Führerhauptquartier, den 23.5. 41
Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht OKW/WFSt/Abt. L (I Op.) Nr. 44772/41 g. K. Chefs.
Geheime Kommandosache Chefsache Nur durch Offizier
22 Ausfertigungen 5. Ausfertigung
Weisung Nr. 30 für die Kriegführung Mittlerer Orient 1.) Die arabische Freiheitsbewegung ist im Mittleren Orient unser natürlicher Bundesgenosse gegen England. In diesem Zusammenhang kommt der Erhebung des Irak besondere Bedeutung zu. Sie stärkt über die irakischen Grenzen hinaus die England feindlichen Kräfte im Mittleren Orient, stört die englischen Verbindungen und bindet englische Truppen sowie englischen Schiffsraum auf Kosten anderer Kriegsschauplätze. Ich habe mich daher entschlossen, die Entwicklung im Mittleren Orient durch Unterstützung des Irak vorwärts zu treiben. Ob und wie die englische Stellung zwischen Mittelmeer und Persischem Golf - in Zusammenhang mit einer Offensive gegen den Suez-Kanal - später endgültig zu Fall zu bringen ist, steht erst nach Barbarossa zur Entscheidung. 2.) In Zusammenfassung meiner Einzelentscheidungen befehle ich für die Unterstützung des Irak die Entsendung einer Militärmission, Hilfeleistung durch die Luftwaffe, Waffenlieferungen. 3.) Die Militärmission (Deckname: Sonderstab F) untersteht dem General der Flieger Felmy. Ihre Aufgaben sind a) die irakische Wehrmacht zu beraten und zu unterstützen, b) nach Möglichkeit militärische Verbindungen mit England feindlichen Kräften auch außerhalb des Irak herzustellen, c) für die deutsche Wehrmacht Erfahrungen und Unterlagen in diesem Raum zu gewinnen. Die Zusammensetzung entsprechend diesen Aufgaben regelt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Für die Unterstellungsverhältnisse gilt: a) Dem Chef der Militärmission unterstehen alle nach dem Irak zu entsendenden Angehörigen der Wehrmacht, außerdem das Verbindungskommando Syrien. b) Der Chef der Militärmission untersteht dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht mit der Maßgabe, daß Befehle und Richtlinien für die fliegenden Verbände ausschließlich vom Oberbefehlshaber der Luftwaffe ergehen. c) Der Chef der Militärmission verkehrt nur mit den militärischen Dienststellen des Irak. Verhandlungen mit der irakischen Regierung in Angelegenheiten der Mission führt der Vertreter des Auswärtigen Amtes im Irak. Bei militärischen Anordnungen, die außenpolitische Rückwirkungen haben können, hat der Chef der Militärmission vorher das Einvernehmen mit dem Vertreter des Auswärtigen Amtes im Irak herzustellen. d) Die Angehörigen der Militärmission gelten vorerst als Freiwillige (nach Art der Legion Condor). Sie tragen Tropenuniform mit irakischen Abzeichen. Letztere sind auch von deutschen Flugzeugen zu führen. 4.) Luftwaffe. Ihr zahlenmäßig zu begrenzender Einsatz dient über die reine Waffenwirkung hinaus dem Zweck, Selbstvertrauen und Widerstandswillen der irakischen Wehrmacht und des Volkes zu stärken. Art und Umfang des deutschen Eingreifens bestimmt der Oberbefehlshaber der Luftwaffe. 5.) Waffenlieferungen. Die erforderlichen Anordnungen (Lieferungen aus Syrien auf Grund des hierfür mit den Franzosen getroffenen Abkommens und aus Deutschland) trifft der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. 6.) Steuerung der Propaganda im Mittleren Orient ist Aufgabe des Auswärtigen Amtes, das hierzu mit dem Oberkommando der Wehrmacht (WFSt/WPr) zusammenarbeitet. Grundgedanke der Propaganda ist: »Der Sieg der Achse bringt den Ländern des Mittleren Orients Befreiung vom englischen Joch und damit Selbstbestimmungsrecht. Wer die Freiheit liebt, tritt daher in die Front gegen England ein.« Propaganda gegen die französische Stellung in Syrien hat dabei zu unterbleiben. 7.) Sofern italienische Wehrmachtangehörige im Irak eingesetzt werden, ist mit ihnen auf Grund vorstehender Weisung zusammenzuarbeiten. Ihre Unterstellung unter den Chef der Deutschen Militärmission wird angestrebt werden. gez. Adolf Hitler F.d.R. Hornig Hauptmann
Verteiler: Ob. d. H. (Op. Abt.) 1. Ausf. (O. Qu.IV) 2. Ausf. Ob. d. L. (LwFüSt.) 3.- 4. Ausf. Ob. d. M. (Ski.) 5. Ausf. (nachrichtl.) Gen. d. Fl. Felmy 6. Ausf. OKW: WFSt 7. Ausf. Abt.L 8.-14. Ausf. WPr 15. Ausf. WNV 16. Ausf. Ausl/Abw 17. Ausf. Abt. Ausl 18.-19. Ausf. (zugl. für Ausw. Amt) Wi Rü Amt 20. Ausf. WZ 21. Ausf. Wehrm. Trsp. Chef 22. Ausf. |