Führerhauptquartier, den 10.10.4

 

Der Führer und Oberste Befehlshaber

der Wehrmacht

OKW/ WFSt/Abt. L (I Op.)

Nr. 441696/41 g. K. Chefs.

 

Geheime Kommandosache

Chefsache!

Nur durch Offizier!

 

13 Ausfertigungen

4. Ausfertigung

 

Weisung Nr. 37 für die Kriegführung

 

 

Die rasche günstige Entwicklung der Lage auf dem östlichen Kriegsschauplatz sowie die Meldungen des A. O. K. Norwegen über den Zustand der Truppen und über die weiteren Operationsmöglichkeiten in Finnland veranlassen mich, folgendes zu befehlen:

1.) Nachdem die Masse der sowjetrussischen Wehrmacht auf dem Hauptkriegsschauplatz zerschlagen oder vernichtet ist, liegt kein zwingender Grund mehr vor, russische Kräfte in Finnland durch Angriff zu fesseln. Um vor Eintritt des Winters Murmansk oder die Fischerhalbinsel zu nehmen oder in Mittelfinnland die Murmanbahn abzuschneiden, reichen die Stärke und die Angriffskraft der verfügbaren Verbände und die fortgeschrittene Jahreszeit nicht mehr aus.

Als vordringlichste Aufgabe bleibt daher, das Gewonnene zu behaupten, das Nickelgebiet von Petsamo gegen Angriffe zu Lande, aus der Luft und von der Küste her zu sichern und alle Vorbereitungen zu treffen, um - schon im Winter beginnend - im nächsten Jahre endgültig Murmansk, die Fischerhalbinsel und die Murmanbahn zu nehmen.

Ah Zeitfolge gilt:

a) Übergang der Heeresverbände zur Abwehr in günstigen und kräfteschonenden Stellungen. Ausbau der Winterunterkünfte und Umstellung auf den Winterkrieg.

b) Ablösungsbewegungen und Zuführung neuer Kräfte.

c) Im Winter konzentrischer Angriff gegen die Murmanbahn, und zwar:

mit finnischen Kräften von Süden auf Bjelomorsk-Kem und

womöglich auch auf Louhi, mit deutschen Kräften vom Werman-Abschnitt gegen Kandalakscha.

d) Zu der dafür günstigsten Zeit Wegnahme der Fischerhalbinsel, möglichst im vollen Umfang, und Angriff auf Murmansk. Diese Operationen müssen zeitlich so gelegt werden, daß eine schwerpunktmäßige Zusammenfassung der Masse aller Angriffskräfte jeweils an einer Stelle gewährleistet wird.

2.) Nächste Aufgabe des A. O. K. Norwegen ist es, unter Sicherstellung der Abwehr an kräftesparenden Abschnitten, die Verbände derart zu gliedern, daß die seit langem im schweren Kampf stehenden Kräfte aufgefrischt und für den Winterkrieg ausgerüstet bezw. durch eintreffende Verstärkungen abgelöst und abbefördert werden können. Hierfür gilt:

a) Beim Gebirgskorps sind 2. und 3. Geb. Div. durch die verstärkte 6. Geb. Div. abzulösen. Eine Geb. Div. ist in Nordfinnland zu belassen, die zweite in den Raum um Rovaniemi und südlich zu verlegen. Ihre Rückbeförderung in die Heimat ist gleichzeitig mit dem Eintreffen der 5. Geb. Div. (etwa Januar 1942) vorgesehen.

Eine weitere neugebildete oder umgewandelte Geb. Div. soll anschließend die in Nordfinnland verbliebene Geb. Div. ersetzen.

b) Dem XXXVI. A. K. wird die 163. I.D. zugeführt werden, sobald feststeht, daß ihr Einsatz für eine konzentrische Operation zwischen der Karelischen Armee und der H. Gr. Nord gegen das Südufer des Ladoga-Sees sich erübrigt.

Die personelle Ablösung der 169. und 163.1. D. im Laufe des Winters durch Divisionen aus Norwegen oder aus der Heimat wird angestrebt.

