Führerhauptquartier, den 18. 8. 42

 

Der Führer 

OKW/WFSt/Op. Nr. 002821/42 g.K.


Geheime Kommandosache

 

30 Ausfertigungen

24. Ausfertigung

 

Weisung Nr. 46 für die Kriegführung

Richtlinien für die verstärkte Bekämpfung des Bandenunwesens im Osten

A) Allgemeines

I.) Das Bandenunwesen im Osten hat in den letzten Monaten ei­nen nicht mehr erträglichen Umfang angenommen und droht zu einer ernsten Gefahr für die Versorgung der Front und die wirtschaftliche Ausnützung des Landes zu werden.

Bis zum Beginn des Winters müssen diese Banden im we­sentlichen ausgerottet und damit der Osten hinter der Front befriedet werden, um entscheidende Nachteile für die Kampfführung der Wehrmacht im Winter zu vermeiden.

Hierzu ist erforderlich:

1.) Schnelle durchgreifende aktive Bekämpfung der Banden unter Zusammenfassung aller hierzu freizumachenden und geeigneten Kräfte der Wehrmachtteile, der SS und der Polizei.

2.) Zusammenfassung aller propagandistischen, wirtschaft­lichen und politischen Maßnahmen auf die Notwendigkeiten der Bandenbekämpfung.

II.) Folgende allgemeine Richtlinien sind von allen beteiligten Stellen bei ihren militärischen, polizeilichen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu berücksichtigen:

1.) Die Bandenbekämpfung ist, wie die Führung gegen den Feind an der Front, eine Führungsangelegenheit. Sie ist durch die hierfür vorgesehenen Führungsstäbe zu organisieren und zu führen.

2.) Die Vernichtung des Bandentums erfordert aktive Be­kämpfung und härteste Maßnahmen gegen alle, die sich an der Bandenbildung beteiligen oder sich der Unterstützung der Banden schuldig machen. Kampfanweisung für die Durchfüh­rung der Bandenbekämpfung folgt.

3.) Das notwendige Vertrauen in die deutsche Führung muß durch strenge aber gerechte Behandlung der Bevölkerung errungen werden.

4.) Voraussetzung für die Vernichtung der Banden ist die Sicherstellung des Existenzminimums der Bevölkerung. Gelingt dies nicht und ist insbesondere die gerechte Verteilung des Vor­handenen nicht gewährleistet, wird ein vermehrter Zuzug zu den Banden die Folge sein.

5.) Die Mitarbeit der Bevölkerung bei der Bandenbekämpfung ist unentbehrlich. Die Belohnung verdienter Leute darf nicht kleinlich gehandhabt werden. Sie soll wirklich einen Anreiz bieten. Um so härter müssen demgegenüber Sühnemaßnahmen für jede Begünstigung der Banden sein.

6.) Der unangebrachten Vertrauensseligkeit gegenüber den Landes­einwohnern, besonders gegenüber solchen Landeseinwohnern, die bei deutschen Dienststellen angestellt sind, ist schärfstens entgegenzutreten. Wenn auch die Masse der Bevölkerung bandenfeindlich eingestellt ist, so muß doch überall mit Spitzeln gerechnet werden, deren Aufgabe es ist, die Banden rechtzeitig über alle gegen sie beabsichtigten Maßnahmen zu unterrichten.

B) Befehlsführung und Verantwortlichkeit

1.) Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei

Der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei ist die zentrale Stelle für die Sammlung und Auswertung aller Erfahrungen auf dem Gebiete der Bandenbekämpfung.

Darüber hinaus ist der Reichsführer SS allein verantwortlich für die Bandenbekämpfung in den Reichskommissariaten. Die Wehrmachtbefehlshaber haben ihn bei der Durchführung der sich hieraus ergebenden Aufgaben durch Abstimmung ihrer Maßnahmen sowie gegebenenfalls durch Abstellung von Führungsorganen, Führungsmitteln und Versorgungseinrichtun­gen zu unterstützen. Soweit es die militärischen Sicherungsaufgaben, die örtlich möglichst aktiv zu lösen sind, irgend zulassen, sind den Höheren SS- und Polizeiführern für deren Un­ternehmungen im Bedarfsfall auch Kräfte der Wehrmacht vorübergehend zu unterstellen.

