Entwurf

[handschr.:] F 9

 

Hauptquartier, den 11.12.40

 

Der Oberste Befehlshaber     

der Wehrmacht

OKW/WFSt/Abt. L

Nr. 33 395/40 g.K.Chefs

.

[handschr.:] z.b.V.

5 Ausfertigungen

6. Ausfertigung

Weisung Nr. 19 für die Kriegführung  

Unternehmen »Felix«

 

1.) Zweck des Unternehmens ist es, die Iberische Halbinsel in den Großkampfraum der Achsenmächte einzubeziehen und die englische Flotte aus dem westlichen Mittelmeer zu vertreiben.

Dazu muß

a.) Gibraltar genommen und die Meerenge für die Durchfahrt englischer Schiffe möglichst wirksam abgesperrt werden,

b.) eine Kräftegruppe bereit gehalten werden, um Portugal sofort zu besetzen für den Fall, daß die Engländer die Neutralität Portugals verletzen oder Portugal selbst eine nicht streng neutrale Haltung einnehmen sollte.

c.) vorbereitet sein, 12 Divisionen (darunter die 3. Pz.Div.) nach der Wegnahme von Gibraltar nach Spanisch-Marokko zur Sicherung der Meerenge und des Nordwest-Afrikanischen Raumes zu überführen.

2.) Befehlsregelung.

Die Führung der Operationen in Spanien obliegt nach meinen allgemeinen Weisungen den Oberbefehlshabern der Wehrmachtteile.

Die wichtigsten Aufgaben sind:

a.) Für den Oberbefehlshaber des Heeres (Führer in Spanien Generalfeldmarschall v. Reichenau)

der Angriff auf Gibraltar und die anschließenden Maßnahmen in Nordwestafrika,

der evtl. Einmarsch in Portugal,

die Regelung der Eisenbahn und Marschbewegungen sowie von Unterkunftsfragen usw. (wie im Operationsgebiet des Heeres, für die Versorgung ergehen Besondere Anordnungen des Oberkommandos der Wehrmacht).

 

b.) Für den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine

der Einsatz deutscher U-Boote,

die zusätzliche Sicherung spanischer Häfen,

die Sicherung der Meerenge nach der Wegnahme des Felsens,

der Transport deutscher Verbände nach Spanisch-Marokko,

die Ausnutzung des Seeweges für die Versorgung der in Spanien eingesetzten Verbände.

 

c.) Für den Oberbefehlshaber der Luftwaffe (Führer in Spanien: General der Flieger Frhr. v. Richthofen)

der selbständige Angriff auf das englische Gibraltar-Geschwader und den Hafen,

die Vorbereitung und Unterstützung des Angriffs auf den Felsen in Zusammenarbeit mit dem Heer,

weiträumige Aufklärung,

Schutz der in Spanien eingesetzten Verbände gegen feindliche Luftangriffe.

Der Stab des VIII. Fl. Korps übernimmt es neben seiner sonstigen Aufgabe, die Verbindung zur obersten spanischen Führung zu halten. Er ist zu diesem Zweck nach Bedarf durch Offiziere der anderen Wehrmachtteile zu verstärken.

3.) Verhalten gegenüber den Spaniern

Während des ganzen Unternehmens ist von Führern und Truppe darauf Bedacht zu nehmen, daß wir in einem verbündeten Lande operieren, das einen blutigen Bürgerkrieg überstanden und noch immer mit inneren und wirtschaftlichen Schwierigkeiten aller Art zu kämpfen hat.

Spanische Vorräte sind nur im Ausnahmefall in Anspruch zu nehmen.

Militärische Aufgabe der Spanier wird es in erster Linie sein, vor dem Eintreffen deutscher Truppen das Vorfeld von Gibral­tar zu sichern, im übrigen den Inselbesitz gegen englischen Zugriff zu verteidigen und evtl. Landungsversuche auf dem Festland abzuwehren. Wird Hilfe bei der Wegnahme von Gibraltar angeboten, so ist sie anzunehmen.

Die oberste militärische Führung in Spanien hat nominell der Staatschef Franco. Verdienste der spanischen Führung und spanische Verbände sind in geeigneter Form herauszu­stellen.