3.) Alle Ablösungen, auch die der Gebirgs-Divisionen, sind derart durchzuführen, daß die Masse der schweren Waffen, des Gerätes, der Pferde und Tragtiere an Ort und Stelle verbleiben, also nur die Personaleinheiten mit ihren leichten Waffen aus­getauscht werden. Damit wird Zeit und Transportraum ge­spart.

4.) Bezüglich der SS-Verbände ist beabsichtigt, das zur Zeit der 2. Gebirgs-Division unterstehende SS-Regiment 9 durch ein aus Norwegern und Finnen bestehendes SS-Rgt. abzulösen und aus der SS-Kampfgruppe Nord, unter Zuführung eines ostmärkischen SS-Rgt., eine Geb. Brigade zu bilden. Durchführung dieser Maßnahmen wird durch Oberkommando der Wehrmacht mit den sonstigen Absichten für Austausch von Stäben und Truppen in Einklang gebracht werden.

5.) Da das Finnische Oberkommando nach Abschluß der jetzigen Operationen eine völlige organisatorische Änderung der Armee vornimmt, sind beim III. finn. Korps die deutschen und finnischen Kräfte auszutauschen (6. finn. Div. gegen SS-Kampfgr. Nord). Es ist dann beabsichtigt, die Front des III. finn. A. K. dem Oberbefehl des Feldmarschalls Mannerheim zu unterstellen.

Für den Beginn der neuen Operationen wird Feldmarschall Mannerheim gebeten werden, wenigstens einige kleine finnische Verbände der deutschen Angriffsgruppe gegen Kandalakscha wieder zu unterstellen.

6.) Der Luftwaffe fallen, soweit es die Wetterlage gestattet, auf dem finnischen Kriegsschauplatz zunächst die Aufgaben zu:

a) das nordnorwegische und finnische Küstenvorfeld zum Schutze des eigenen und zur Bekämpfung des feindlichen Seeverkehrs zu überwachen,

b) die Luftverteidigung, besonders des Nickelreviers von Petsamo, der Ausladehäfen und Seestützpunkte, sicherzustellen,

c) das künftige Operationsgebiet aufzuklären und die feind­liche Versorgungsbasis in Murmansk sowie die Zufuhr dorthin auf dem See- und Eisenbahnwege nachhaltig zu bekämpfen,

d) Vorbereitungen für den Einsatz stärkerer Kräfte zur Unterstützung der kommenden Operationen zu treffen.

7.) Die Aufgabe der Kriegsmarine ist es, die feindliche Zufuhr über See nach Murmansk anzugreifen und den eigenen Seeverkehr im Nordmeer nach Kräften aufrechtzuerhalten.

Zu diesem Zweck sind sobald als möglich die leichten Seestreitkräfte zu verstärken und auch S-Boote zuzuführen.

Kirkenes ist als behelfsmäßiger Stützpunkt auszubauen und einzurichten.

Zur Sicherung des eigenen küstennahen Verkehrs ist die Zuführung weiterer Küstenbatterien erforderlich. Die Befehle darüber werden vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht erlassen werden.

Kirkenes und Petsamo sind über die gemeldeten Absichten hinaus durch je eine 21 cm Kan. Battr. zu verstärken, eine 28 cm Batterie bei Vardö einzubauen. Nach Einnahme der Fischerhalbinsel ist dort ebenfalls der Einbau einer schwersten Batterie vorzusehen.

8.) Die Zusammenarbeit zwischen A. O. K. Norwegen, Kriegsmarine und Luftwaffe muß zur Abwehr möglicher Unternehmungen gegen Front und Seeflanke gerade in den kommenden Monaten besonders eng sein. Hierzu sind zur Vereinfachung des gegenseitigen Zusammenarbeitens von der Kriegsmarine ein Marineführer Nord, von der Luftwaffe - bei Zurücknahme des Luftflotten-Kommandos 5 nach Norwegen - ein Fliegerführer Nord zu bestimmen.

9.) Durchführungsbestimmungen erläßt der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht. Über ihn sind mir vorzulegen:

a) vom A. O. K. Norwegen:

Zeitplan für die Umgruppierung,

Vorschläge für die Umrüstung, um alle Truppen für den Kampf in der Tundra und den Urwäldern Ostkareliens zu befähigen.

