Führerhauptquartier, den 3. 11. 43

 

Der Führer

OKW/WFSt/Op.

Nr. 662656/43 g.K. Chefs

 

Chefsache!

Nur durch Offizier!


27 Ausfertigungen

8. Ausfertigung


 

Weisung Nr. 51 für die Kriegführung

 

Der harte und verlustreiche Kampf der letzten zweieinhalb Jahre gegen den Bolschewismus hat die Masse unserer militärischen Kräfte und Anstrengungen aufs Äußerste beansprucht. Dies entsprach der Größe der Gefahr und der Gesamtlage. Diese hat sich inzwischen geändert. Die Gefahr im Osten ist geblieben, aber eine größere im Westen zeichnet sich ab: die angelsächsische Landung! Im Osten läßt die Größe des Raumes äußersten Falles einen Bodenverlust auch größeren Ausmaßes zu, ohne den deutschen Lebensnerv tödlich zu treffen.

Anders der Westen! Gelingt dem Feind hier ein Einbruch in, unsere Verteidigung in breiter Front, so sind die Folgen in kurzer Zeit unabsehbar. Alle Anzeichen sprechen dafür, daß der Feind spätestens im Frühjahr, vielleicht aber schon früher, zum Angriff gegen die Westfront Europas antreten wird.

Ich kann es daher nicht mehr verantworten, daß der Westen zu Gunsten anderer Kriegsschauplätze weiter geschwächt wird. Ich habe mich daher entschlossen, seine Abwehrkraft zu verstärken, insbesondere dort, von wo aus wir den Fernkampf gegen England beginnen werden. Denn dort muß und wird der Feind angreifen, dort wird - wenn nicht alles täuscht - die entscheidende Landungsschlacht geschlagen werden.

Mit Fesselungs- und Ablenkungsangriffen an anderen Fronten ist zu rechnen. Aber auch ein Großangriff gegen Dänemark ist nicht ausgeschlossen. Er ist seemännisch schwieriger, aus der Luft weniger wirksam zu unterstützen. Seine politischen und operativen Auswirkungen aber sind beim Gelingen am größten.

Zu Beginn des Kampfes wird die gesamte Angriffskraft des Feindes sich zwangsläufig gegen die Besatzung der Küste richten. Nur stärkster Ausbau, der unter Anspannung aller verfügbaren "personellen und materiellen Kräfte der Heimat und der besetzten Gebiete aufs Höchste zu steigern ist, kann in der kurzen noch voraussichtlich verfügbaren Zeit unsere Abwehr an den Küsten stärken.

Die Dänemark und den besetzten Westgebieten in nächster Zeit zufließenden bodenständigen Waffen (s. Pak, unbewegliche, in die Erde einzugrabende Panzer, Küstenartillerie, Landeabwehrgeschütze, Minen usw.) sind schwerpunktmäßig scharf zusammengefaßt an den bedrohtesten Küstenabschnitten einzusetzen. Es ist in Kauf zu nehmen, daß dabei die Verteidigungskraft weniger bedrohter Abschnitte in nächster Zeit noch nicht verbessert werden kann.

Erzwingt der Feind trotzdem durch Zusammenfassen seiner Kräfte eine Landung, so muß ihn unser mit größter Wucht geführter Gegenangriff treffen. Es kommt darauf an, durch ausreichende und schnelle Zuführung von Kräften und Material und durch intensive Ausbildung die vorhandenen großen Verbände zu hochwertigen, angriffsfähigen und voll beweglichen Eingreifreserven zu machen, die durch Gegenangriff die Ausweitung einer Landung verhindern und den Feind ins Meer zurückwerfen.

Darüber hinaus muß durch genaue bis ins einzelne vorbereitete Behelfsmaßnahmen aus den nicht angegriffenen Küstenfronten und aus der Heimat alles mit größter Beschleunigung gegen den gelandeten Feind geworfen werden, was irgendwie einsatzfähig ist.

Luftwaffe und Kriegsmarine müssen den zu erwartenden starken Angriffen aus der Luft und über See mit allen nur greifbaren Kräften in rücksichtslosem Einsatz entgegentreten.

Dazu befehle ich:

A) Heer:

1.) Chef Generalstab des Heeres und Generalinspekteur der Panzertruppen legen mir baldigst einen Plan über die Zuteilung von Waffen, Panzern, Sturmgeschützen, Kraftfahrzeugen und Munition innerhalb der nächsten drei Monate für die Westfront und für Dänemark vor, der der neuen Lage Rechnung trägt.

