Weisung Nr. 74 für die Kriegführung

 

 

Führerbefehl betr. Befehlsgliederung im getrennten deutschen Nord- und Südraum. 15. April 1945

 

Der Führer hat am 15.4. folgenden grundsätzlichen Befehl erlassen: »Für den Fall einer Unterbrechung der Landverbindung in Mitteldeutschland befehle ich:

1. Für denjenigen abgetrennten Raum, in dem ich selbst nicht anwesend bin, führt die gesamten militärischen Operationen ein von mir bestimmter Oberbefehlshaber, dem alle in dem betreffenden Raum eingesetzten Kräfte der drei Wehrmachtteile, aller Fronten, der Ersatzwehrmacht, der Waffen-SS, der Polizei und angegliederten Organisationen unterstellt werden.

2. Falls ich mich südlich der unterbrochenen Verbindung befinde, wird als Oberbefehlshaber im nördlichen Raum Großadmiral Dönitz bestimmt. Zu ihm tritt ein möglichst klein zu haltender Gen.-Stab d. Heeres (Chef Generalleutnant Kinzel) als Führungsstab. Ihm werden unterstellt:

a) Der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Weichsel für die Führung der Ostfront,

b) der Oberbefehlshaber Nordwest für die Führung der Westfront,

c) der Wehrmachtbefehlshaber Dänemark,

d) der Wehrmachtbefehlshaber Norwegen,

e) der Oberbefehlshaber der Luftflotte Reich für die eingesetzten Luftwaffenkräfte.

3. Falls ich mich nördlich der unterbrochenen Verbindung befinde, wird als Oberbefehlshaber im südlichen Raum Generalfeldmarschall Kesselring bestimmt. Ihm werden unterstellt:

a) die Oberbefehlshaber der Heeresgr. Süd und Mitte für die
Ostfront,

b) der Oberbefehlshaber der Heeresgr. G für die Führung der gesamten Westfront,

c) der Oberbefehlshaber Südost,

d)der Oberbefehlshaber Südwest,

e) der Oberbefehlshaber der Luftflotte 6 für die eingesetzten Luftwaffenstreitkräfte.

4. Die für die abgetrennten Räume in 2. und 3. bestimmten Oberbefehlshaber leiten die gesamte Reichsverteidigung in ihrem Räume insoweit selbständig, als sie meine Befehle und Entscheidungen infolge der Nachrichtenlage auch auf dem Funkwege nicht zeitgerecht erreichen. Sie sind mir für die restlose Ausschöpfung des gesamten Kriegspotentials in engster Zusammenarbeit mit dem eingesetzten obersten Reichsverteidigungskommissar des abgetrennten Raumes persönlich verantwortlich. Im übrigen ändert sich, soweit es die Nachrichtenverbindungslage irgend zuläßt, an der einheitlichen Führung der Operationen durch mich persönlich gegenüber der bisher gehandhabten Weise nichts. Insbesondere wird die Pflicht zu laufender Meldeerstattung nicht berührt.

Das Oberkommando der Luftwaffe und Reichsführer SS als truppendienstlicher Vorgesetzter der Waffen-SS sind an den Entscheidungen im Rahmen des nachrichtentechnisch Möglichen zeitgerecht zu beteiligen.

5. Der Oberbefehlshaber eines vorübergehend abgetrennten Raumes bedient sich im übrigen der mit einem Befehl vom 11. 4. 45 eingesetzten Außenstellen der Versorgungs-, Transport-, Nachrichten-, Rüstungsorganisationen (vgl. OKW/WFStab Org. Qu Nr. 003511/45 gKdos.).

6. Die Hauptquartiere der in Aussicht genommenen Oberbefehlshaber eines abgetrennten Raumes sind im Benehmen mit dem Chef der Wehrmacht-Nachrichtenverbindungen, General der Nachrichtentruppen Praun, und in Anlehnung an den Erlaß Chef OKW 88801/45 gKdos. Chefs. IL Ang. vom 12. 4. 45 betr. Errichtung der Außenstellen unverzüglich festzulegen und vorzubereiten.

7. Die Tätigkeit des Oberbefehlshabers eines abgetrennten Raumes beginnt erst auf meinen besonderen Befehl, in dem auch die Unterstellung der einzelnen Armeen unter die Heeres­gruppen geregelt wird.

8. Sinngemäß werde ich für einen abgetrennten Raum einen Obersten Reichsverteidigungskommissar ernennen, unter dem die gesamten Dienststellen der Partei und des Staates zusammengefaßt werden und der auf engste Zusammenarbeit mit dem Oberbefehlshaber des abgetrennten Raumes angewiesen wird.

9. Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.«

Der OB. d. M. erhielt folgenden zusätzlichen Befehl: Ich beauftrage den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine mit der sofortigen Vorbereitung zur restlosen Ausschöpfung aller persönlichen und materiellen Möglichkeiten für die Verteidigung des Nordraums im Falle einer Unterbrechung der Landverbindung in Mitteldeutschland. Ich erteile ihm die Vollmacht, die für diesen Zweck erforderlichen Befehle an alle Stellen von Staat, Partei und Wehrmacht in diesem Raum zu erteilen.