Führerhauptquartier, den 12.11.40

 

Der Führer und Oberste Befehlshaber

der Wehrmacht

WFSt./Abt. L (I)

Nr. 33356/40 g. K. Chefs.

 

Geheime Kommandosache

Chef Sache                                          

Nur durch Offizier                                 

 

10 Ausfertigungen

2. Ausfertigung.

 

Weisung Nr. 18 für die Kriegführung  

 

 

Die vorbereitenden Maßnahmen der Oberkommandos für die Kriegführung der nächsten Zeit sind nach folgenden Richtlinien zu treffen:

1.) Verhältnis zu Frankreich

Das Ziel meiner Politik gegenüber Frankreich ist, mit diesem Land in einer für die zukünftige Kriegführung gegen England möglichst wirkungsvollen Weise zusammenzuarbeiten. Frankreich wird dabei vorläufig die Rolle einer »nicht kriegführenden Macht« zufallen, die in ihrem Hoheitsgebiet, besonders in den afrikanischen Kolonien, Maßnahmen der deutschen Kriegführung zu dulden und, soweit erforderlich, auch durch Einsatz eigener Verteidigungsmittel zu unterstützen hat. Vordringliche Aufgabe der Franzosen ist die defensive und offensive Sicherung ihrer afrikanischen Besitzungen (West und Äquatorial-Afrika) gegen England und die de Gaulle-Bewegung. Aus dieser Aufgabe kann sich die Teilnahme Frankreichs am Krieg gegen England in vollem Maße entwickeln.

Die an meine Zusammenkunft mit Marschall Petain anknüpfenden Besprechungen mit Frankreich werden abgesehen von der laufenden Arbeit der Waffenstillstandskommission vorerst ausschließlich durch das Auswärtige Amt in Verbindung mit dem Oberkommando der Wehrmacht geführt.

Nähere Weisungen folgen nach Abschluß dieser Besprechungen.

2.) Spanien und Portugal

Politische Maßnahmen, um den baldigen Kriegseintritt Spaniens herbeizuführen, sind eingeleitet. Das Ziel des deutschen Eingreifens auf der Iberischen Halbinsel (Deckname Felix) wird sein, die Engländer aus dem westlichen Mittelmeer zu vertreiben.

Hierzu soll

a)    Gibraltar genommen und die Meerenge abgeschlossen

b) verhindert werden, daß sich die Engländer an einer anderen Stelle der Iberischen Halbinsel oder der Atlantischen Inseln festsetzen.

Die Vorbereitung und Durchführung des Unternehmens ist wie folgt beabsichtigt:

I. Abschnitt:

a)     Erkundungstrupps (Offiziere in Zivil) schließen die für den Einsatz gegen Gibraltar und für die Übernahme von Flugplätzen erforderlichen Vorbereitungen ab. Sie sind bezüglich Tarnung und Zusammenarbeit mit den Spaniern an die Sicherungsmaßnahmen des Chefs Ausl./Abw. gebunden.

b) Sonderverbände des Amts Ausl./Abw. übernehmen in getarnter Zusammenarbeit mit den Spaniern die Sicherung des Gibraltar-Geländes gegen englische Versuche, das Vorfeld zu erweitern bzw. die Vorbereitungen vorzeitig zu entdecken und zu stören.

c)     Die für den Einsatz bestimmten Verbände stellen sich, weit abgesetzt von der französischspanischen Grenze und ohne frühzeitige Einweisung der Truppe, bereit. Für den Anlauf des Unternehmens ergeht 3 Wochen vor Übertritt der Truppen über die spanischfranzösische Grenze (jedoch erst nach Abschluß der Vorbereitungen bezügl. Atlantische Inseln) eine Vorwarnung.

Im Hinblick auf die geringe Leistungsfähigkeit der spanischen Bahnen sind für das Unternehmen vom Heer hauptsächlich motorisierte Verbände zu bestimmen, sodaß die Bahnen für den Nachschub zur Verfügung stehen.