Hierbei ist zu Grunde zu legen:

a) Ausreichende Beweglichkeit aller Panzer- und Panzer-Grenadier-Divisionen im Westen und Ausstattung dieser Verbände mit je 93 Pz. IV bzw. Sturmgeschützen und starker Panzerabwehr bis Ende Dezember 1943.

Beschleunigte Umgliederung der 20. Luftwaffen-Feld-Division zu einem kampfkräftigen beweglichen Eingreifverband unter Zuteilung von Sturmgeschützen bis Ende 1943.

Beschleunigte waffenmäßige Auffüllung der SS-Pz. Gren. Div. »H. J.«, der 21. Pz. Div. und der in Jütland eingesetzten Inf.- und Reserve-Divisionen.

b) Weitere Auffüllung der Reserve-Panzer-Divisionen im Westen und Dänemark sowie der Sturmgeschütz-Ausbildungs-Abteilung in Dänemark mit Pz. IV, Sturmgeschützen und s. Pak.

c) Monatliche Zuweisung von 100 s. Pak 40 und s. Pak 43 (davon die Hälfte beweglich) im November und Dezember zusätzlich zu den für die Neuaufstellungen im Westen und Dänemark erforderlichen s. Pak.

d) Zuweisung einer größeren Anzahl von Warfen (dabei etwa 1000 MG) zur Verbesserung der Ausstattung der im Küstenschutz Westen und Dänemark eingesetzten bodenständigen Divisionen und zur einheitlichen Ausstattung der aus nicht angegriffenen Abschnitten herauszuziehenden Truppenteile.

e) Reichliche Ausstattung der in bedrohten Abschnitten He­genden Verbände mit Panzer-Nahbekämpfungsmitteln.

f) Verbesserung der artilleristischen Kampfkraft und der Panzerabwehr der in Dänemark liegenden und in den besetzten Westgebieten im Küstenschutz eingesetzten Verbände und Verstärkung der Heeresartillerie.

2.) Alle im Westen und in Dänemark liegenden Truppenteile und Verbände sowie alle im Westen neuaufzustellenden Panzer-, Sturmgeschütz- und Panzer Jägereinheiten dürfen ohne meine Genehmigung nicht für andere Fronten abgezogen werden.

Chef Generalstab des Heeres bzw. Generalinspekteur der Panzertruppen melden mir die Beendigung der Ausstattung der Panzer-Abteilungen, Sturmgeschütz-Abteilungen, Panzerjäger-Abteilungen und Kompanien über OKW/WFSt.

3.) Ob. West legt über das bisherige Maß hinaus kalendermäßig und durch Kriegsspiele und Rahmenübungen das Heranführen von behelfsmäßig angriffsfähig zu machenden Verbänden aus nicht angegriffenen Frontabschnitten fest. Hierbei fordere ich das rücksichtslose Entblößen nichtbedrohter Ab­schnitte bis auf geringe Bewachungskräfte. Für Räume, aus denen Reserven abgezogen werden, sind Sicherungs- und Bewachungskräfte aus Sicherungs- und Alarmeinheiten bereitzustellen, desgleichen Baukräfte zum Offenhalten der durch die feindliche Luftwaffe voraussichtlich zerstörten Verkehrswege unter weitgehender Ausnutzung der Bevölkerung.

4.) Der Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark trifft in seinem Befehlsbereich Maßnahmen entsprechend Ziffer 3.

5.) Chef H Rüst u BdE stellt aus Lehrtruppen, Lehrgängen, Schulen, Ausbildungs- und Genesenden-Truppenteilen des Heimatkriegsgebietes Kampfgruppen in Regimentsstärke, Sicherungsbataillone und Bau-Pionier-Bataillone entsprechend Sonderbefehl so bereit, daß sie innerhalb von 48 Stunden nach Aufruf abtransportiert werden können.

Darüber hinaus ist weiter verfügbares Personal in Marsch-Bataillone mit den verfügbaren Waffen einzuteilen, um die zu erwartenden hohen Verluste schnell ausgleichen zu können.

B) Luftwaffe:

Durch Verstärken der Angriffs- und Abwehrkraft der im Westen und in Dänemark befindlichen Verbände der Luftwaffe ist der neuen Gesamtlage Rechnung zu tragen. Hierbei ist vorzubereiten, daß alle verfügbaren und für den Abwehrkampf geeigneten Kräfte an fliegenden Verbänden und beweglicher Flak­artillerie aus der Heimatluftverteidigung, aus Schulen und aus Ausbildungseinheiten des Heimatkriegsgebietes für den Einsatz im Westen und gegebenenfalls in Dänemark freigemacht werden.