Engste Verbindung zwischen den Höheren SS- und Polizeiführern und den Wehrmachtbefehlshabern ist die Vorbedingung des Erfolges.

2.) Heer:

Der Chef des Generalstabes des Heeres ist im Operationsgebiet allein für die Bandenbekämpfung verantwortlich. Zur Durchführung der hieraus entstehenden Aufgaben sind neben den vom Heer hierfür eingesetzten Kräften die im Operationsgebiet liegenden Polizeikräfte den entsprechenden Befehlshabern unterstellt. Diese haben die Führung der einzelnen Unterneh­mungen je nach Lage, Kräfteeinsatz und verfügbaren Dienstgraden den Kommandeuren des Heeres oder den Höheren SS-und Polizeiführern zu übertragen.

C) Kräfte

1.) Kräfte des Reichsführers SS

Die verfügbaren und für die Bandenbekämpfung vorgesehenen Polizei- und SS-Verbände sind in erster Linie zur aktiven Bekämpfung bestimmt. Ihr Einsatz zu sonstigen Sicherungs­aufgaben ist zu vermeiden. Eine Verstärkung der Polizei- und SS-Kräfte im Osten und weitgehende Verlegung sonstiger Einrichtungen des Reichsführers SS in die gefährdeten Gebiete ist anzustreben. Die noch an der Front eingesetzten, aber für die Bandenbekämpfung im Hinterland unentbehrlichen Verbände sind baldmöglichst durch das Heer herauszulösen und dem Reichsführer SS für ihr eigentliches Aufgabengebiet zur Verfügung zu stellen.

2.) Kräfte des Heeres:

Um eine verstärkte Belegung des großen, hinter den kämpfenden Fronten liegenden Ostraumes zu ermöglichen, befehle ich:

a) Mit dem Zeitpunkt des Übergangs des Generalgouverne­ments in das Heimatkriegsgebiet sind in das Generalgouvernement zwei Ersatzdivisionen zu verlegen.

b) In den Bereich des W. Bfh. Ostland und W. Bfh. Ukraine sind bis 15. 10. 1942 insgesamt fünf Ersatzdivisionen zu verlegen.

c) Aus dem Generalgouvernement sind bis t. 10. 1942 alle Truppenteile, Einheiten, Dienststellen, Einrichtungen und Schulen des Feldheeres, soweit sie nicht unter Befehl des BdE treten, in die Reichskommissariate bezw. das Operationsgebiet zu verlegen. Erforderliche Ausnahmen unterliegen der Genehmigung durch den Chef des O.K.W.

d) In das Operationsgebiet im Osten ist bis Ende Oktober eine aus dem Ersatzheer zu bildende Feldersatz-Organisation in einer Stärke von 50 000 Mann im Endziel zu verlegen.

e) Erforderliche Durchführungsbestimmungen zu a)-d) erläßt der Chef des O.K.W.

3.) Kräfte der Luftwaffe

Oberbefehlshaber der Luftwaffe veranlaßt zur Verstärkung der Besatzungskräfte im Osten die Verlegung von Einrichtun­gen der Luftwaffe in die bandengefährdeten Gebiete.

4.) Landeseigene Verbände

Die in der Bandenbekämpfung besonders bewährten landeseigenen Verbände können, soweit unbedingt zuverlässige und einsatzfreudige Mannschaften auf freiwilliger Grundlage zur Verfügung stehen, weiter aufrechterhalten und ausgebaut werden. Ihre Heranziehung zum Kampf an der Front und die Verwendung von Emigranten oder Führern der ehemaligen Intelligenz bleiben verboten.

