[19. Januar 24. Februar 1940] Weisung Nr. 10 für die Kriegführung »Die Haltung der Westmächte kann es erforderlich machen, daß das deutsche Heer im Westen zur Offensive übergeht. Für den Angriff werden dann alle zu Gebote stehenden Kräfte eingesetzt mit dem Zweck, Holland und Belgien zu besetzen, möglichst starke Teile des französischen Heeres und seiner Verbündeten auf nordfranzösischem und belgischem Boden zur Schlacht zu stellen und zu schlagen und dadurch die Voraussetzung für einen raschen und entscheidenden Sieg über das franz.-engl. Heer zu schaffen.« »Der Angriff >Gelb< bezweckt, durch rasche Besetzung Hollands das niederländische Hoheitsgebiet dem Zugriff Englands zu entziehen, durch Angriff über belgisches und luxemburgisches Gebiet möglichst starke Teile des franz.-engl. Heeres zu schlagen und damit die Vernichtung der militärischen Machtmittel des Feindes anzubahnen. Der Schwerpunkt des über belg.luxemb. Gebiet zu führenden Angriffs liegt südl. der Linie Lüttich-Charleroi. Die nördl. dieser Linie angesetzten Kräfte durchbrechen die belgische Grenzverteidigung. Durch weiteren Angriff in westl. Richtung schalten sie eine unmittelbare Bedrohung des Ruhrgebiets aus dem nordostbelgischen Räume aus und ziehen möglichst starke Teile des engl.franz. Heeres auf sich. Die südlich der Linie LüttichCharleroi angesetzten Kräfte erzwingen den Übergang über die Maas zwischen Dinant und Sedan (beide einschl.) und öffnen sich den Weg durch die nordfranzösische Grenzverteidigung in Richtung auf den Unterlauf der Somme.«
[10a]
Berlin, den 1. 3. 1940
Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht WFA/Abt. L Nr. 22070/40 g. Kdos. Chefs.
Geheime Kommandosache Chef Sache Nur durch Offizier
9 Ausfertigungen 1. Ausfertigung
Weisung für »Fall Weserübung«
1.) Die Entwicklung der Lage in Skandinavien erfordert es, alle Vorbereitungen dafür zu treffen, um mit Teilkräften der Wehrmacht Dänemark und Norwegen zu besetzen (»Fall Weserübung«). Hierdurch soll englischen Übergriffen nach, Skandinavien und der Ostsee vorgebeugt, unsere Erzbasis in Schweden gesichert und für Kriegsmarine und Luftwaffe die Ausgangsstellung gegen England erweitert werden. Kriegsmarine und Luftwaffe fällt im Rahmen der gegebenen Möglichkeit die Sicherung des Unternehmens gegen das Eingreifen englischer See und Luftstreitkräfte zu. Die für »Fall Weserübung« einzusetzenden Kräfte werden im Hinblick auf unsere militärpolitische Stärke gegenüber den nordischen Staaten so schwach als möglich gehalten. Ihre, zahlenmäßige Schwäche muß durch kühnes Handeln und überraschende Durchführung ausgeglichen werden. Grundsätzlich ist anzustreben, der Unternehmung den Charakter einer friedlichen Besetzung zu geben, die den bewaffneten Schutz der Neutralität der nordischen Staaten zum Ziel hat. Entsprechende Forderungen werden mit Beginn der Besetzung den Regierungen übermittelt werden. Flotten und Luftdemonstrationen werden erforderlichenfalls den nötigen Nachdruck geben. Trotzdem auftretender Widerstand ist unter Einsatz aller militärischen Mittel zu brechen. 2.) Mit der Vorbereitung und Führung des Unternehmens gegen Dänemark und Norwegen beauftrage ich den Kommandierenden General des XXI. A. K., General d. I. v. Falkenhörst (Befehlshaber der »Gruppe XXI«). Dieser untersteht mir in Führungsfragen unmittelbar. Der Stab ist aus den drei Wehrmachtteilen zu ergänzen. Die für Fall »Weserübung« zur Verfügung zu stellenden Kräfte werden gesondert befohlen. Die Seestreitkräfte der Kriegsmarine und die von der Luftwaffe eingesetzten Kräfte bleiben dem Ob. d. M. bezw. Ob. d. L. unterstellt. Sie sind im engen Einvernehmen mit dem Befehlshaber der Gruppe XXI einzusetzen. Von dieser Regelung sind bei der Luftwaffe 1 Aufkl. Staffel (F) und 2 mot. gl. FlakAbteilungen ausgenommen, die bis zur erfolgten Besetzung Dänemarks der Gruppe XXI unmittelbar unterstehen. Die Versorgung der zur Gruppe XXI abgestellten Kräfte ist durch die Wehrmachtteile nach den Anforderungen des Befehlshabers sicherzustellen. 3.) Grenzübertritt gegen Dänemark und Landung in Norwegen haben gleichzeitig zu erfolgen. Die Unternehmungen sind mit größtem Nachdruck so schnell als möglich vorzubereiten. Falls der Feind die Initiative gegen Norwegen ergreift, müssen eigene Gegenmaßnahmen sofort ausgelöst werden können. Von größter Bedeutung ist, daß unsere Maßnahmen die nordischen Staaten, wie die Westgegner überraschend treffen. Dem haben alle Vorbereitungen, insbesondere die Art der Bereitstellung des Laderaums und der Truppen, ihre Einweisung und ihre Verladung Rechnung zu tragen. Können Vorbereitungen für die Verschiffung nicht mehr geheimgehalten werden, sind Führern und Truppen andere Ziele vorzutäuschen. Der Truppe dürfen die wahren Ziele erst nach dem Auslaufen bekannt werden. 4.) Besetzung Dänemarks (»Weserübung Süd«). Aufgabe der Gruppe XXI: Überraschende Besetzung von Jütland und Fünen, anschließend Besetzung von Seeland. Hierzu ist unter Sicherung der wichtigsten Punkte möglichst schnell bis Skagen und bis zur Ostküste von Fünen durchzustoßen. In Seeland sind als Ausgangsstellungen für die spätere Besetzung frühzeitig Stützpunkte in Besitz zu nehmen. Die Kriegsmarine stellt Kräfte zur Sicherung der Verbindung Nyborg Korsör und zur raschen Besitznahme der Kleinen BeltBrücke, nötigenfalls auch zu Truppenlandungen, zur Verfügung. Sie bereitet ferner die Küstenverteidigung vor. Von der Luftwaffe sind Fliegerverbände in erster Linie zu Demonstrationszwecken und für Flugblattabwurf vorzusehen. Die Ausnutzung der dänischen Bodenorganisation sowie Luftverteidigung sind sicherzustellen. 5.) Besetzung Norwegens (»Weserübung Nord«).
