Führerhauptquartier, den 11. 1. 41

 

Der Führer und Oberste Befehlshaber

der Wehrmacht

OKW/WFSt/Abt. L

Nr. 44018/41 g.K. Chefs.

 

Geheime Kommandosache!

Chefsache                             

Nur durch Offizier!                 

 

13 Ausfert.

2. Ausfert.


 

Weisung Nr. 22 für die Kriegführung

Mithilfe deutscher Kräfte bei den Kämpfen im Mittelmeerraum

 

Die Lage im Mittelmeerraum, in dem England überlegene Kräfte gegen unsere Verbündeten einsetzt, erfordert aus strategischen, politischen und psychologischen Gründen deutsche Hilfeleistung.

Tripolitanien muß behauptet, die Gefahr eines Zusammenbruchs der Albanischen Front beseitigt werden. Darüber hinaus soll die Heeresgruppe Cavallero befähigt werden, im Zusammenhang mit den späteren Operationen der 12. Armee auch von Albanien aus zum Angriff überzugehen.

Ich befehle daher folgendes:

1.) Durch den Ob. d. H. ist ein Sperrverband aufzustellen, der geeignet ist, unseren Verbündeten bei der Verteidigung von Tripolitanien insbesondere gegen die englischen Pz. Divisionen wertvolle Dienste zu leisten. Die Grundsätze für seine Zusammensetzung werden gesondert befohlen.

Die Vorbereitungen sind zeitlich derart zu treffen, daß dieser Verband im Anschluß an die zur Zeit laufenden Transporte einer italienischen Pz.- und einer mot. Division nach Tripolis überführt werden kann (etwa ab 20. 2.).

2.) Das X. Fl. Korps behält Sizilien als Operationsbasis bei. Seine wichtigste Aufgabe liegt in der Bekämpfung der englischen Seestreitkräfte und der englischen Seeverbindungen zwischen westlichem und östlichem Mittelmeer.

Daneben sind mit Hilfe von Zwischenlandeplätzen in Tripolitanien auch die Voraussetzungen zu schaffen, um durch Bekämpfung der englischen Ausladehäfen und Nachschubbasen , an der Küste von West-Ägypten und der Cyrenaica die Heeresgruppe Graziani unmittelbar zu unterstützen.

Die italienische Regierung wurde gebeten, ein Sperrgebiet zwischen Sizilien und der nordafrikanischen Küste zu erklären, um die Aufgabe des X. Fl. Korps zu erleichtern und Zwischenfälle gegenüber neutralen Schiffen zu vermeiden.

3.) Zur Überführung nach Albanien sind deutsche Verbände etwa in der Stärke eines Korps, darunter die i. Geb. Div. und Pz. Kräfte vorzusehen und bereitzustellen. Mit dem Transport der 1. Geb. Div. ist zu beginnen, sobald das Einverständnis Italiens hierzu beim OKW vorliegt. Inzwischen ist zu erkunden und mit dem ital. Oberkommando in Albanien zu klären, ob und welche weiteren Kräfte in Albanien für einen Angriff mit operativem Ziel mit Vorteil eingesetzt und neben den ital. Divisionen auch laufend versorgt werden können. Aufgabe der deutschen Kräfte wird sein:

a) Zunächst als Rückhalt in Albanien zu dienen für den Notfall, daß dort noch erneute Krisen eintreten sollten,

b) der ital. Heeresgruppe den späteren Übergang zum Angriff zu erleichtern mit dem Ziel:

die griechische Abwehrfront an entscheidender Stelle für eine weit reichende Operation aufzureißen,

die Enge westlich von Saloniki von rückwärts zu öffnen und dadurch den Frontalangriff der Armee List zu unterstützen.

4.) Die Richtlinien für die Unterstellungsverhältnisse der in Nordafrika und Albanien einzusetzenden deutschen Truppen und über die Einschränkungen, die bezüglich des Einsatzes dieser Truppen zu machen sind, wird das OKW mit dem ital. Wehrmachtstab festlegen.

5.) Die im Mittelmeer verfügbaren und geeigneten Deutschen Transportdampfer sind, soweit sie nicht schon im Geleitverkehr nach Tripolis laufen, zur Überführung der Albanien-Kräfte vorzusehen. Für die Mannschaftstransporte ist die in Foggia befindliche Transportgruppe Ju 5 2 auszunutzen.

