Aufruf zur „Stiftung für die Opfer der Arbeit“
4. Mai 1933
Ein denkwürdiger Tag ist vorüber: der erste Feiertag der nationalen Arbeit. In Überwältigenden, noch nie dagewesenen Kundgebungen hat sich das deutsche Volk zur Ehrung der deutschen Arbeit und des deutschen Arbeitertums bekannt. Über ganz Deutschland hin hat dieses wunderbare Bekenntnis in tausendfachen Demonstrationen ergreifenden Ausdruck gefunden. Aber dieser historische Tag darf nicht vorbeigehen, ohne daß der elementare Gefühlsausdruck des Volkes auch einen bleibenden Ausdruck findet, und ohne daß dieses ideale Bekenntnis auch seinen materiellen Niederschlag in einer Leistung der Dankbarkeit findet.
Sieben deutsche Bergarbeiter, Angehörige des Arbeiterstandes, denen das Los der härtesten Arbeit zugefallen ist, sind am Vorabend des 1. Mai einem furchtbaren Unglück zum Opfer gefallen und auf dem Felde der Arbeit geblieben. Witwen und Waisen lind ihrer Ernährer beraubt worden. Der Tod dieser Helden soll der ganzen Nation der Anlaß sein, eine Stiftung zu errichten, aus der von jetzt an allen Soldaten der Arbeit, die auf dem Felde des Kampfes um das tägliche Brot fallen, die ausreichende Versorgung ihrer Familien gewährleistet wird. Es darf nicht mehr vorkommen, daß in Zukunft solche Opfer der Arbeit auf die knappen Leistungen der öffentlichen Fürsorge angewiesen sind. Es ist vielmehr eine Ehrenpflicht aller Deutschen, insbesondere aber der Begüterten unter Ihnen, hier ihr Bestes und Möglichstes zu tun.
Ich rufe hiermit zur Errichtung einer Stiftung für die Opfer der Arbeit auf! Aus ihr sollen in Zukunft die Hinterbliebenen aller deutschen Arbeiter, die in ihrem Berufe tödlich verunglückt sind, unterstützt werden. Diese Stiftung kann nicht groß genug sein. Sie muß ein sichtbares Symbol der Ehrfurcht des deutschen Volkes vor der nationalen Arbeit und ein Denkmal der unzerreißbaren Gemeinschaft aller Klassen und Stände untereinander werden.
Spenden für diese Stiftung können auf das Konto: Stiftung für Opfer der Arbeit bei der Reichs-Kreditgesellschaft, Berlin W 8, Konto Nr. IIIb 49, eingezahlt werden. Die Verwendung der Mittel wird von einem Ehrenausschuß bestimmt, der sich aus folgenden Personen zusammensetzt: Walther Schuhmann, Fritz Thyssen, Dr. Emil Georg v. Stauß.
Berlin, den 4. Mai 1933 Der Reichskanzler: Adolf Hitler |