Für diese Verbände sind vom Generalstab des Heeres, soweit bisher noch nicht geschehen, einheitliche Bestimmungen für innerdienstliche Verhältnisse, Dienstgrade, Uniformierung und Ausbildung in Anlehnung an die für die Turk-Verbände aufgestellten Richtlinien zu erlassen und durch Chef OKW zu genehmigen. Deutsche Rang- und Hoheitsabzeichen sowie Schulterstücke der Wehrmacht sind verboten. Die Versorgung der Angehörigen ist zu regeln. Die Höhe der Abfindung und Versorgung soll dem bewiesenen Einsatz entsprechen. Bevorzugte Landzuteilung ist im Rahmen der gegebenen Anweisungen und Möglichkeiten großzügig zu handhaben.

5.) Sonstige Kräfte

Die Bewaffnung des RAD, der Eisenbahner, Forstbeamten, Landwirtschaftsführer usw. ist, soweit noch erforderlich, zu verbessern. Sie sind in die Lage zu versetzen, sich mit mög­lichst wirkungsvollen Waffen selber zu schütten.

Es darf im bandengefährdeten Gebiet keinen Deutschen geben, der nicht aktiv oder passiv in die Bandenbekämpfung eingespannt ist.

 

(gez.) Adolf Hitler

F. d. R. Jordan

Hauptmann

 

Verteiler:

Gen. St. d. H. / Op. Abt.                                                   1. Ausf.

Gen. Qu.                                                             2. Ausf.

Org. Abt.                                                            3. Ausf.

Ausb. Abt.                                                          4. Ausf.

General z. b. V.                                                   5. Ausf.

Chef H Rüst und BdE                                                        6. Ausf.

R. d. L. und Ob. d. L. / Lw. Fü. Stab                                 7. Ausf.

Ob. d. L. / Gen. Qu.                                                 8. Ausf.

W. Bfh. Ukraine                                                                 9. Ausf.

W. Bfh. Ostland                                                               10. Ausf.

MiG                                                                                11. Ausf.

Reichsführer SS und Chef der dt. Polizei,

Kommandostab                                                               12. Ausf.

Der Reichsmarschall des Großdeutschen Reiches und

Beauftragte für den Vierjahresplan z. Hd. Ministerialrat

Bergbohm, Berlin W 8, Leipziger Str. 3                            13. Ausf.

Reichsminister für die bes. Ostgebiete, z.

Hd. Herrn Gauleitet Meyer, Berlin W, Rauchstr. 17/18     14. Ausf.

OKW

Heeresstab                                                                      15. Ausf.

W H                                                                                16. Ausf.

W R                                                                                17. Ausf.

A W A                                                                            18. Ausf.

A. Ausl/Abw                                                                   19. Ausf.

Wi Amt                                                                            20. Ausf.

Wehrmacht-Transportchef                                                21. Ausf.

W Pr                                                                                22. Ausf.

Chef WNV                                                                      23. Ausf.

W F St.                                                                     24.-30. Ausf.

 

 

 Führerhauptquartier, den 23. 6. 1943

 

Oberkommando der Wehrmacht

WFSt/Op Nr. 002739/43 gK.

 

32 Ausfertigungen

25. Ausfertigung

 

Betr. Weisung Nr. 46

 

Der Führer hat befohlen, daß ein weiterer Ausbau der lan­deseigenen Verbände unterbleibt. In der Weisung Nr. 46, Ab­schnitt C, Ziffer 4, Abs. t, sind die Worte »und ausgebaut« zu streichen.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

LA.

(gez.) Warlimont

 

[46 a]

 

Führerhauptquartier, den 18. 10. 1942

 

Der Führer

Nr. 003830/42 g.Kdos. OKW/WFSt.


Geheime Kommandosache

 

12 Ausfertigungen

12. Ausfertigung

 

 

1.) Schon seit längerer Zeit bedienen sich unsere Gegner in ihrer Kriegführung Methoden, die außerhalb der internationalen Abmachungen von Genf stehen. Besonders brutal und hinterhältig benehmen sich die Angehörigen der sogenannten Kommandos, die sich selbst, wie feststeht, teilweise sogar aus Kreisen von in den Feindländern freigelassenen kriminellen Verbrechern rekrutieren. Aus erbeuteten Befehlen geht hervor, daß sie beauftragt sind, nicht nur Gefangene zu fesseln, sondern auch wehrlose Gefangene kurzerhand zu töten im Moment, in dem sie glauben, daß diese bei der weiteren Verfolgung ihrer Zwecke als Gefangene einen Ballast darstellen oder sonst ein Hindernis sein könnten. Es sind endlich Befehle gefunden worden, in denen grundsätzlich die Tötung der Gefangenen verlangt worden ist.

