Verfügung zur Wehrerziehung auf dem Gebiet des Motorwesens

 

27. Januar 1939

 

Auf dem Gebiet der vor- und nachmilitärischen Wehrerziehung weise ich dem NSKK für seine Zusammenarbeit mit dem Heer folgende Aufgabe zu:

 

Der als Kraftfahrer vorgesehene Ersatz der motorisierten Einheiten des Heeres ist während des der Ableistung der Wehrdienstpflicht vorausgehenden Jahres durch das NSKK in mehrwöchentlichen Kursen auf den ,Motorschulen des NSKK‘ an Kraftfahrzeugen des Heeres auszubilden.

 

Alle Soldaten des Beurlaubtenstandes, die neuzeitlich ausgebildet und für eine Mob-Verwendung als Kraftfahrer bestimmt sind, leisten im NSKK Übungen zur kraftfahrtechnischen Fortbildung ab. Diese Übungen rechnen auf den bei den SA-Wehrmannschaften abzuleistenden Dienst an. Die Zugehörigkeit der Soldaten des Beurlaubtenstandes zu den SA-Wehrmannschaften bleibt durch diese kraftfahrtechnische Fortbildung unberührt.

 

Die Führer und Männer des NSKK. sowie alle Soldaten des Beurlaubtenstandes, die nah Ableistung ihrer Wehrpflicht in die Reihen des NSKK eintreten, erfahren ihre Wehrertüchtigung auf der Grundlage des SA-Wehrabzeichens im NSKK.

 

Das NSKK hat hinsichtlich Gliederung und Ausbildung den Erfordernissen des Heeres Rechnung zu tragen.

 

Der Korpsführer des NSKK erläßt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen im Einvernehmen mit dem Oberbefehlshaber des Heeres. Die Dienststellen von Partei und Staat haben das NSKK in dieser Erziehungsarbeit zu unterstützen.

 

Adolf Hitler