Anordnung vom 8. Juli 1933

 

Durch den Abschluß des Konkordates zwischen dem Hl. Stuhl und der deutschen Reichsregierung erscheint mir genügende Gewähr dafür gegeben, daß sich die Reichsangehörigen des römisch-katholischen Bekenntnisses von jetzt ab rückhaltlos in den Dienst des neuen nationalsozialistischen Staates stellen werden. Ich ordne daher an:

 

1. Die Auflösung solcher katholischer Organisationen, die durch den vorliegenden Vertrag anerkannt sind und deren Auflösung ohne Anweisung der Reichsregierung erfolgte, sind sofort rückgängig zu machen.

 

2. Alle Zwangsmaßnahmen gegen Geistliche und andere Führer dieser katholischen Organisationen sind aufzuheben. Eine Wiederholung solcher Maßnahmen ist für die Zukunft unzulässig und wird nach Maßgabe der bestehenden Gesetze bestraft.

 

Ich bin glücklich in der Überzeugung, daß nunmehr eine Epoche ihren Abschluß gefunden hat, in der leider nur zu oft religiöse und politische Interessen in eine scheinbar unlösliche Gegensätzlichkeit geraten waren. Der zwischen dem Reich und der Katholischen Kirche abgeschlossene Vertrag wird auch auf diesem Gebiet der Herstellung des Friedens dienen, dessen alle bedürfen.

 

Ich habe die starke Hoffnung, daß die Regelung der das evangelische Glaubensbekenntnis bewegenden Fragen in kurzer Zeit diesen Akt der Befriedung glücklich vollenden wird.

 

Adolf Hitler