Führerhauptquartier, 1.8.1940

 

Der Führer und Oberste Befehlshaber

der Wehrmacht

OKW/WFA/L Nr. 33 210/40

g. Kdos. Chefs.

 

Geheime Kommandosache

Chefsache                            

Nur durch Offizier                  

 

10 Ausfertigungen

4. Ausfertigung

 

Weisung Nr. 17 für die Kriegführung

Des Luft und Seekrieges gegen England 

 

Um die Voraussetzungen für die endgültige Niederringung Englands zu schaffen, beabsichtige ich, den Luft und Seekrieg gegen das englische Mutterland in schärferer Form als bisher weiterzuführen.

Hierzu befehle ich folgendes:

1.) Die deutsche Fliegertruppe hat mit allen zur Verfügung stehenden Kräften die englische Luftwaffe möglichst bald niederzukämpfen. Die Angriffe haben sich in erster Linie gegen die fliegenden Einheiten, ihre Bodenorganisation und Nachschubeinrichtungen, ferner gegen die Luftrüstungsindustrie einschließlich der Industrie zur Herstellung von Flakgerät zu richten.

2.) Nach Erringung einer zeitlichen oder örtlichen Luftüberlegenheit ist der Luftkrieg gegen die Häfen, hierbei insbesondere gegen die Einrichtungen der Lebensmittelbevorratung, und ferner gegen die Einrichtungen der Lebensmittelbevorratung im Innern des Landes weiterzuführen.

Angriffe gegen die Häfen der Südküste sind mit Rücksicht auf eigene beabsichtigte Operationen in möglichst geringem Maße anzusetzen.

3.) Der Kampf gegen feindliche Kriegs und Handelsschiffe aus der Luft kann demgegenüber zurücktreten, soweit es sich nicht um besonders günstige Augenblicksziele handelt oder so­weit im Rahmen der Angriffe zu Ziff. 2.) zusätzliche Wirkung erzielt wird oder soweit er zur Ausbildung von Besatzungen für die weitere Kampfführung notwendig ist.

4.) Der verschärfte Luftkrieg ist so zu führen, daß die Luftwaffe zur Unterstützung von Seeoperationen auf günstige Augenblicksziele mit genügend starken Kräften jederzeit herangezogen werden kann. Außerdem muß sie für das Unternehmen »Seelöwe« kampfkräftig zur Verfügung stehen.

5. Terrorangriffe als Vergeltung behalte ich mir vor.

6.) Die Verschärfung des Luftkrieges kann ab 5. 8. beginnen. Der genaue Zeitpunkt ist von der Luftwaffe je nach Beendigung der Vorbereitungen und je nach Wetterlage selbst zu wählen.

Der Kriegsmarine wird die vorgesehene Verschärfung der Seekriegsmaßnahmen gleichzeitig freigegeben.

(gez.) Adolf Hitler

[P] K[eitel]

 

Verteiler:

 

Ob. d. L.                         1. Ausfertigung

Ob. d. M.                        2.          "

Ob. d. H.                         3.          "

OKW Chef WFA            4.          "

Chef WiRüAmt       5.          "

Chef L                    6.          "

IL                   7.          "

IK                  8.          "

IH                  9.          "

Ktb              10.          "

 

[P] W[arlimont]