dr. Labs 28. " Reichskommissar Ostland 29. " Höherer SS- u. Polizeiführer Ostland 30. " Wi-Stab Ost 31. " BA OKW - GBA, Obersdt. Frantz 32. "
OKW/Chef OKW 33. " WZA 34. " WR 35. " NSF 36. " AWA 37.-40. " F. Wi.-Amt 41. " Wehrm. Trsp. Chef 42. " Chef Wehrm. Streifendienst 43. " Chef W. San. 44. " Chef Heeresstab 45. " WFSt/ChefWFSt. 46. " Stellv. Chef WFSt. 47. " Chef W.Pf, über V.O. 48. " ChefWNV 49. " Op. (H) 50. " Op. (L) 51. " Op. (M) 52. " Ic Wehrm. 53. " Org. über Org. / F. 54. " Ktb. 55. " Qu. (Verw. 1) 56. " Qu. 2 (Ost) (Entwurf) 57. " Reserve (bei WFSt/Qu.) 58.-70. " |