II. Abschnitt:

a)     Verbände der Luftwaffe führen, abgerufen durch Beob­achtung bei Algeciras, von französischem Boden aus zu einem günstigen Zeitpunkt einen Luftüberfall auf die im Hafen von Gibraltar liegenden englischen Flottenteile durch und fallen nach dem Angriff in spanische Flughäfen ein.

b) Kurz danach überschreiten bezw. überfliegen die für den Einsatz in Spanien vorgesehenen Verbände die französisch spanische Grenze.

III. Abschnitt;

a)   Angriff zur Wegnahme von Gibraltar mit deutschen Truppen.

b) Bereitstellen von Truppen, um in Portugal einzumarschieren, falls die Engländer dort Fuß fassen sollten. Die hierfür vorgesehenen Verbände marschieren unmittelbar hinter den für Gibraltar bestimmten Kräften in Spanien ein.

IV. Abschnitt;

Unterstützung der Spanier beim Abschließen der Meerenge nach Wegnahme des Felsens, wenn erforderlich, auch von Spanisch-Marokko aus.

Für die Stärke der für das Unternehmen »Felix« einzusetzenden Verbände gilt:

Heer:

Die für Gibraltar bestimmten Verbände müssen stark genug sein, um den Felsen auch ohne spanische Hilfe zu nehmen.

Daneben muß eine kleinere Gruppe zur Verfügung stehen, um die Spanier bei einem an sich unwahrscheinlichen englischen Landungsversuch an einer anderen Stelle der Küste zu unterstützen.

Für den möglichen Einmarsch in Portugal sind in der Hauptsache schnelle Verbände vorzusehen.

Luftwaffe:

Für den Luftüberfall auf den Hafen von Gibraltar sind Kräfte zu bestimmen, die einen ergiebigen Erfolg gewährleisten.

Für die anschließende Bekämpfung von Flottenzielen und zur Unterstützung beim Angriff auf den Felsen sind vor allem Sturzkampfverbände nach Spanien zu überführen.

Den Heeresverbänden ist ausreichende Flakartillerie, auch zur Bekämpfung von Erdzielen, zuzuteilen.

Kriegsmarine:

Zur Bekämpfung des englischen Gibraltar-Geschwaders, vor allem bei dem voraussichtlichen Auslaufen nach dem Luftüberfall, sind U-Boote vorzusehen.

Zur Unterstützung der Spanier bei der Sperrung der Meerenge ist die Überführung einzelner Küstenbatterien in Verbindung mit dem Heer vorzubereiten.

Eine italienische Beteiligung ist nicht vorgesehen.

Die Atlantischen Inseln (vor allem Kanaren und Kap Verden) gewinnen durch das Unternehmen Gibraltar erhöhte Bedeutung für die englische und die eigene Seekriegführung. Die Herren Oberbefehlshaber der Kriegsmarine und Luftwaffe prüfen, wie die spanische Verteidigung der Kanaren zu unterstützen ist bezw. die Kap Verden in Besitz genommen werden können.

Die Frage einer Besetzung von Madeira und der Azoren bitte ich ebenfalls zu prüfen, ebenso die sich daraus für die See und Luftkriegführung ergebenden Vor und Nachteile. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind mir baldigst vorzulegen.

3.) Italienische Offensive gegen Ägypten

Der Einsatz deutscher Kräfte kommt, wenn überhaupt, erst dann in Frage, wenn die Italiener Marsa Matruh erreicht haben. Aber auch dann wird in erster Linie der Einsatz deutscher Fliegerkräfte vorzusehen sein, wenn die Italiener die dafür benötigte Flugbasis zur Verfügung stellen.

Die Vorbereitungen der Wehrmachtteile für Einsatz auf die­sem oder einem anderen nordafrikanischen Kriegsschauplatz sind in folgendem Rahmen weiterzutreiben:

Heer:

Bereithalten einer Panzer-Division (Zusammensetzung wie bisher vorgesehen) für Einsatz in Nordafrika.

