Adolf Hitler - persönliches Testament
zu Händen des Ministers Lammers Mein persönliches Testament
Es ist sofort nach meinem Tod im Beisein des Reichsschatzmeisters der Partei zu eröffnen. Die Pg. Bormann und Schaub sind unmittelbar zu verständigen.
Mein Testament
Für den Fall meines Todes verfüge ich:
1.) Mein Leichnam kommt nach München wird dort in der Feldherrnhalle aufgebahrt und im rechten Tempel der ewigen Wache beigesetzt. (Also der Tempel neben dem Führerbau) Mein Sarg hat dem der übrigen zu gleichen.
2.) Mein gesamtes Vermögen vermache ich der Partei. Die mit dem Parteiverlage abgeschlossenen Verträge werden dadurch nicht berührt. Über die noch vorhandenen oder künftigen Einnahmen aus meinen Werken verfügt die Partei.
3.) Die Partei muß dafür folgende Beträge jährlich zur Auszahlung bringen:
a.) An Fräulein Eva Braun – München auf Lebenszeit monatlich 1.000 Mark (ein tausend Mark) also jährlich 12.000 Mark.
b.) An meine Schwester Angela – Dresden auf Lebenszeit monatlich 1.000 Mark (eintausend Mark) also jährlich 12.000 Mark. Sie hat davon ihre Tochter Friedl zu unterstützen.
c.) An meine Schwester Paula – Wien auf Lebenszeit monatlich 1.000 Mark (eintausend Mark) also jährlich 12.000 Mark.
d.) An meinen Stiefbruder Alois Hitler einen einmaligen Betrag von 60.000 Mark (sechzigtausend Mark).
e.) An meine Haushälterin Frau Winter München auf Lebenszeit monatlich 150 Mark (einhundertfünfzig Mark).
f.) An meinen alten Julius Schaub den einmaligen Betrag von 10.000 Mark und auf Lebenszeit eine monatliche Rente von 500 Mark (fünfhundert Mark).
g.) Für meinen Diener Krause eine Rente von monatlich 100 Mark (einhundert Mark) auf Lebenszeit.
h.) Für die Diener Singe und Junge einmalig je 3.000 (dreitausend) Mark.
i.) Für meine Verwandten in Spital Niederösterreich den einmaligen Betrag von 30.000 Mark (dreißigtausend) Mark die Verteilung dieses Betrages bestimmt meine Schwester Paula Hitler in Wien.
4.) Die Einrichtung des Zimmers in meiner Münchener Wohnung in dem einst meine Nichte Geli Raubal wohnte, ist meiner Schwester Angela zu übergeben. 5.) Meine Bücher und Briefschaften sind von Pg. Julius Schaub zu sichten und soweit sie persönlich privater Art sind entweder zu vernichten oder meiner Schwester Paula zu übergeben. Pg. Julius Schaub hat darüber allein zu entscheiden. 6.) Meine sonstigen Wertsachen, mein Haus auf dem Obersalzberg, meine Möbel, Kunstwerte, Bilder, u.s.w. gehen in das Eigentum der Partei über. Sie sind vom Reichsschatzmeister zu verwalten. Soweit sich diese Gegenstände in meiner Berliner Wohnung in der Reichskanzlei befinden, sind sie von Pg. Schaub festzustellen. 7.) Der Reichsschatzmeister ist berechtigt kleinere Gegenstände als Andenken zur Erinnerung an ihren Bruder meinen beiden Schwestern Angela und Paula zu überlassen. 8.) Ich verordne daß die Partei für meinen Adjutanten Bruckner und für den Adjutanten Wiedemann auf Lebenszeit würdig sorgt. Ebenso für Herrn und Frau Kannenberg. 9.) Zum Vollstrecker dieses Testaments bestimme ich die Pg. Franz H. Schwarz als den Reichsschatzmeister. Im Falle seines Ablebens oder seiner Verhinderung den Pg. Reichsleiter Martin Bormann.
Berlin den 2. Mai 1938 Adolf Hitler |