Der Ausbau der Bodenorganisation in Südnorwegen, Dänemark, Nordwestdeutschland und im Westen ist so vorzubereiten und zu bevorraten, daß durch größtmögliche Auflockerung die eigenen Verbände bei beginnendem Großkampf den feindlichen Bombenangriffen entzogen werden und die Wirkung der feindlichen Angriffskraft zersplittert wird. Dies trifft besonders für die eigenen Jagdkräfte zu, deren Einsatzmöglichkeit durch zahlreiche Feldflugplätze erhöht werden muß. Auf beste Tarnung ist besonders zu achten. - Auch hier erwarte ich rücksichtsloses Bereitstellen aller Kräfte unter Entblößen weniger bedrohter Gebiete.

C) Kriegsmarine:

Die Kriegsmarine bereitet den Einsatz möglichst starker, zum Angriff gegen die feindlichen Landungsflotten geeigneter Seestreitkräfte vor. Die im Ausbau befindlichen Küstenverteidigungsanlagen sind mit größter Beschleunigung fertigzustellen, die Aufstellung weiterer Küstenbatterien sowie die Möglichkeit einer Auslegung zusätzlicher Flankensperren ist zu prüfen.

Der Einsatz sämtlicher für den Erdkampf geeigneten Soldaten von Schulen, Lehrgängen und sonstigen Landkommandos ist so vorzubereiten, daß ihre Verwendung im Kampfgebiet feindlicher Landungsoperationen zumindestens als Sicherungsverbände in kürzester Frist erfolgen kann.

Bei den Vorbereitungen der Kriegsmarine für die Verstärkung der Verteidigung im Westraum ist die gleichzeitige Abwehr von Feindlandungen im norwegischen oder dänischen Raum besonders zu berücksichtigen. Hierbei messe ich der Bereitstellung zahlreicher U-Boote für die nördlichen Seegebiete besondere Bedeutung bei. Eine vorübergehende Schwächung der Atlantik-U-Bootskräfte muß in Kauf genommen werden.

D) SS:

Reichsführer SS prüft das Bereitstellen von Kräften der Waffen-SS und- Polizei zu Kampf-, Sicherungs- und Bewachungsaufgaben. Aus Ausbildungs-, Ersatz- und Geneseneneinheiten sowie Schulen und sonstigen Einrichtungen im Heimatkriegsgebiet ist die Aufstellung von einsatzfähigen Verbänden für Kampf- und Sicherungsaufgaben vorzubereiten.

E) Die Oberbefehlshaber der Wehrmachtteile, der Reichsführer SS, der Chef des Gen. St. d. H., der Ob. West, der Chef H Rüst u BdE und der Generalinspekteur der Panzertruppen sowie der Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark melden mir bis 15. November die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.

Ich erwarte, daß in der noch zur Verfügung stehenden Zeit von allen Dienststellen mit höchster Anspannung die Vorbereitungen für die zu erwartende Entscheidungsschlacht im Westen getroffen werden.

Alle Verantwortlichen wachen darüber, daß nicht nutzlos Zeit und Arbeitskraft in Zuständigkeitsfragen vergeudet, sondern Abwehr- und Angriffskraft gefördert werden.

(gez.) Adolf Hitler

F. d. R.

Frhr. v. Buttlar

Oberst d. G.

 

Verteiler:

Gen. St. d. H., zgl. für Gen. d. Art. und Gen. d. Pi.              1.-5. Ausf.

Ob. d. L. / Lw. Fü. Stab und Gen. Qu.                               6.-7. Ausf.

OKM/Skl. und Qu A 6                                                       8.-9. Ausf.

Reichsführer SS                                                                    10. Ausf.

Ob. West i                                                                            11. Ausf.

Chef H Rüst u BdE                                                                12. Ausf.

Generalinspekteur der Pz. Truppen                                        13. Ausf.

Bfh. d. dt. Tr. i. Dänemark                                                     14. Ausf.

W. Bfh. Norwegen (nachr.)                                                   15. Ausf.

OKW

ChefOKW                                                                  16. Ausf.

WFSt

Stellv. Chef/Ktb                                                      17. Ausf.