Kriegsmarine:

Herrichtung der in italienischen Häfen liegenden deutschen Schiffe, die als Transportdampfer geeignet sind, für die Überführung möglichst starker Truppen entweder nach Libyen oder nach Nordwest-Afrika.

Luftwaffe:

Vorbereitungen für Angriffsunternehmungen gegen Alexan­dria und den Suez-Kanal, um letzteren für die englische Kriegführung zu sperren.

4.) Balkan

Ob. d. H. trifft Vorbereitungen, um im Bedarfsfall aus Bulgarien heraus das griechische Festland nördlich des Ägäischen Meeres in Besitz zu nehmen und damit die Voraussetzung für den Einsatz deutscher Fliegerverbände gegen Ziele im ostwärtigen Mittelmeer zu schaffen, insbesondere gegen diejenigen englischen Luftstützpunkte, die das rumänische ölgebiet bedrohen.

Um allen möglichen Aufgaben gewachsen zu sein und die Türkei in Schach zu halten, ist den Überlegungen und Aufmarschberechnungen der Einsatz einer Armeegruppe in der Stärke von etwa 10 Divisionen zu Grunde zu legen. Auf eine Benutzung der durch Jugoslawien führenden Eisenbahn wird für den Aufmarsch dieser Kräfte nicht zu rechnen sein. Um den Zeitbedarf für den Aufmarsch abzukürzen, ist eine baldige Verstärkung der deutschen Heeresmission in Rumänien in einem mir vorzuschlagenden Ausmaß vorzubereiten. Ob. d. L. bereitet im Einklang mit den beabsichtigten Heeresoperationen Einsatz deutscher Luftwaffenverbände auf dem südostwärtigen Balkan und den Einsatz eines Flugmeldedienstes an der Südgrenze Bulgariens vor.

Die deutsche Luftwaffenmission in Rumänien wird in dem mir vorgeschlagenen Umfang verstärkt.

Wünsche der Bulgaren für Aufrüstung des Heeres (Waffen und Munitionslieferungen) sind entgegenkommend zu behandeln.

5.) Rußland

Politische Besprechungen mit dem Ziel, die Haltung Rußlands für die nächste Zeit zu klären, sind eingeleitet. Gleichgültig, welches Ergebnis diese Besprechungen haben werden, sind alle schon mündlich befohlenen Vorbereitungen für den Osten fortzuführen.

Weisungen darüber werden folgen, sobald die Grundzüge des Operationsplanes des Heeres mir vorgetragen und von mir gebilligt sind.

6.) Landung in England

Da bei Veränderungen in der Gesamtlage die Möglichkeit oder Notwendigkeit gegeben sein kann, im Frühjahr 1941 doch noch auf das Unternehmen »Seelöwe« zurückzukommen, müssen die drei Wehrmachtteile ernstlich bestrebt sein, die Grundlagen für ein solches Unternehmen in jeder Hinsicht zu verbessern.

7.) Berichten der Herren Oberbefehlshaber zu den in dieser Weisung vorgesehenen Maßnahmen sehe ich entgegen. Die Art der Durchführung sowie die zeitliche Übereinstimmung der einzelnen Aktionen werde ich sodann befehlen. 

Zum Schutz der Geheimhaltung sind durch Beschränkung des Bearbeiterkreises besondere Maßnahmen zu treffen. Dies gilt besonders für das Unternehmen in Spanien und für die Pläne bezüglich der Atlantischen Inseln.

(gez.) Adolf Hitler

Verteiler:

Ob. d. H. (Op. Abt.)     1. Ausf.

Ob. d. M. (i. Ski.)          2. Ausf.

Ob. d. L. (LwFüSt. Ia)   3. Ausf.

O. K. W.:

WFSt.                  4. Ausf.

Abt. L            5 .10. Ausf.

 

[18a]

 

Führerhauptquartier, den 27.11.40

 

[handschr.:] F 3)

 

Oberkommando der Wehrmacht

WFSt/Abt. L (IH)

Nr. 33 373/40 gK.Chefs.

 

Geheime Kommandosache

Chefsache!

Nur durch Offizier!


