Anordnung vom 8. September 1932

 

 

Die deutsche Wehrfrage drängt auf Lösung. Außenpolitisch muß Deutschland seine verlorene militärische Sicherheit zurückgewinnen, innenpolitisch steht es vor der Aufgabe, seine verschüttete Wehrkraft neu zu begründen.

 

Das deutsche Volk erwartet von der NSDAP eine entscheidende Mitwirkung am Aufbau der Landesverteidigung. Es erwartet, daß der Nationalsozialismus die Grundlinien aufzeigt, die für die Eingliederung der Wehrmacht in das Gefüge des Staates maßgebend sein sollen. Ich verfüge daher die Errichtung eines Wehrpolitischen Amtes der NSDAP.

 

Mit seiner Leitung wird Pg. Generalleutnant Franz Ritter von Epp beauftragt. Das Amt wird dem Stabe der Obersten SA-Führung angeschlossen. Die Verfügung tritt sofort in Kraft. Die für den Aufbau des neuen Amtes erforderlichen Bestimmungen erläßt der Amtsleiter.

 

Berlin, den 8. September 1932.

Adolf Hitler