Erlaß zum SA-Wehrabzeichen

 

19. Januar 1939

 

In Erweiterung meiner Erlasse vom 15. Februar 1935 und 18. März 1937 über den Erwerb des SA-Sportsabzeichens und die jährlichen Wiederholungsübungen erhebe ich das SA-Sportabzeichen zum SA-Wehrabzeichen und mache es zur Grundlage der vor- und nachmilitärischen Wehrerziehung. Zum Träger dieser Ausbildung bestimme ich die SA.

 

Jeder deutsche Mann, der das 17. Lebensjahr vollendet hat und den Vorbedingungen zum Ehrendienst mit der Waffe entspricht, hat die sittliche Pflicht, zur Vorbereitung für den Wehrdienst das SA-Wehrabzeichen zu erwerben. Die Jahrgänge der HJ sind ab vollendeten 16. Lebensjahr auf den Erwerb des SA-Wehrabzeichens vorzubereiten.

 

Die aus dem aktiven Wehrdienst ehrenvoll ausscheidenden und dienstfähigen Soldaten sind zur Erhaltung ihrer geistigen und körperlichen Kräfte in Wehrmannschaften einzureihen und der SA anzugliedern, sofern sie nicht anderen Gliederungen der Partei (SS, NSKK, NSFK) für Sonderausbildung zugewiesen werden und in diesen ihre Wehrertüchtigung auf der Grundlage des SA-Wehrabzeichens erfahren.

 

Den Erfordernissen der Wehrmacht ist in Gliederung und Ausbildung Rechnung zutragen. Der Stabschef der SA erläßt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen im Einvernehmen mit den Oberbefehlshabern der Wehrmachtsteile. Er ist für die Durchführung allein verantwortlich. Die Dienststellen von Partei und Staat haben die SA in dieser Erziehungsarbeit zu unterstützen und den Besitz der Urkunde für das SA-Wehrabzeichen entsprechend zu bewerten.

 

Adolf Hitler