2.) Aus diesem Anlaß wurde in einem Zusatz zum Wehrmachtbericht vom 7. 10. 1942 bereits angekündigt, daß in Zukunft Deutschland gegenüber diesen Sabotagetrupps der Briten und ihren Helfershelfern zum gleichen Verfahren greifen wird, das heißt: daß sie durch die deutschen Truppen, wo immer sie auch auftreten, rücksichtslos im Kampf niedergemacht werden.

3.) Ich befehle daher:

Von jetzt ab sind alle bei sogenannten Kommandounternehmungen in Europa oder in Afrika von deutschen Truppen gestellte Gegner, auch wenn es sich äußerlich um Soldaten in Uniform oder Zerstörertrupps mit und ohne Waffen handelt, im Kampf oder auf der Flucht bis auf den letzten Mann niederzumachen. Es ist dabei ganz gleich, ob sie zu ihren Aktionen durch Schiffe und Flugzeuge angelandet werden oder mittels Fallschirmen abspringen. Selbst wenn diese Subjekte bei ihrer Auffindung scheinbar Anstalten machen sollten, sich gefangen zu geben, ist ihnen grundsätzlich jeder Pardon zu verweigern. Hierüber ist in jedem Einzelfall zur Bekanntgabe im Wehr­machtbericht, eine eingehende Meldung an das O.K.W, zu erstatten.

4.) Gelangen einzelne Angehörige derartiger Kommandos als Agenten, Saboteure usw. auf einem anderen Weg, - z. B. durch die Polizei in den von uns besetzten Ländern - der Wehrmacht in die Hände, so sind sie unverzüglich dem SD zu übergeben.

Jede Verwahrung unter militärischer Obhut, z. B. in Kriegsgefangenenlagern usw. ist, wenn auch nur für vorübergehend gedacht, strengstens verboten.

5.) Diese Anordnung gilt nicht für die Behandlung derjenigen feindlichen Soldaten, die im Rahmen normaler Kampfhandlungen (Großangriffe, Großlandungsoperationen und Großluftlandeunternehmen) im offenen Kampf gefangengenommen werden oder sich ergeben. Ebensowenig gilt diese Anordnung gegenüber den nach Kämpfen auf See in unsere Hand gefallenen oder nach Kämpfen in der Luft durch Fallschirmabsprung ihr Leben zu retten versuchenden feindlichen Soldaten.

6.) Ich werde für die Nichtdurchführung dieses Befehls alle Kommandeure und Offiziere kriegsgerichtlich verantwortlich machen, die entweder ihre Pflicht der Belehrung der Truppe über diesen Befehl versäumt haben oder die in der Durchführung entgegen diesem Befehl handeln.

gez. Unterschrift

 

Verteiler:

O.K.H./Genst. d. H.                           1. Ausf.

O.K.M./Skl.                                       2. Ausf.

Ob.d.L./Lw.Fü.St.                              3. Ausf.

W.B. Norwegen                                 4. Ausf.

W.B. Südost                                      5. Ausf.

Ob. West                                           6. Ausf.

Geb. A.O.K. 20                                 7. Ausf.

Ob. Süd                                             8. Ausf.

Pz.Armee Afrika                                 9. Ausf.

Rf. SS u. Chef d. Dtsch. Polizei         10. Ausf.

OKW/WFSt                              11.-12. Ausf.

 

[46b]

 

18. 10. 1942

 

Der Führer und Oberste Befehlshaber

der Wehrmacht

 

Geheime Kommandosache

Chefsache!

Nur durch Offizier!

Ich habe mich gezwungen gesehen, einen scharfen Befehl zur Vernichtung feindlicher Sabotagetrupps zu erlassen und seine Nichtbefolgung unter schwere Strafe zu stellen. Ich halte es für nötig den zuständigen Befehlshabern und Kommandeuren die Gründe für die Anordnung bekanntzugeben.