Operationsvorschläge und Anforderungen für Verstärkung durch Armeetruppen. Vorschläge für den Austausch von Stäben.

b) von Kriegsmarine und Luftwaffe ihre Absichten im Einzelnen.

10.) Soweit die Weisung 36 durch diesen Befehl überholt ist, wird sie aufgehoben.

(gez.) Adolf Hitler

 

Verteiler:

A. O. K. Norwegen                     1. Ausf.

Verb. Stab Nord                          2. Ausf.

Ob. d. H. (Op. Abt.)                    3. Ausf.

Ob. d. M. (Ski.)                           4. Ausf.

Ob. d. L. (Lw. Fü. St.)                 5. Ausf.

OKW

WFSt                                 6. Ausf.

Abt. L                     7.-12. Ausf.

Heimatstab Übersee     13. Ausf.


 

Führerhauptquartier, den 7.11.41

 

Oberkommando der Wehrmacht

Nr. 441861/gK. Chefs.

WFSt/Abt.L(I Op.)

 

Geheime Kommandosache

Chefsache!

Nur durch Offizier!

 

15 Ausfertigungen

7. Ausfertigung


 

Durchführungsbestimmungen Nr. 1 zur Weisung 37

I. Teilung der Befehlsführung im Nordraum.

Die künftigen Aufgaben der Kriegführung im Nordraum, die u. a. einen festungsartigen Ausbau der norwegischen Küsten und eine erhebliche Verstärkung der Kräfte im norwegischen Raum durch schnelle Truppen vorsehen, erfordern es, den Wehrmachtbefehlshaber (AOK) Norwegen im Laufe des Winters von dem Einsatz in Finnland freizumachen und seiner ursprünglichen Aufgabe wieder zuzuführen.

Die Befehlsführung auf dem finnischen Kriegsschauplatz ist zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt - voraussichtlich Mitte Januar - von der durch OKH aufzustellenden und dem OKW unmittelbar unterstellten Armee Nordland zu übernehmen (weitgehende Übernahme der Einrichtungen der Befehlsstelle Finnland).

Als Befehlshaber der Armee Nordland ist der General der Gebirgstr. Dietl vorgesehen.

II. Verstärkungen und Ablösungsbewegungen für Finnland.

Mit den zu Weisung 37 gemeldeten Operationsabsichten ist der Führer einverstanden.

Die seit langem unter schwierigsten Bedingungen im Nordraum eingesetzten Kommandobehörden und Truppen werden in den kommenden Monaten gegen weniger beanspruchte Teile der Wehrmacht abgelöst. Diese Bewegungen und die vorgesehenen Verstärkungen sind, soweit es die Bahnlage in Finn­land und die Eisverhältnisse auf See zulassen, wie folgt durchzuführen :

1. Geb. Korps Norwegen :

a. Das Generalkommando des Gebirgskorps ist durch das von OKH hierfür vorgeschlagene Gen. Kdo. XVIII abzulösen, das durch OKH baldmöglichst in Serbien freizumachen ist.

b. Die 3. Geb. Div. ist in die Heimat zur Verfügung des OKH abzubefördern. Diese Bewegung kann alsbald eingeleitet werden mit der Maßgabe, daß bis zum Eintreffen der 7. Geb. Div. (siehe Ziff. 4 a) ein Teil der 3. Geb. Div. als Armeereserve verfügbar bleiben muß. Bei ihrer Rückführung beläßt die Division die hierfür geeignete Ausstattung an Waffen und Gerät sowie die Tragtiere in Finnland zur späteren Übernahme durch die 5. Geb. Div. (siehe Ziff. 4b).

c. Die 2. Geb. Div., der in den kommenden Monaten im Rahmen des Möglichen Urlaub zu gewähren ist, verbleibt den Winter über im Einsatzgebiet. Später ist Ablösung (unter weitgehendem Austausch der Ausstattung) durch eine von OKH neu aufzustellende leichte Division vorgesehen (siehe Ziff. 4d).

