Führerhauptquartier, den 11. 7. 1942

 

Der Führer

Nr. 551208/42 g.K. Chefs.

OKW/WFSt/Op.

 

Geheime Kommandosache

Chefsache!

Nur durch Offizier!

 

5 Ausfertigungen

3. Ausfertigung

 

Weisung Nr. 43 für die Kriegführung

Fortsetzung der Operationen von der Krim

1.) Nach der Säuberung der Halbinsel Kertsch und der Einnahme von Sewastopol ist es die nächste Aufgabe der 11. Armee, unter Aufrechterhaltung der Sicherung der Krim, bis spätestens Mitte August alle Vorbereitungen für einen Übergang mit der Masse der Armee über die Straße von Kertsch zu treffen mit dem Ziel, beiderseits der Westausläufer des Kaukasus in süd-ostwärtiger und ostwärtiger Richtung vorzustoßen.

Das Unternehmen erhält den Decknamen »Blücher« (geh. Kdos.), der Tag des Anlandens die Bezeichnung »B1-Tag«.

2.) Für die Durchführung der Operation gelten nachstehende Richtlinien:

Der Übergang ist nach den Vorschlägen der 11. Armee derart vorzusehen, daß mit möglichst starken Teilen im Rücken der feindlichen Küstenbefestigungen gelandet wird.

Anschließend ist zunächst das Höhengelände nördlich Noworossijsk zu gewinnen. Durch Besetzung der Häfen von Anapa und Noworossijsk sind diese Stützpunkte der feindlichen Flotte auszuschalten.

Danach wird die Operation mit Schwerpunkt in allgemein ostwärtiger Richtung, nördlich des Kaukasus, fortzusetzen sein. Schnelle Inbesitznahme des Gebietes um Maikop ist dabei von besonderer Bedeutung. Ob Teilkräfte auch an der Küstenstraße des Schwarzen Meeres über Tuapse anzusetzen sind, kann erst später entschieden werden.

Die Masse der mittleren und schweren Flachfeuer- sowie der Steilfeuer-Batterien bis 21 cm-Mörser einschl. und einige der schw. Wurfgerät-Abteilungen sind der 11. Armee für die Durchführung dieser Operation zu belassen.

3.) Die Kriegsmarine trifft beschleunigt alle Maßnahmen, um den für den Übergang benötigten Schiffsraum nach näherer Anforderung des Heeres bereitzustellen.

Zur Deckung dieses Bedarfes sind neben den im Schwarzen und Asowschen Meer verfügbaren und noch zuzuführenden Schiffen weitere geeignete Fahrzeuge durch Charterung oder Ankauf von den Bulgaren und Rumänen zu erwerben.

Bei dem Unternehmen selbst hat die Kriegsmarine die Lan­dungstruppen bei der Durchführung des Überganges zu unterstützen und die Operation mit den verfügbaren Kräften gegen die Einwirkung der feindlichen Flotte zu schützen.

Die zur Überführung der Landungstruppen eingesetzten Teile der Kriegsmarine sind für den Übergang der 11. Armee zu unterstellen.

4.) Aufgabe der Luftwaffe in der Vorbereitung der Operation ist es, die feindlichen Häfen und Seestreitkräfte im Schwarzen Meer weitgehend auszuschalten.

Während des Unternehmens kommt es darauf an, neben der unmittelbaren Unterstützung der Landungstruppen, Störungen des Übersetzens durch die feindlichen Seestreitkräfte zu verhindern.

Die mehrtägige Luftversorgung der auf die Halbinsel von Temrjuk übergesetzten Kräfte des Heeres ist vorzubereiten.

Die Möglichkeit des Einsatzes von Fallschirmtruppen und Luftlandetruppen ist zu prüfen. 7. Flieger-Division ist hierzu nach Möglichkeit nicht heranzuziehen, allenfalls mit geringfügigen Teilen. Die Verwendung von Teilen der 22. J. D. als Luftlandetruppe kann von Vorteil sein.

5.) Dem Gegner ist die Verlegung starker Teile der 11. Armee von der Krim in den Raum nördlich des Asowschen Meeres vorzutäuschen. Hierzu ist eine große Marsch- und Eisenbahn-Transportbewegung in nördlicher Richtung durchzuführen und der Aufmarsch zum Unternehmen »Blücher« durch Nachtmärsche zu verschleiern.

Das Oberkommando der Wehrmacht wird diese Irreführung durch geeignete Maßnahmen unterstützen.

6.) Die vorbereiteten Sonder unternehmen (Abw. II):

a) Fallschirmabsprung einer Einsatzgruppe im Raum um Maikop zum Schutz der Ölanlagen (Unternehmen »Schamil«),

b) Sabotage-Unternehmen gegen das Eisenbahn-Dreieck Krasnodar-Krapotkin-Tichorezk sowie gegen die Kuban-Brücken im gleichen Raum,

c) Mitwirkung bei Angriffen gegen feindliche Hafen- und Küsten-Anlagen durch die für solche Aufgaben aufgestellte le. PL Komp./Lehrregt. Brandenburg sind von Gen. St. d. H. mit Amt Ausl./Abw. (Abw. II) zu prüfen und gegebenenfalls in die Operation »Blücher« einzuordnen.

7.) Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Operation wird Genst. d. H. mit Kriegsmarine und Luftwaffe unmittelbar festlegen.

Über den Stand der Vorbereitungen (Bereitstellung des Schiffsraumes) und den beabsichtigten Kräfteansatz ist mir über OKW/WFSt. laufend zu berichten.

(gez.) Adolf Hitler

 

Verteiler:

Gen. St. d. H. / Op. Abt.        1. Ausf.

Ob. d. L. / Lw. Fü. St.            2.   "

O.K.M. / 1. Ski.                     3.   "

W.F.St.                              4.-5.   "

 

 

Fernschreiben von KR GWNOL 04074 13/7 1635 DS2 = KR GenSt. d. H. / Op. Abt. = KR Ob. d. L. / Lw. Fü. St. = KR O. K. M. /1. Ski. g. Kdos.

 

Bezug: "Weisung Nr. 42 (Der Führer, Nr. 551208/42 g. K. Chefs. OKW/WFSt/Op. v. n. 7.).

 

In der Weisung Nr. 43 ist im ersten Satz die Zeitangabe »bis spätestens Mitte August« zu streichen und dafür zu setzen »bis Anfang August«.

 

OKW/WFSt/Op. (H) Nr. 002353/42 g. Kdos.