Wie noch in keinem Kriege vorher entwickelte sich in diesem eine Methode der Störung rückwärtiger Verbindungen, der Einschüchterung der für Deutschland arbeitenden Bevölkerungskreise, sowie der Vernichtung kriegswichtiger Industrie-Anlagen in den von uns besetzten Gebieten.

Im Osten hat diese Kampfesatt als Partisanenkrieg schon vom letzten Winter an zu sehr schweren Beeinträchtigungen unserer Kampfkraft geführt, zahlreichen deutschen Soldaten, Eisenbahnern, Arbeitern der O. T., des Arbeitsdienstes usw. das Leben gekostet, die Transportleistungen für die Erhaltung der Kampfkraft der Truppe auf das äußerste beeinträchtigt, ja sogar oft tagelang unterbrochen. Bei einer erfolgreichen Fortsetzung oder gar Intensivierung dieser Kriegsführung kann unter Umständen an der einen oder anderen Stelle der Front eine sehr schwere Krise eintreten. Viele Maßnahmen gegen diese ebenso grausame wie hinterhältige Sabotage-Arbeit scheitern einfach daran, daß der deutsche Offizier und seine Soldaten ahnungslos der Größe der Gefahr gegenüberstehen und im einzelnen deshalb nicht so gegen diese feindlichen Gruppen eingreifen, wie es nötig wäre, um der vordersten Front und damit der gesamten Kriegführung zu helfen.

Es war deshalb im Osten zum Teil notwendig, eigene Verbände aufzustellen, die dieser Gefahr Herr wurden oder besonderen SS-Formationen diese Aufgabe zu überweisen. Nur da, wo der Kampf gegen das Partisanen-Unwesen mit rücksichtsloser Brutalität begonnen und durchgeführt wurde, sind die Erfolge nicht ausgeblieben, die dann der kämpfenden Front vorne ihre Lage erleichterten.

Im gesamten Ostgebiet ist daher der Krieg gegen die Partisanen ein Kampf der restlosen Ausrottung des einen oder des anderen Teiles.

Sowie diese Erkenntnis Gemeingut einer Truppe geworden ist, wird sie regelmäßig mit diesen Erscheinungen in kurzer Zeit fertig, im anderen Falle ist ihrem Einsatz kein durchschlagender Erfolg beschieden. Er wird damit zwecklos.

Wenn auch unter anderen Bezeichnungen, haben England und Amerika sich zu einer gleichen Kriegführung entschlossen. Wenn der Russe auf dem Landwege versucht, Partisanentrupps hinter unsere Front zu bringen und nur ausnahmsweise den Lufttransport zum Absetzen von Mannschaften und für den Abwurf von Verpflegung verwendet, dann wird in England und Amerika diese Kriegführung in erster Linie durch das Anlandsetzen von Sabotagetrupps von U-Booten aus, oder mittels Schlauchbooten oder durch Fallschirm-Agenten geführt. Im Wesen aber unterscheidet sich diese Kriegführung in nichts von der russischen Partisanen-Tätigkeit. Denn die Aufgabe dieser Truppe ist es:

1. einen allgemeinen Spionagedienst unter Zuhilfenahme williger Einwohner aufzuziehen,

2. Terroristen-Gruppen aufzubauen und sie mit den nötigen Waffen und Sprengstoffen zu versehen,

3. solche Sabotage-Aktionen zu unternehmen, die geeignet sind, entweder durch Zerstörung von Verkehrseinrichtungen nicht nur laufend unsere Verbindungen zu stören, sondern im Ernstfall Truppenbewegungen überhaupt unmöglich zu machen und die Nachrichtenmittel auszuschalten.

Endlich sollen durch diese Trupps aber Anschläge gegen kriegswichtige Unternehmen verübt werden, indem man nach einem wissenschaftlich erforschten Programm Schlüsselwerke durch Sprengungen vernichtet, um dadurch ganze Industrien praktisch lahmzulegen.