Es ist anzustreben, die Überführung der Masse der deutschen Kräfte nach Albanien abzuschließen, bevor der Transport des Sperr Verbandes nach Libyen beginnt (s. Ziffer 1) und der Einsatz der Masse der deutschen Schiffe hierfür nötig wird.

(gez.) Adolf Hitler

[bei4. Ausf.:]J[odl]

K[eitel] 14/I

 

Verteiler:

OKH/Genst. d. H., Op. Abt.        1. Ausf.

OKM/Skl.                                    2.    "

Ob. d. L/Lw. F. St. la                         3.    "

OKW WFSt                                 4.    "

L                                     5.-9.   "

[bei 4. Ausf. handschr.:]

WNV                                10.   "

Ausl./Abw.                        11.   "

Wehrm.Transp.Ch.              12.    "

Deutscher General

b. Ital. Ob.Kdo.                13.    "

 


 

[22a]

 

Führerhauptquartier, den 14. 1. 41

 

Oberkommando der Wehrmacht           

WFSt/Abt. L (I) Nr. 44018/41

gK. Chefs. II. Ang.

 

Chefsache                                 

Nur durch Offizier                       

 

11 Ausfertigungen

3. Ausfertigung

 

Bezug: Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht

OKW/WFSt/Abt. L (I) Nr. 44018/41

gK Chefsache vom 11. 1. 41

Betrifft: Weisung 22.

Die von Generalmajor von Rintelen in Albanien durchgeführte Frontreise hat ergeben, daß ein Antransport deutscher Truppen auf diesen Kriegsschauplatz erst möglich sein wird, wenn die Lage örtlich wiederhergestellt ist. Es ist deshalb damit zu rechnen, daß die Transportbewegungen nach Durazzo und Tripolis zeitlich zusammenfallen.

Ob. d. M. wird daher gebeten, die gleichzeitige Überführung der deutschen Kräfte nach Tripolis und Albanien vorzubereiten, die Möglichkeit der Bereitstellung weiterer Dampfer zu überprüfen und im Einvernehmen mit Ob.d.H. einen entsprechenden Verteilungsplan aufzustellen.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht i. A. gez. Warlimont  

Verteiler:

Ob.d.H. (Op.-Abteilung)               1. Ausf.

Ob.d.L. (LwFüst.)                         2. Ausf.

Ob.d.M. (Ski.)                              3. Ausf.

OKW:

WFSt                                            4. Ausf.

Abt.L                                      5 .- 9. Ausf.

Wehrmachttransportchef              10. Ausf.

Deutscher General beim

Hauptquartier der italienischen

Wehrmacht                                  11. Ausf.

 

Notiz: Verteiler der Weisung 22 wie oben, dazu WNV und Aus­land/Abwehr

 


 

[22b]

 

Führerhauptquartier, den 20. 1. 41

 

Oberkommando der Wehrmacht           

WFSt/Abt. L (I) Nr. 44018/41

g.K. Chefs. II. Ang.

 

Geheime Kommandosache

Chefsache                            

Nur durch Offizier                 

 

13 Ausfertigungen

9. Ausfertigung

 

Bezug: Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht

OKW/WFSt/Abt. L (I) Nr. 44018/41

g.K. Chefs, v. 11. 1. 41

Die mit Weisung 22 angeordneten Maßnahmen sind mit nachstehenden Decknamen zu bezeichnen:

Unternehmen Tripolis »Sonnenblume«

Unternehmen Albanien »Alpenveilchen«

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

I.A.

gez. Warlimont

 

Verteiler:

OKH/Gen.St.d.H. Op.Abt.          1. Ausf.

OKM/Skl.                                   2. Ausf.

Ob.d.L./Lw.Fü.St.                       3. Ausf.

OKW:

WFSt.                                         4. Ausf.

Abt. L                                    5 .-9. Ausf.

WNV                                        10. Ausf.

Ausl./Abw.                                11. Ausf.

Wehrm.Transp. Chef                 12. Ausf.

Deutscher General beim

Hauptquartier der italienischen

Wehrmacht                               13. Ausf.