Aufgabe der Gruppe XXI:
Überraschende
Besetzung der wich Die Kriegsmarine übernimmt Vorbereitung und Durchführung des Seetransportes der Landungstruppen und der im weiteren Verlauf nach Oslo nachzuführenden Kräfte. Sie sichert den Nachschub auf dem Seewege dorthin. Der beschleunigte Ausbau des Küstenschutzes in Norwegen ist vor zubereiten. Die Luftwaffe hat nach erfolgter Besetzung die Luftverteidigung sowie die Ausnutzung der norwegischen Basis für die Luftkriegsführung gegen England sicherzustellen. 6.) Gruppe XXI meldet OKW laufend Stand der Vorbereitungen und legt eine zeitlich geordnete Übersicht über der Ablauf der Vorbereitungen vor. Dabei ist die Mindestzeitspanne, die zwischen Befehlsausgabe zum »Fall Weserübung" und der Durchführung liegen muß, anzugeben. Beabsichtigter Gefechtsstand ist zu melden. Decknamen: Wesertag = Tag des Unternehmens Weserzeit = Uhrzeit des Unternehmens.
(gez.)
Adolf Hitler Verteiler:
Befehlshaber Gruppe XXI 1. Ausf. Ob. d. H. 2. „ Ob. d.M. 3. „ Ob. d. L. 4. „ OKW.: Chef WFA 5. „ Abt. L 6. - 9. „ Ziffer 2 der Weisung wurde durch Deckblatt geändert (OKW/WFA/Abt. L Nr. 2207 t[40 g. K. Chefs, v. 4. März 1940, gez Keitel). SK hatte in der ursprünglichen, am 1. März 1940 herausgegebenen Fassung folgenden Wortlaut: Mit der Vorbereitung und Führung des Unternehmens gegen Dänemark und Norwegen beauftrage ich den Kommandierenden General des XXI. A.K., General d. I. v. Falkenhorst (Befehlshaber der »Gruppe XXI«). Dieser untersteht mir in Führungsfragen unmittelbar. Der Stab ist aus den drei Wehrmachtteilen zu ergänzen. Die für »Fall Weserübung« zur Verfügung zu stellenden Kräfte werden gesondert befohlen. Über sie darf für andere Kriegsschauplätze nicht verfügt werden. Die Kräfte der Luftwaffe werden zur Durchführung der »Weserübung« der Gruppe XXI taktisch unterstellt. Sie treten nach Beendigung ihrer Aufgabe unter den Befehl des Ob.d.L. zurück. Der Einsatz der von Kriegsmarine und Luftwaffe unmittelbar geführten Kräfte hat in engem Einvernehmen mit dem Befehlshaber der Gruppe XXI zu erfolgen. Die Versorgung der zur Gruppe XXI abgestellten Kräfte ist durch die Wehrmachtteile nach den Anforderungen des Befehlshabers sicherzustellen.
Berlin, den 2. 4. 40
Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht OKW/WFA Abt. L Nr. 22128/40 g. K. Chefs.
Geheime Kommandosache Chef Sache Nur durch Offizier
10 Ausfertigungen 1. Ausfertigung Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat die Durchführung der Weserübung befohlen und auf die besondere Bedeutung der Geheimhaltung der kommenden Maßnahmen hingewiesen. Wesertag ist der 9. 4. 1940 Wesenheit 5.15 Uhr. I.A. (gez.) Keitel Verteiler: Gruppe XXI 1. Ausf. Ob. d. H. 2. „ Ob. d. M. 3. „ Ob. d. L. 4. „ OKW: ChefWFA 5. „ Abt. L 6.-8. „ Chef Ausl./Abw. 9. „ Chef WN V 10. „ |