Op. (H)                                                                  18. Ausf.

Op. (H) / West                                                       19. Ausf.

Op. (L)                                                                   20. Ausf.

Op. (M)                                                                  21. Ausf.

Qu                                                                          22. Ausf.

Org.                                                                        23. Ausf.

Heeresstab b. Chef OKW                                       24. Ausf.

Amt Ausland / Abwehr                                                          25. Ausf.

Wehrmachttransportchef                                                        26. Ausf.

Chef W. N. V.                                                                       27. Ausf.

 

[51a]

Fernschreiben von + KR GWNOL 014381 27/12 2000 = KR Nachr Ob d M = Gltd: Ob West = Nachr Gen St d H = Nachr Ob d M = Nachr Ob d L / Lw Fü Stab = Nachr Chef H Rüst u BdE = Nachr Heeresgruppe B = Nachr Wehrmachttransportchef = Nachr Chef WNV, Anna. gKdos - Chef-Sache - Nur durch Offizier Betr.: Führerweisung 51.

I) Der feindliche Aufmarsch in Südengland geht seiner Vollendung entgegen. Es ist damit zu rechnen, daß er Mitte Februar beendet ist, ab Mitte Februar ist jederzeit mit dem Beginn der feindlichen Großlandung zu rechnen. - Der hohe Zeitbedarf für das Heranführen aller Kräfte hinter die besonders gefährdeten Küstenabschnitte in Verbindung mit der hemmenden Ein Wirkung der feindlichen Luftwaffe auf das eigene Verkehrsnetz macht es notwendig, bereits vor der entscheidungsuchenden feindlichen Großlandung mit dem Aufmarsch zu beginnen.

II) Der Führer hat daher befohlen:

Da die Front des AOK 15 und der rechte Flügel des AOK 7 (Halbinsel Cotentin) besonders bedroht sind, muß die Masse der verfügbaren Kräfte hinter diesen Fronten versammelt werden.

Die herangeführten Verbände sind in ihrer Verbandsausbildung zu fördern und haben ihre Bereitstellungsräume splittersicher auszubauen.

III) Beginn des Aufmarsches ab 1. 1. 44.

IV) Einzelmaßnahmen :

A) Durch Ob West:

1.) Am 15.1. beginnend sind 4 Divisionen aus der Küstenfront bei AOK 7, AOK 1 und AOK 19 herauszulösen und ab i. 2. in den Raum gemäß Ziffer II zuzuführen.

Zur Besetzung der 4 Küstenverteidigungsabschnitte werden die 159. und 165. Res Div zum Einsatz in der Küstenverteidigung freigegeben. Im übrigen ist die Besetzung gemäß den Vorbereitungen Ob West durch Festungstruppen, Osttruppenteile, Alarmeinheiten und Sicherungsverbände durchzuführen.

2.) In Verbindung mit der Gruppierung der 4 Inf. Divisionen nach Ziffer 1 ist zu prüfen und zu melden, ob nicht auch einige schnelle Divisionen, insbesondere die 21. Pz Div., in der zweiten Januar-Hälfte näher an die gefährdeten Küstenabschnitte herangeführt und dort feldmäßig eingebaut werden müssen.

3.) Zur Verstärkung der Abwehrkraft der entblößten Küstenverteidigungsabschnitte und zur Sicherung der durch Abzug der 159. und 165. Res. Div. freigewordenen Räume sind die Divisionen 22. Welle (271., 272. und 275. Div) in die Räume Brisancon - Toul - St. Dizier - Dijon und St. Etienne - Lyon -Bourg bezw. hinter den bisherigen Abschnitt der 243. Inf Div zuzuführen. - Die Verlegung der Divisionen 22. Welle muß bis 10. 1. abgeschlossen sein.

Die Aufstellung der Divisionen ist in den neuen Räumen beschleunigt fortzusetzen. Auch sie müssen bis 15. 2. einsatzfähige Kampfgruppen gebildet haben.

B) Durch Chef H Rüst u BdE werden

1.) Ab 15. 1. Ob West 4 Verst. Rgt. Gruppen (1. Welle BdE) zugeführt. Sie sind 3 Divisionen in besonders bedrohten Küstenabschnitten und 1 Rgt. der 348. Inf Div zuzuführen und zu unterstellen.