 

 

 

[22c]

 

Führerhauptquartier, den 21. 1. 41

 

Oberkommando der Wehrmacht

WFSt/Abt. L (I) Nr. 44046/41

g.K. Chefs.

 

Geheime Kommandosache

Chefsache

Nur durch Offizier

 

13 Ausfertigungen

4. Ausfertigung

 

 

Betrug: Weisung 22 vom n. 1. 41 und

OKW/WFSt/Abt. L (I) Nr. 44011/41 g.K. Chefs, vom 10. 1. 41 Ziff. 2

Die am 19. und 20. 1. durchgeführten Besprechungen des Führers mit dem Duce haben ergeben, daß die möglichst baldige Entsendung des vorgesehenen Verbandes nach Tripolis (Unternehmen »Sonnenblume«) durchaus erwünscht, dagegen die Überführung deutscher Kräfte nach Albanien (Unternehmen »Alpenveilchen«) in der bisher vorgesehenen Art nicht möglich ist, da hierdurch die Verstärkung und Versorgung der italienischen Divisionen unmöglich und damit auch die italienischen Angriffsvorbereitungen zunichte gemacht würden.

In Ergänzung und Berichtigung der bisher gegebenen Befehle hat der Führer entschieden:

1.) Unternehmen Sonnenblume:

Der vorgesehene Verband ist sobald wie möglich (etwa ab 15. 2.) nach Tripolis zu überführen. Als Richtlinie für seine Verwendung wurde festgelegt, daß er nicht zur Verfügung zurückgehalten, sondern dort zum Kampf eingesetzt werden soll, wo mit dem Auftreten der englischen Panzerdivision ge­rechnet beziehungsweise der endgültige Widerstand aufgebaut wird.

Ob.d.M. wird gebeten, unter Zurückstellung der Transporte nach Albanien die Überführung des Verbandes im Einvernehmen mit Ob.d.H. so vorzubereiten, daß die erforderlichen Transporte etwa ab 15. 2. in möglichst kurzer Zeit durchgeführt werden können. Wenn die Seetransportlage es erlaubt, sind zur weiteren Beschleunigung vorausgesandte Versorgungstrans­porte bereits in den Geleitverkehr der italienischen Truppen einzuschieben.

2.) Unternehmen Alpenveilchen

In Abänderung der gegebenen Weisungen ist zunächst nur eine Geb. Div. ohne schwere Fahrzeuge für einen Einsatz in Albanien vorzusehen und bereitzustellen. Ihre Ausstattung ist nach den z. Zt. stattfindenden Erkundungen festzulegen.

Das italienische Oberkommando beabsichtigt, innerhalb von 8-10 Wochen 10 Divisionen in Albanien angriffsfähig zu machen. Ob dann noch eine deutsche Gebirgsdivision nach Albanien zu überführen ist, wird Anfang März entschieden.

3.) Unternehmen Felix

Vielleicht eintretende Änderungen der politischen Voraussetzungen machen es in der Abänderung der bisher gegebenen Anordnungen erforderlich, die Bereitschaft für Felix - soweit noch möglich - aufrechtzuerhalten.

Die 1. Geb. Div. ist daher für Alpenveilchen nicht vorzusehen.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

I.A.

gez. Warlimont

 

Verteiler:

OKH/Gen.St.d.H. Op.Abt.              1. Ausf.

OKM/Skl.                                       2. Ausf.

Ob.d.L./Lw.Fü.St.                           3. Ausf.

OKW:

WFSt.                                             4. Ausf.

Abt. L                                         5.-9. Ausf.

WNV                                            10. Ausf.

Ausl./Abw.                                    11. Ausf.

Wehrm.Transp. Chef                     12. Ausf.

 

Deutscher General beim

Hauptquartier der italienischen
Wehrmacht                                    13. Ausf.

 

 

 

[22d]

 

Führerhauptquartier,  den  . 2. 41

 

Oberkommando der Wehrmacht

Nr. 44087/41 g.K. Chefs.

WFSt/Abt. L (I Op.)

Chefsache!                                 

Nur durch Offizier!                      