 

13. Ausfertigungen

12. Ausfertigung


 

Betr.: Weisung Nr. 18, Ziffer 2

I. Der Grundgedanke des Unternehmens Felix ist, daß die Operationen mit einem Luftüberfall auf das englische Gibraltar-Geschwader eröffnet werden. Der hierzu erforderlichen Überraschung müssen alle Vorbereitungen Rechnung tragen. Wie schwierig jede Geheimhaltung in Spanien ist, ergibt der Bericht des Chefs Ausl./Abw. über seine in der Zeit vom 12.21. 11. durchgeführten Besprechungen und Erkundungen (den Ober­kommandos unter OKW/Ausl./Abw.Chef Nr. 3570/40 g.K. vom 20. 11. zugegangen).

Es ist weder möglich, große Vorbereitungen für die Boden­organisation der einfallenden Fliegerverbände zu treffen, noch in dem an sich erwünschten Umfange Versorgungsbasen einzurichten. Ebenso verbietet es sich, daß starke Heeresverbände vor dem Luftüberfall in der Nähe der spanischen Grenze aufmarschieren.

Für die Versorgung nach Operationsbeginn bleibt zu berücksichtigen, daß die Bahn über Irun nur 12 spanische Züge (= 6 deutsche Züge) nach Umschlag in Irun leistet.

Aus dieser Lage ergibt sich, daß auf allen Gebieten mit Aus­hilfen gearbeitet werden muß, auf die Gefahr hin, daß in der ersten Zeit nach Anlauf des Unternehmens Reibungen entstehen (zum Beispiel das Kampfgeschwader nach seinem Einfall in Spanien vorübergehend nur bedingt einsatzfähig sein wird).

II. Für die weiteren Vorbereitungen gilt:

1.) Die Stärke der Erkundungstrupps sowohl für den Raum von Gibraltar wie für die Flugplätze, die Versorgungseinrichtungen und Verkehrswege, ist erheblich zu vermindern. Nur das unbedingt Erforderliche kann vorher erkundet, alles andere muß unter feldmäßigen Verhältnissen durch bei Operationsbeginn vorausgesandte Kommandos unternommen werden.

2.) In der kommenden Zeit müssen diejenigen Transporte, die für die Anfangs Versorgung unumgänglich sind, tropfenweise in Spanien »einsickern«. In erster Linie gilt dies für die Versorgung des aus Südwest-Frankreich startenden und nach dem Überfall in Spanien einfallenden Kampfgeschwaders, das so­lange, wenigstens mit Teilen, zur Fortsetzung des Angriffs befähigt sein muß, bis die offene Versorgung aus der Heimat wirksam wird.

Diese »Wirtschaftstransporte« werden durch den Chef des Wehrmachts´-Transportwesens in Zusammenarbeit mit den Wehrmachtteilen zusammenzustellen sein und im Einzelnen unter Verzicht auf stärkeres Bewachungspersonal durch Chef Ausl./Abw. getarnt werden. Angestrebt wird, auch auf dem Seewege in ähnlicher Form Vorräte nach Spanien zu schaffen.

3.) Zur Aufstellung eines Planes, wie gegebenenfalls unter Einschaltung auch des Seeweges die in ihrem Umfange be­scheidene Bevorratung und die spätere Versorgung durchzuführen sind, melden die Oberkommandos baldmöglichst an OKW/ WFSt/Abt. L, (Nebenabdruck an Chef WehrmachtTransportwesen und Ausl./Abw.) ihre Forderungen an. Dabei sind neben den Mengen auch erwünschte Zeiten und Zielorte anzugeben.

Ob und welche Mengen auf Grund dieser Anforderunge auf den Seeweg verwiesen werden können, wird OKW. mit Ob. d. M. (Schiffahrtsabteilung) regeln.