2.Höh. Kdo. XXXVI:

a. DasHöh. Kdo. XXXVIist durch OKH in ein für Gebirgskriegführung bestimmtes Generalkommando umzugliedern.

b. Die 169. I.D. ist - unter Wechsel auch der Divisionsnummern - durch 69. I.D. und, soweit dies nicht ausreicht, aus anderen in Norwegen liegenden Verbänden abzulösen.

c. Ob die 163. I.D. (ohne 1/3) nach ihrem Einsatz bei der Karelischen Armee der Armee Nordland zugeführt oder - im Falle der Vereinigung der Karelischen Armee mit der H.Gr. Nord - durch eine andere im Landmarsch durchzuziehende Division dieser Heeresgruppe (212.) ersetzt wird, läßt sich noch nicht übersehen.

Das jetzt beim Höh. Kdo. XXXVI eingesetzte verstärkte Regiment der 163. I.D. ist personell, ebenso wie die 169. I.D., in dem gebotenen Umfange durch in Norwegen liegende Trup­pen abzulösen. Sollte die 163.I.D. zur H.Gr. Nord übertreten, wird über die spätere Eingliederung des zurückgebliebenen verstärkten Regiments zeitgerecht entschieden werden.

3. Armeetruppen und sonstige Einzelformationen:

AOK Norwegen veranlaßt gegebenenfalls personellen Austausch nach den für die Divisionen gegebenen Grundsätzen.

4. Neu zugeführt werden

a. 7. Geb. Div. (transportbereit ab Mitte Dezember), die von OKH aus 99. lei. Div. gebildet wird.

b. 5. Geb. Div. (nach Rückführung aus Kreta und kurzer Ausbildung im Bereich des Wehrkreises XVIII), die im wesentlichen als Personaleinheit zu überführen ist und in Finnland das Gerät der 3. Geb. Div. übernimmt.

c. Armeetruppen (Angaben folgen).

d. 1 leichte Division (transportbereit Februar oder März) voraussichtlich zur Ablösung der 2. Geb. Div.

5. SS-Verbände

SS Kampfgruppe Nord (einschl. SS-Regt. 9) ist, sobald es die Lage im Einsatzgebiet und die Gesamttransportbewegung gestatten, nach Deutschland zurückzuführen. Dabei sind Großwaffen und Kraftfahrzeuge zur Entlastung des Transportweges weitmöglichst in Finnland zu belassen.

Reichsführer SS beabsichtigt, dafür einen für den Einsatz in Finnland geeigneten Verband (leichte Division zu 2-3 Regimentern) aufzustellen. Zeitpunkt der Transportbereitschaft ist noch nicht zu übersehen.

OKH veranlaßt im Benehmen mit AOK Norwegen, daß allen für Finnland bestimmten Truppenteilen die Erfahrungen und besonderen Verhältnisse dieses Kriegsschauplatzes so früh wie möglich zugänglich gemacht werden. Ob die Ausbildung der Verbände vorwiegend in Deutschland oder in Finnland stattfindet, ist von den bis ins letzte auszunutzenden Transportmöglichkeiten abhängig zu machen.

Die nach Finnland gehenden Truppen sind mit der erforderlichen Polar- und Winterbekleidung auszustatten. Außerdem ist vorzusehen, daß die nach Deutschland zurückkehrenden Einheiten ihre Sonderbekleidung weitgehend in Finnland be­lassen.

Kraftfahrzeuge deren Einsatz in bewaldeten Gegenden vorgesehen ist, sind vor Abtransport aus der Heimat auf Holzgasbetrieb umzustellen.

III. Zusammenwirken mit den Finnen

Feldmarschall Mannerheim ist gebeten, für den im März vorgesehenen Angriff auf Kandalakscha im jetzigen Einsatzräum des Höh. Kdo. XXXVI eine finnische Brigade zu belassen bzw. wieder einzusetzen.

Abgrenzung zwischen finnischer und deutscher Befehlsführung für diesen Angriff wird später geregelt werden.

IV. Meldungen werden erbeten

von OKH über Zeitpunkt der Bereitstellung der vorgesehenen Kommandobehörden, Verbände und Armeetruppen (siehe hierzu Anforderung AOK Norwegen),

von AOK Norwegen über beabsichtigte zeitliche Durchführung der Ablösungen und sonstigen Transportbewegungen unter Aufstellung einer Dringlichkeitsfolge, nach der die Transporte je nach Verkehrslage wendig gesteuert werden können (Heimatstab Übersee).