 

13 Ausfertigungen

5. Ausfertigung

 

Betr.: Unternehmen »Sonnenblume«

Der Führer hat entschieden:

1.) Um den Abwehrkampf der Italiener in Libyen schon vor dem Eintreffen deutscher Heerestruppen zu unterstützen, hat die Luftwaffe nach näherer Anweisung des Ob.d.L., neben der Ausschaltung der englischen Fliegerkräfte auf Malta, mit den in Süditalien verfügbaren Kräften

a.) die englischen Versorgungstransporte entlang der nordafrikanischen Küste anzugreifen,

b.) die in der Cyrenaika nach Westen vorgehenden Feindkräfte zu bekämpfen,

c.) Ansammlungen der in und über die westliche Cyrenaika vorgehenden feindlichen Panzer- und mot. Verbände unter Zusammenfassung aller Kräfte und Einsatz schwerster Bomben zu zerschlagen.

Hierzu können Teile der Luftwaffe mit eigenem Jagd- und Flakschutz - gegebenenfalls auch unter Abziehen von Verbänden aus der Kriegsführung gegen England - nach Nordafrika verlegt werden. Die notwendigen Transporte sind entsprechend der Entwicklung der Lage in die laufenden Transporte zur Überführung des Sperrverbandes einzugliedern.

2.) Weitere Aufgabe der Luftwaffe ist es, in Verbindung mit der italienischen Luftwaffe und dem italienischen Seebefehlshaber Catania die deutschen Seetransporte gegen Angriff feindlicher Luft- und Seestreitkräfte zu schützen (einschl. Ein- und Ausschiffung). Die Luftabwehreinheiten des deutschen Sperrverbandes können vorübergehend hierzu herangezogen werden.

Für die Ausstattung der Transportschiffe mit Flakwaffen treffen Ob.d.M. und Ob.d.L. unmittelbare Vereinbarungen.

Um Verwechslungen italienischer mit englischen U-Booten vorzubeugen, wird der Deutsche General beim italienischen Oberkommando bei den Italienern erwirken, daß für die Dauer der Seetransporte italienische U-Boote diesem Seegebiet fernbleiben. Er wird ferner bei der italienischen Führung anregen, daß der Seebefehlshaber Catania größere Freiheit in dem Ein­satz seiner Kräfte erhält (Antrag des X. Fl. Korps), um die Zusammenarbeit zwischen ital. Seestreitkräften und deutscher Luftwaffe zu erleichtern.

3.) Der Transport des für Libyen bestimmten Heeresverbandes ist unter möglichster Beschleunigung einzuleiten und durchzuführen. Der Verband ist zwecks späterer Zusammenfassung mit den ital. schnellen Kräften einem deutschen Kommandierenden General zu unterstellen und gegenüber der bisher vorgesehenen Zusammensetzung um Panzerkräfte (zunächst etwa 1 Regiment) zu verstärken. Späteres Auffüllen des Verbandes auf eine durch Sperrkräfte verstärkte Panzerdivision ist vorzusehen.

Ob.d.L. bereitet die spätere unmittelbare Unterstützung der Operationen durch die Luftwaffe vor.

4.) Ob.d.L. wird gebeten, Vorbereitungen für eine etwa notwendige Ergänzung der Seetransporte nach Tripolis durch verfügbare Transporteinheiten der Luftwaffe zu treffen. Das Herausziehen der III./K.G. z. b. V. 1 aus dem albanischen Einsatz wird bei der ital. Wehrmachtführung geklärt.

5.) Der Deutsche General beim ital. Oberkommando wird ermächtigt, die notwendigen örtlichen Entscheidungen über Ablauf und Reihenfolge der Überführung deutscher Kräfte von Süditalien nach Nordafrika im Rahmen der gestellten Aufgaben und auf Grund der Entwicklung der Lage zu treffen.

Die Oberkommandos der Wehrmachtteile stellen im Bedarfsfalle die hierzu erforderlichen Verbindungsoffiziere ab.

Die getroffenen Anordnungen sind laufend zu melden.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht gez. Unterschrift

 

Verteiler:

Ob.d.H. (Op.Abt.)                 1. Ausf.

Ob.d.M. (Ski.)                       2. Ausf.

Ob.d.L. (LwFüSt.)                 3. Ausf.

Deutscher General beim

ital. Oberkommando               4. Ausf.