Die Folgen dieser Tätigkeit sind außerordentlich schwere. Ich weiß nicht, ob sich jeder Kommandeur und Offizier dessen bewußt ist, daß die Zerstörung eines einzigen Elektrizitätswer­kes z. B. die Luftwaffe um viele Tausend Tonnen Aluminium bringen kann, und daß damit der Bau zahlreicher Flugzeuge ausfällt, die der Front in ihrem Kampfe fehlen und somit zu schwersten Schädigungen der Heimat und zu blutigen Ver­lusten der kämpfenden Soldaten führen.

Dabei ist diese Art von Krieg für den Gegner gänzlich gefahrlos. Denn indem er seine Sabotagetrupps in Uniform absetzt und andererseits aber auch Zivilkleidung mitgibt, können sie je nach Bedarf als Soldaten oder als Zivilisten in Erscheinung treten. Während sie selbst den Auftrag besitzen, ihnen hinderliche deutsche Soldaten oder sogar Landeseinwohner rücksichtslos zu beseitigen, laufen sie keinerlei Gefahr, bei ihrem Treiben wirklich ernsthafte Verluste zu erleiden, da sie ja schlimmstenfalls gestellt, sich augenblicklich ergeben und damit theoretisch unter die Bestimmungen der Genfer Konvention zu fallen glauben. Es gibt keinen Zweifel, daß dies aber einen Mißbrauch der Genfer Abmachungen schlimmster Art darstellt, umsomehr, als es sich bei diesen Elementen zu einem Teil sogar um Verbrecher handelt, die, aus Gefängnissen befreit, durch solche Aktionen ihre Rehabilitierung erreichen können.

England und Amerika werden für diese Kampfführung deshalb auch immer wieder solange Freiwillige finden, als diesen mit Recht gesagt werden kann, daß irgendeine Lebensgefahr für sie nicht besteht. Im schlimmsten Falle brauchen sie nur ihre Attentate gegen Menschen, Verkehrseinrichtungen oder Sachanlagen glücklich vollbringen, um sich dann, vom Feinde gestellt, einfach zu ergeben.

Wenn nun die deutsche Kriegführung nicht durch ein solches Verfahren schwersten Schaden leiden soll, dann muß dem Gegner klargemacht werden, daß jeder Sabotagetrupp aus­nahmslos bis zum letzten Mann niedergemacht wird. Das heißt, daß die Aussicht, hier mit dem Leben davonzukommen, gleich Null ist. Es kann also unter keinen Umständen gestattet werden, daß ein Spreng-, Sabotage- oder Terroristentrupp sich einfach stellt und gefangengenommen wird, um nach den Re­geln der Genfer Konvention behandelt zu werden, sondern er ist unter allen Umständen restlos auszurotten.

Die Meldung, die darüber im Wehrmachtbericht erscheinen soll, wird ganz kurz und lakonisch lauten, daß ein Sabotage-, Terror- oder Zerstörungstrupp gestellt und bis zum letzten Mann niedergemacht wurde.

Ich erwarte deshalb, daß sowohl die Befehlshaber der ihnen unterstellten Armeen als auch die einzelnen Kommandeure nicht nur die Notwendigkeit eines solchen Handelns begreifen, sondern daß sie sich mit aller Energie für die Durchführung dieses Befehls einsetzen. Offiziere oder Unteroffiziere, die aus irgendeiner Schwäche versagen, sind unnachsichtlich zu melden oder unter Umständen - wenn Gefahr im Verzug ist - selbst sofort zur schärfsten Verantwortung zu ziehen. Sowohl die Heimat als auch der kämpfende Soldat an der Front haben ein Recht darauf, zu erwarten, daß hinter ihrem Rücken die Basis der Ernährung, sowie die Versorgung mit kriegswichtigen Waffen und Munition sichergestellt bleibt.

Dies sind die Gründe für den von mir erlassenen Befehl.

Sollte sich die Zweckmäßigkeit ergeben, aus Vernehmungsgründen einen oder zwei Mann zunächst noch auszusparen, so sind diese nach ihrer Vernehmung sofort zu erschießen.