Ob. d. M. und Ob. d. L. geben Unterlagen für die erforderlichen Transporte der Kriegsmarine (Stützpunktausbau Nordmeer) und Luftwaffe zur Eingliederung in das Transportprogramm baldmöglichst an AOK Norwegen (Befehlsstelle Finn­land und Heimatstab Übersee).

 

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

I. V. gez. Jodl

F. d. R.

gez. Unterschrift

Hauptmann d. G.

 

Verteiler:

AOK Norwegen                     1. Ausf.

Verb. Stab Nord                     2. Ausf.

Ob.d.H. (Op.Abt.)                  3. Ausf.

Ob.d.M. (Ski.)                        4. Ausf.

Ob.d.L. (LwFüSt.)                  5. Ausf.

Wehrm. Trsp. Chef                 6. Ausf.

OKW:

WFSt                            7. Ausf.

Abt. L                     8.-14. Ausf. (dabei L II zur Unterrichtung Reichsf. SS)

Heimatstab Übersee     15. Ausf.


 

Führerhauptquartier, den 21. 11. 41

 

Oberkommando der Wehrmacht

Nr. 441977/41 gK Chefs.

WFSt/Abt.L(IOp.)

 

Geheime Kommandosache

Chefsache!

Nur durch Offizier!

 

18 Ausfertigungen

6. Ausfertigung

 

Durchführungsbestimmungen Nr. 2 zur Weisung Nr. 37: Vorbereitung des Angriffs auf Kandalakscha

Der für März 1942 geplante Angriff auf Kandalakscha fällt in die Zeit der größten Schneehöhe. Normal ausgestattete Truppen sind dann unbeweglich.

Die Stärke der feindlichen Verteidigung wird an der von Westen nach Kandalakscha führenden Straße und Bahn liegen. Es wird daher darauf ankommen, den Gegner über zugefrorene Seen und Sumpfstrecken mit weit ausholenden Umfassungskolonnen zu umgehen, die bis zur späteren Öffnung der Straße und Bahn ihre Versorgung mit sich führen müssen. Eine solche unter Polarverhältnissen durchzuführende Operation stellt unsere Truppen vor völlig ungewohnte Aufgaben. Die Vorbereitungen, namentlich für Ausbildung und Ausrüstung, müssen frühzeitig eingeleitet werden. Dies zu regeln, ist der Zweck der folgenden Richtlinien.

I.) Einweisung der Führer.

1.) Der als Oberbefehlshaber des neuen »AOK Lappland« (bis­her als »AOK Nordland« bezeichnet) bestimmte General der Gebirgstruppen Dietl führt noch im November die ersten Erkundungen im Einsatzgebiet durch. Erkundungsauftrag geht ihm über AOK. Norwegen (Befehlsstelle Finnland) gesondert zu.

Erkundungsergebnis ist im Führerhauptquartier vorzutragen.

2.) Der als Kommandierender General des XXXVI. A.K. be­stimmte General der Infanterie Weisenberger und die Kom­mandeure der 7. und 5. Geb. Div. erhalten nach Eintreffen des Generals der Gebirgstruppen Dietl in Deutschland Anfang Dezember dessen Befehle für Schulung und voraussichtliche Aufgaben ihrer Verbände.

3.) Der künftige Armeechef des AOK. Lappland ist sobald wie möglich zur Einweisung zur Befehlsstelle Finnland zu entsenden.

II.) Truppe.

1.) Die Stärke der für den Winterangriff verfügbaren Truppe wird durch die Leistungsfähigkeit der finnischen Verkehrsmit­tel begrenzt. Wie bereits befohlen, sollen neu zugeführt werden

7. Geb. Div.

5. Geb. Div. (unter Übernahme der Ausstattung der abzulösenden 3. Geb. Div.) Armeetruppen.

Außerdem steht die beim XXXVI. A. K. eingesetzte 169. I.D. und 1/3 163. I.D., gegebenenfalls auch Reste der 3. Geb. Div., soweit diese nicht abbefördert werden konnten, zur Verfügung.