4.) Der zeitliche Ablauf aller militärischen Maßnahmen wir durch eine vom Oberkommando der Wehrmacht aufzustellend Zeittafel geregelt werden. Die Vorbereitungen sind darauf ab zustellen, daß ich den Einmarsch (= FTag) und Einflug nach Spanien für den 10. 1. 41 befehlen kann.

Im Großen sind folgende Abschnitte zu unterscheiden:

I. Abschnitt: Maßnahmen, die voll getarnt werden können.

a.) Vorbereitung des Einsatzes in Spanien durch kleine Erkundungstäbe (Inmarschsetzung durch den Chef Ausl./Abw.)

b.) Verstärkung der spanischen Abwehr von Gibraltar durch hierfür geeignete Sonderverbände (Chef Ausl./Abw.).

c.) Anlegen einer ersten Versorgungsbasis in Spanien, soweit unbedingt erforderlich, durch Wirtschaftstransporte.       

d.) Abgabe deutscher Batterien in der Form eines Verkaufs an die Spanier zur Verstärkung der Abwehrkraft insbesondere der Kanaren.

In Grenznähe dürfen Truppenbewegungen und sonstige Maßnahmen (z. B. Schutz der auf Irun führenden Verkehrs wege, Lagern von Vorräten) in diesem ersten Abschnitt nur unauffällig erfolgen.

II. Abschnitt: Maßnahmen, die diesseits der Pyrenäen zwar z. B. gewisse militärische Vorbereitungen erkennen lassen, Spanien aber noch nicht unmittelbar belasten.

a.) Aufmarschbewegungen zur Grenze,

b.) Verlegen der erforderlichen Fliegerverbände in die Absprunghäfen,                                                                  

c.) zeitgerechtes Entsenden von UBooten in das westliche Mittelmeer.

Die Zeiten, zu denen diese Maßnahmen erforderlich werden, sind in die Zeittafel aufzunehmen. Tarnung ist auch in diesem Abschnitt durch den Anschein anzustreben, daß der Aufmarsch die Besetzung der bisher unbesetzten Teile Frankreichs vor­bereitet.

III. Abschnitt: Einmarsch nach Spanien, Einflug der Flieger Verbände.

Der Einmarsch ist vom Oberbefehlshaber des Heeres für alle beteiligten Verbände der Wehrmacht so zu regeln, daß

a.) schnell die ersten Teile vor Gibraltar eintreffen und dort der erforderliche Luftschutz sichergestellt wird.

b.) hinter dieser Sicherung frühzeitig der Artillerieaufmarsch und Artillerie-Kampf (besonders gegen die feindliche Artillerie und das verminte Gelände nördlich des Felsens) beginnen kann.

c.) die Versorgung der in spanischen Flughäfen eingefloge­nen Fliegerverbände gesichert ist.

d.) dann die zur Verstärkung des spanischen Küstenschutzes und für Einmarsch nach Portugal bestimmten Verbände folgen.

Die Fliegerverbände sind vom Oberbefehlshaber der Luftwaffe so einzusetzen, daß

a.) möglichst frühzeitig (jedoch nicht vor dem F-Tag) ein kräftiger Schlag gegen englische Flottenteile und sollte das Gibraltar-Geschwader nicht erreichbar sein gegen die Hafenanlagen geführt wird.

b.) die Bekämpfung in Reichweite befindlicher englischer Flottenteile von Spanien aus fortgesetzt werden kann.

c.) der Erdangriff auf den Felsen nach den Anforderungen des Heeres zeitgerecht vorbereitet und unterstützt wird.

Voraussichtlich wird vom F-Tag an auch das unbesetzte Frankreich für Transporte zur Verfügung stehen.

IV. Abschnitt: Angriff auf Gibraltar.

Dieser Angriff muß etwa 25 Tage nach dem Grenzübertritt beginnen können. Er soll durch erdrückenden materiellen Einsatz (überreich munitionierte Artillerie und Sturzkampfverbände, Sprengungen, Feuerwirkung aus schweren Panzern) so vorbereitet sein, daß der Sturm selbst möglichst geringe blutige Verluste erfordert.