OKW:

WFSt.                                    5. Ausf.

Abt.L                               6.-10. Ausf.

WNV                                   11. Ausf.

Ausl./Abw.                           12. Ausf.

Chef Wehrm. Trsp.W.          13. Ausf.

 

 

 

[22e]

 

Führerhauptquartier,  den . 2. 41.

 

Der Führer und Oberste Befehlshaber   

der Wehrmacht

 

OKW/WFSt/Abt. L (I Op.)

Nr. 44075/41 gK. Chefs.

 

Geheime Kommandosache

Chef Sache                                 

Nur durch Offizier                         

 

11 Ausfertigungen

4. Ausfertigung

 

Betr.: Verhalten deutscher Truppen auf italienischen Kriegsschauplätzen

Die im Mittelmeer Schulter an Schulter mit unseren Verbündeten kämpfenden deutschen Truppen müssen sich ihrer hohen militärischen und politischen Aufgabe bewußt sein.

Sie sind dazu ausersehen, unseren Verbündeten, die auf allen Kriegsschauplätzen gegen eine starke feindliche Überlegenheit kämpfen und die infolge der beschränkten kriegswirtschaft­lichen Leistungsfähigkeit Italiens nur unzureichend mit neu­zeitlichen Waffen ausgerüstet sind, eine psychologisch und militärisch wertvolle Hilfe zu leisten.

Sie müssen daher bei allem berechtigten und stolzen Gefühl ihres Wertes und ihrer vollbrachten Leistungen frei von jeder verletzenden Überheblichkeit sein. Sie sollen sich einzig und allein durch ihre Taten, durch ihre vorbildliche Disziplin und Tapferkeit und durch ihr militärisches Können die Achtung und die Anerkennung unserer Verbündeten erringen.

Für ihren Einsatz gelten im Einverständnis mit dem italienischen Wehrmachtgeneralstab folgende Richtlinien:

1.) Die deutschen Truppen in Libyen (und gegebenenfalls in Albanien) werden dem jeweiligen italienischen Oberbefehlshaber auf diesen Kriegsschauplätzen taktisch unmittelbar unterstellt. Im übrigen unterstehen sie dem Oberbefehlshaber des Heeres, der durch Verbindungsoffiziere mit den örtlichen italienischen Oberbefehlshabern Fühlung hält.

2.) Sie dürfen nur als geschlossener Verband eingesetzt werden. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn nach dem Urteil des deutschen Befehlshabers die deutsche Truppe schon vor ihrer völligen Versammlung unmittelbar bedroht wird oder eine derartige Krise eintreten sollte, die - wenn sie nicht be­seitigt wird - den Verlust des ganzen Kriegsschauplatzes zur Folge haben könnte.

3.) Wird der deutsche Verband planmäßig eingesetzt, so muß er in der Hand des deutschen Befehlshabers vereinigt sein und darf nicht auf verschiedene Abschnitte der Kampffront verteilt werden.

4.) Sollte der deutschen Truppe ein Auftrag gegeben werden, dessen Ausführung nach Überzeugung ihres Befehlshabers nur zu einem schweren Mißerfolg und damit zu einer Schädigung des Ansehens der deutschen Truppe führen würde, so hat der deutsche Befehlshaber das Recht und die Pflicht, unter Benachrichtigung des deutschen Generals beim italienischen Oberkommando in Rom durch den Oberbefehlshaber des Heeres meine Entscheidung einzuholen.

5.) Das X. Flieger-Korps bleibt dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Reichsmarschall Göring, unterstellt. Nach dessen Weisungen führt es seine Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit allen italienischen Dienststellen, die dafür in Betracht kom­men, durch.

gez. Adolf Hitler

Für die Richtigkeit:

gez.: Christian

Major d.G.


 

Verteiler:

OKH (Op.Abt.)                             1. Ausf.

OKM (Ski.)                                   2. Ausf.

Ob.d.L. (Lw.Fü.St. Ia)                   3. Ausf.

OKW:

WFSt.                                            4. Ausf.

Abt. L                                        5.-9. Ausf.

Ausl./Abw.                                   10. Ausf.

Deutscher General beim
Hauptquartier der italienischen
Wehrmacht                                   11. Ausf.