Brief an Hans Frank
19. Dezember 1934
Sehr geehrter Herr Minister!
Nachdem die Justizministerien des Reiches und Preußens vereinigt sind und in den übrigen Ländern das Reich durch das Gesetz vom 5. Dezember1934 die unmittelbare Leitung der Justizverwaltung übernommen hat, ist die Aufgabe, die Justiz in den Ländern gleichzuschalten, gelöst.
Für die Mitarbeit bei der Erneuerung der Rechtsordnung haben Sie sich in der Akademie für Deutsches Recht eine vorbildliche dauernde Einrichtung geschaffen, die Sie in den Stand setzt, ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten der Neugestaltung des Rechtes mitzuwirken. Indem ich Ihnen für Ihre unermüdliche und erfolgreiche Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern und für die Erneuerung der Rechtsordnung meinen wärmsten Dank und meine besondere Anerkennung ausspreche, erkläre ich hiermit den Auftrag für beendet, den Ihnen der verewigte Herr Reichspräsident v. Hindenburg am 22. April 1933 erteilt hat. Gleichzeitig berufe ich Sie als Reichsminister ohne Geschäftsbereich in die Reichsregierung.
Mit deutschem Gruß Adolf Hitler |