V. Abschnitt: Sperrung der Meerenge und Übersetzen deutscher Truppen nach Spanisch-Marokko.

Verantwortlich für diese Aufgabe ist der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, dem das Heer erforderlichenfalls Batterien zur Verfügung stellt. Nach außenhin fällt die Bewachung der Enge den Spaniern zu, die im Rahmen ihrer Mittel zu beteiligen sind.

Die für Transporte nach Spanisch-Marokko bestimmten Schiffe sind zeitgerecht in geeignete Häfen nachzuziehen.

VI.. Abschnitt: Herausziehen der auf der Iberischen Halbinsel eingesetzten Verbände zu neuer Verwendung (ebenso wie der evtl. Einmarsch in Portugal) von der Lage abhängig.

5.) Meldungen der Herren Oberbefehlshaber, aus denen der in den einzelnen Abschnitten beabsichtigte Ablauf hervorgeht

(Zeittafel nach bisherigem Muster) sehe ich zum 16. 12. entgegen.

 

Verteiler:

der Entwurfsausfertigung

 

WFSt        1. u. 2. Ausf.

Abt. L        3. -  5.    „

 

Verteiler:

der Weisung Nr. 19

 

Ob.d.H. (Op.Abt.)                             1. Ausf.

Ob.d.M. (Ski.)                                   2.    "

Ob.d.L. (Lw.Führ.Stb.)                      3.    "

OKW:

WFSt                                       4.    "

Abt. L                                5. - 8.    "

WNV                                       9.    "

Ausl./Abw.                      10.u.11.    "

Chef Wehrm.Transp. Wesen   12.    "

 


 

[19a]

 

Hauptquartier, den 11.12.40

 

Oberkommando der Wehrmacht

WFSt/Abt. L Nr. 33 395/40

g.K.Chefs.

 

Geheime Kommandosache

Chef suche!

Nur durch Offizier!


 

[handschr.:] F11

12 Ausfertigungen

8. Ausfertigung


 

Bezug: Weisung Nr. 18, Ziff. 2,

(WFSt/L Nr. 33 356/40 g.K.Ch.)

 

Betr.: Unternehmen »Felix«.

Das Unternehmen »Felix« wird nicht durchgeführt, da die politischen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind.

Die zur Zeit laufenden Erkundungen sind vollends zu Ende zu führen. Alle weiteren beabsichtigten Maßnahmen unterbleiben; die begonnenen Vorbereitungen sind einzustellen.

Die zur Verstärkung der spanischen Inseln und Küsten vorgesehenen deutschen Batterien sind nicht abzugeben.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

gez. Keitel

F. d. R.

Unterschrift

[Name unleserlich]

Hauptmann

 

Verteiler:

 

Ob.cLH. (Op.Abt.)        1. Ausf.

Ob.d.M. (Ski.)               2.      "

Ob.d.L. (Lw.Führ.St.)    3.      "

OKW:

WFSt                            4.      "

Abt. L                     5. - 8.      "

WNV                            9.       "

Ausl./Abw.          10. - 11.      "

Chef Wehrm.

Transp. Wesen             12.      "

 

[19b]

 

Hauptquartier, den 10.12.40

 

Der Oberste Befehlshaber    

der Wehrmacht

OKW/WFSt/Abt. L

Nr. 33400/40 g.K.Chefs.

 

Geheime Kommandosache

Chef Sache                           

Nur durch Offizier                   

 

12 Ausfertigungen

2. Ausfertigung

 

Weisung Nr. 19b

Unternehmen Attila

1.) Für den Fall, daß sich in den jetzt von General Weygand beherrschten Teilen des französischen Kolonialreiches eine Ab­fallbewegung abzeichnen sollte, ist die schnelle Besetzung des heute noch unbesetzten Gebiets des französischen Mutterlandes vorzubereiten (Unternehmen Attila). Gleichzeitig kommt es dann darauf an, die französische Heimatflotte und die auf heimischen Flugplätzen befindlichen Teile der französischen Luftwaffe sicherzustellen, zum mindesten aber ihr Übergehen zur Feindseite zu verhindern.