Nicht anzumelden sind Versorgungsgüter, die nach Operationsbeginn vom Heer bzw. der Luftwaffe mit eigenen Mitteln (Kraftwagenkolonnen, Lufttransport) befördert werden können.                                                                              

4.) Da die Masse der Heeresverbände im Interesse der Ge­heimhaltung nicht in der Nähe der Grenze versammelt werden kann, wird in Kauf genommen, daß stärkere Kräfte erst einige Zeit nach dem Luftüberfall in Spanien einmarschieren. In die vordersten, schnell verfügbaren Teile sind vor allem diejenigen Versorgungsdienste einzugliedern, die für den Nachschub der Fliegerverbände (eingefallenes Kampfgeschwader, einfliegende Sturzkampfverbände) erforderlich sind.

Der einheitliche Marschplan ist durch Ob. d. H. festzulegen. Zu berücksichtigen ist dabei, daß der Operationsbeginn (= Luftüberfall) von der Feindlage (Gibraltar-Geschwader) und vom Wetter abhängig und daher genau erst ganz kurzfristig zu bestimmen ist.

5.) Besondere Maßnahmen sind erforderlich, um die über Irun führende Strecke, vor allem den Engpaß bei Irun, gegen See und Luftangriffe zu schützen. Auch hier kann jedoch vor Operationsbeginn nur das nötigste und dies nur von französi­schem Boden aus geschehen.

Die Sicherung gegen See ist Aufgabe des Ob. d. M., der neben sonstigen Mitteln des Küstenvorfeldes Einsatz von Batte­rien (erforderlichenfalls auch solcher, die vom Heer zur Verfügung zu stellen sind) vorzubereiten hat.

Die Abwehr von Luftangriffen ist durch Ob. d. L. sicherzustellen, ebenso die Sicherung des im Vergleich zu Irun weniger gefährdeten sonstigen Vormarschweges.

6.) Voraussichtlich wird es erforderlich sein, nach der Wegnahme des Felsens zur Sperrung der Enge auf der afrikanisehen Seite Batterien in Stellung zu bringen und deutsche Truppen für Sicherungs und sonstige Aufgaben zu überführen (u.a. 3. Pz.Div.)

Für die Sperrung der Enge wird nach außenhin die spanische Wehrmacht (Küstenbatterien, Seestreitkräfte), tatsächlich Ob. d. M. verantwortlich sein, dem hierfür auch Heeresbatterien zur Verfügung zu stellen sind.

Zur Überführung der Batterien und sonstigen Verbände hat die Kriegsmarine den erforderlichen Schiffsraum in italienischen Häfen bereit zu halten und je nach Lage in französische bzw. spanische Häfen nachzuziehen.

III. Die Besonderheiten des bevorstehenden Einsatzes in Spanien erfordern, alle Maßnahmen, vor allem die vorbereitenden und solche, die die Versorgung betreffen, einheitlich auszurichten. Hierzu ist die als Muster anliegende Zeittafel bestimmt.

Die Oberkommandos werden gebeten, als nächsten Schritt der Vorbereitung zum 5. 12. durch die Zeittafel alle Maßnahmen anzugeben, die für das Unternehmen Felix beabsichtigt sind.

Die im Gange befindliche Erkundung der in ihrer Bedeutung mit der Wegnahme von Gibraltar zusammenhängenden atlantischen Inseln (Kanaren, Azoren) ist unter Leitung des Chefs Ausl./Abw. nachdrücklich weiterzutreiben mit dem Ziel, die Flugplatzverhältnisse und Landemöglichkeiten sowie die vorhandenen Verteidigungsmöglichkeiten und Versorgungs­grundlagen festzulegen.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

I. A. gez. Warlimont

F. d. R.

[handschr.:] v. Loßberg

Obstlt. d. G.

 

Verteiler:

Ob. d. H.                                                  1. Ausf.

Ob. d. L.                                                  2. Ausf.

Ob. d. M.                                                 3. Ausf.

OKW:

WFSt.                                             4. Ausf.

Abt. L           5. - 8. Ausf. und 11.-13. Ausf. (5. an ObdH./GenQu abgegeben)

Ausl/Abw.                                       9. Ausf.

Wehrmachttransportchef                10. Ausf.