Anordnung vom 2. Juli 1934

 

 

Die Maßnahmen zur Niederschlagung der Röhm-Revolte sind am 1. Juli 1934 nachts abgeschlossen worden. Wer sich auf eigene Faust, gleich aus welcher Absicht, im Verfolg dieser Aktion eine Gewalttat zuschulden kommen läßt, wird der normalen Justiz zur Verurteilung übergeben.

 

Adolf Hitler