2.) Ab 1.1. die Lehrtruppen der Panzertruppenschulen zugeführt. Aus ihnen ist in dem Raum Verdun - Toul - Nancy -Luneville die Panzer-Lehr-Division aufzubauen. Befehl hierzu ergeht durch Chef H Rüst u BdE. -1 Art. Rgt. Stab, 2 Art. Abt. und Teile der Versorgungstruppen müssen von Ob West zum Aufbau der Division bereitgestellt werden. - Der Aufbau der Division ist bis 1. 3. zu beenden.

3.) Ab 15. 1. 5 Ld. Schtz. Btl. (1. Welle BdE) zugeführt. Sie dienen zum Ersatz von Sicherungs-Regimentern, die gemäß Ziffer IV A in der Küstenverteidigung eingesetzt werden oder zur Verstärkung des Bahnschutzes.

C) Durch Ob Südwest wird ab Ende Januar Panzer-Division »Hermann Göring« ohne Panzer- und Sturmgeschütz-Ausstattung zugeführt. Ende Februar ist die Zuführung der 90. Pz Gren Div beabsichtigt. Beschleunigte Auffrischung beider Divisionen wird durch GenStdH gesondert befohlen. Unterbringungsraum ist durch Ob West zu melden.

D) Durch Wehrmachttransportchef sind zwischen 25. 1. und 15. 2. in zwei oder drei Gruppen die bereitgestellten Personalreserven für den Eisenbahnbetrieb dem Ob West zuzuführen und schwerpunktmäßig an den Notbetriebsstrecken einzusetzen.

V) Ob West meldet hierzu seine Absichten.

gez. Keitel

 

OKW /WFSt / Op (H) WEST Nr. 663137/43 gK Chefs

 

 

[51b]

 

Fernschreiben von + KR GWNOL 014412 28/12 1400 = OKM/Skl = Gltd: GenSt d H = ObdL Lw Fü St = OKM Ski = Reichsführer SS = Chef H Rüst und BdE = Gen Insp d Pz Tr = Ob West = W Bfh Dänemark.

gKdos

Bezug: Führer Weisung 51.

Der Führer hat mit sofortiger Wirkung jeden Abzug von Personal und Material aus dem Bereich des Ob West und des W Bfh Dänemark verboten. - Ausgenommen ist der planmäßige personelle Austausch innerhalb der dem Chef H Rüst und BdE unterstehenden Reserve-Divisionen und den Ausbildungseinheiten der Wehrmachtteile und der Waffen-SS. Über Abzug der dem Gen Insp d Pz Tr unterstehenden Panzer­verbände und der dem Chef H Rüst und BdE unterstehenden Sturmgeschütz-Artl-Verbände sowie Verbänden der Operativen See- und Luftkriegsführung entscheidet der Führer von Fall zu Fall =

gez. Keitel, OKW/WFSt/Op Org Nr. 008330/43 gKdos.

 

 

[51c]

 

Führerhauptquartier den 17. Januar 1944

 

 

Der Führer

OKW/WFSt/Op: Qu.

Nr. 00 545/44 gKdos

 

Geheime Kommandosache!

 

Betr.: Kampfzonen im Bereich des Oberbefehlshabers West.

1.) Ich ermächtige den Oberbefehlshaber West, mit sofortiger Wirkung einen von ihm festgelegten Bereich an den belgischen und französischen Küsten ganz oder teilweise zur »Kampfzone« zu erklären.

2.) Der Oberbefehlshaber West ist in den von ihm zur »Kampfzone« erklärten Gebieten uneingeschränkt zu allen Anordnungen berechtigt, die er für die Durchführung seines militärischen Auftrages für erforderlich hält. Insbesondere kann der Oberbefehlshaber West bestimmen, welche Anforderungen der militärischen Führung den Vorrang vor anderen Aufgaben haben. Auch sämtliche nichtmilitärischen Dienststellen sind für den Bereich der »Kampfzonen« an die Anordnungen des Oberbefehlshabers West gebunden.

3.) Der Oberbefehlshaber West ist berechtigt, die ihm in den »Kampfzonen« zustehenden Befugnisse im selben Umfang auf die Oberbefehlshaber der Armeen zu übertragen.

4.) An der Mittelmeerküste gehen mit der Erklärung des vom Oberbefehlshaber West festgelegten Bereichs zur »Kampfzone« sämtliche Befugnisse der Französischen und Monegassischen Regierung in dieser Zone auf den Oberbefehlshaber West über, soweit dieser es örtlich und sachlich für notwendig hält. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffern 2 und 3 sinngemäß.

gez. Adolf Hitler