Die Vorbereitungen sind zu tarnen, um Alarmierung der Franzosen im militärischen wie politischen Interesse zu vermeiden.

2.) Der Einmarsch hat gegebenenfalls so zu erfolgen, daß

a.) starke motorisierte Gruppen, deren ausreichender Luftschütz sicherzustellen ist, im Zuge der Garonne bezw. der Rhone schnell bis zum Mittelmeer durchstoßen, möglichst frühzeitig die Hafenplätze (vor allem den wichtigen Kriegshafen Toulon) in Besitz nehmen und Frankreich vom Meer abriegeln

b.) die an der Demarkationslinie stehenden Verbände auf der ganzen Front einrücken.

Die Zeit zwischen Befehl zur Durchführung des Unternehmens und Einmarsch der Truppen muß möglichst kurz sein. Hierzu dürfen schon jetzt einzelne Verbände näher herangezogen werden, ohne daß der Zweck ihrer Verwendung offensichtlieh wird.

Um. geschlossener Widerstand der französischen Wehrmacht gegen den Einmarsch ist unwahrscheinlich. Sollte örtlich Widerstand auftreten, ist er rücksichtslos zu brechen. Hierzu sowie zum Einsatz gegen evtl. Unruheherde sind auch Kampf (vor allem Sturzkampf) Verbände der Luftwaffe vorzusehen.

3.) Um Maßnahmen gegen das Auslaufen der französischen Flotte und ihr Übergehen zum Feind vorzubereiten, muß künftig Liegeplatz, Zustand, Möglichkeit des Zugriffs usw. bei jeder Flotteneinheit laufend verfolgt werden. Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine trifft in Zusammenarbeit mit Ausl./ Abw. und unter Ausnutzen der über die Waffenstillstandskommission gegebenen Möglichkeiten entsprechende Anordnungen.

Von den Oberbefehlshabern der Kriegsmarine und der Luftwaffe ist zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit den einmarschierenden Heeresteilen am besten Hand auf die französische Flotte gelegt werden kann. Insbesondere kommen in Frage

Sperren der Hafenausgänge (vor allem Toulon)

Luftlandeunternehmen

Sabotageakte

UBoot und Luftangriffe auf auslaufende Schiffe.

Vom Oberbefehlshaber der Kriegsmarine ist Stellung dazu zu nehmen, ob und in welchem Umfang die Teilen der französischen Flotte gegenüber dem Waffenstillstandsvertrag eingeräumten Erleichterungen zurückzuziehen sind.

Entscheidung über Art der Durchführung behalte ich mir vor. Angriffshandlungen werden erst dann freigegeben sein, wenn die französische Wehrmacht Widerstand leistet oder Flottenteile trotz deutschen Gegenbefehls auslaufen.

4.) Zugriff auf die französischen Flugplätze und die dort be­findlichen Teile der Luftwaffe ist zwischen Luftwaffe und Heer unmittelbar zu regeln. Sonstige Möglichkeiten (z. B. Luftlandung) sind auszunutzen.

5.) Die Herren Oberbefehlshaber berichten mir beim Heer bereits geschehen über ihre Absichten für das Unternehmen Attila (schriftlich über das Oberkommando der Wehrmacht). Dabei ist auch die zwischen dem Befehl zur Durchführung und den Maßnahmen selbst erforderliche Zeitspanne anzugeben.

6.) Die Vorbereitungen für das Unternehmen »Attila« bedürfen größter Geheimhaltung.

Die Italiener dürfen von den Vorbereitungen und Absichten keinerlei Kenntnis erhalten.

(gez.) Adolf Hitler

Verteiler:

 

Ob. d. H. (Op. Abt.)                   1. Ausf.

Ob. d. M. (Ski.)                     2.    "

Ob. d. L. (Lw. Führ. Stab)       3  .    "

Waffenstillstandskommission    4.       "

OKW:

WFSt                                    5.        "   

Abt. L             6. - 10.    "

WNV                           11.    "     

Ausl./Abw.                 12.    "