Teilnahme von 1-2 finnischen Brigaden ist von Feldmarschall Mannerheim erbeten.

Für Wegebaudienste werden in der Hauptsache Kriegsgefangene einzusetzen sein.

2.) Die für die Antransporte aus Deutschland durch AOK Norwegen (Befehlsstelle Finnland) aufzustellende Dringlichkeitsliste muß, besonders bezüglich Armeetruppen, gewährleisten, daß zunächst das für den Angriff auf Kandalakscha Wichtigste abgerufen wird. Diese Truppen sind durch OKH zeitgerecht bereitzustellen und auszurüsten.

3.) Nur eine sehr planmäßig geleitete Ausbildung wird die Truppe befähigen, die beabsichtigte Bewegungsoperation durchzuführen.

Die ohnehin knappe Ausbildungszeit (langsames Eintreffen der 5. Geb. Div. aus Kreta, Umstellung der 7. Geb. Div., Bereitstellung der Armeetruppen) wird durch Abruf der Truppen je nach Transportmöglichkeit und dadurch, daß die Ausbildung teils in Deutschland, teils in Finnland stattfinden muß, weiter beschnitten. Die Ausbildung muß sich diesen besonderen Verhältnissen wendig anpassen. Die Erfahrungen von Winteralpinisten, auch wenn sie militärisch nicht ausgebildet sein sollten, sowie finnischer Lehrkommandos sind auszunutzen.

III.) Ausrüstung.

1.) Der westlich Kandalakscha stehende Gegner kann in der Umgehung nur durch überlegene Schnelligkeit vernichtet werden. Hierzu genügt eine normale Schneeschuh-Ausstattung nicht. Benötigt werden Motorschlitten auf breiten Skikufen, auf denen Geschützteile, schwere Waffen, Munition, Verpflegung Frostschutzmittel usw. verlastet werden und an die sich Schneeschuh-Gruppen anhängen können.

Dem Führer ist das vorgesehene Modell vorzuführen.

2.) Die Sonderausrüstung des einzelnen Mannes, die Verteilung der Lasten auf Schlitten usw. muß der erforderlichen hohen Beweglichkeit angepaßt werden.

3.) Ferner ist zu prüfen, ob die vorhandenen Schneepflüge und Schneewalzen zum Freimachen der Nachschubwege den besonderen Anforderungen dieser Operation entsprechen, erforderlichenfalls sind die gebotenen Aushilfen vorzubereiten.

IV.) Luftwaffe.

Für Unterstützung des Angriffes auf Kandalakscha, dessen Erfolg die Grundlage für den späteren Angriff auf Murmansk bildet, sollen nach der Entscheidung des Führers möglichst starke Fliegerverbände eingesetzt werden. Es ist zu prüfen, welche Kräfte hierfür zur Verfügung stehen, und welcher Transportbedarf für Bevorratung und Verlegung entsteht.

Baldige Meldung über Absichten zwecks Eingliederung in das Transportprogramm erbeten.

Ob. d. H. und AOK Norwegen treffen unter Verantwortung des OKH in enger Zusammenarbeit die nach diesen Richtlinien (I—III) erforderlichen Maßnahmen. AOK Norwegen meldet an OKW und OKH, wann Gen. d. Gebtr. Dietl im Führerhauptquartier eintreffen kann.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

gez. Keitel

F. d. R.

Danckworth

Hauptmann.

 

Verteiler:

AOK Norwegen                                          1. Ausf..

Verb. Stab Nord                                          2. Ausf..

Ob. d. H. (Op. Abt.)                                  3. Ausf..

(Org. Abt.)                                         4. Ausf..

(Gen. Qu.)                                5. Ausf..

Ob. d. M. (Ski.)                                           6. Ausf..

Ob. d. L. (Lw. Fü. St.)                      7. Ausf.

(Gen. Qu.)                               8. Ausf.

Chef Wehrm. Trsp.                           9. Ausf.

OKW:

WFSt.                                   10. Ausf.

Abt. L                        11.-17. Ausf.

Heimatstab Übersee          18. Ausf.