Berlin, den 9.9.1939

Der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht

OKW/WFA Nr. 200/39

g. K. Chefs. L I

 

Geheime Kommandosache

Chef Sache

Nur durch Offizier

 

8 Ausfert.

2. Ausfert.

 

Weisung Nr. 3 für die Kriegführung

 

1.) Die Operationen gegen das polnische Heer und die polnische Luftwaffe sind mit so starken Kräften und so lange fortzuführen, bis die Gewähr dafür gegeben ist, daß den Polen der Aufbau einer zusammenhängenden, deutsche Kräfte fesselnden Front nicht mehr gelingen kann.

 

2.) Läßt sich übersehen, daß Teile des Ostheeres und der Luftangriffskräfte für diese Aufgabe und für die Befriedung der besetzten Gebiete nicht mehr benötigt sind, so ist ihre Verwendung im Westen einzuleiten. In demselben Maße, wie die poln. Luftwaffe ihre Wirksamkeit mehr und mehr einbüßt, können über das bisher Geschehene hinaus noch weitere Luftverteidigungskräfte für den Einsatz gegen unsere Westgegner freigemacht werden.

 

3.) Auch nach der zaghaften Eröffnung der Feindseligkeiten durch England zur See und in der Luft, durch Frankreich zu Lande und in der Luft behalte ich mir die Genehmigung vor:

 

a) für jede Überschreitung der deutschen Westgrenze zu Lande,

 

b) für jedes Überfliegen der deutschen Westgrenze, sofern es nicht zur Abwehr stärkerer feindl. Luftangriffe notwendig ist.

 

c) Für Luftangriffe gegen England

In der Deutschen Bucht und im Minenwarngebiet West sowie zur unmittelbaren Unterstützung von Seekampfhandlungen ist der Einsatz der Luftwaffe freigegeben.

 

d) Für die Kriegsmarine behalten die in der Weisung Nr. 2 Ziff. 3 a) und b) gegebenen Anordnungen ihre Gültigkeit. Angriffshandlungen zur See gegen Frankreich haben zu unterbleiben.

 

Adolf Hitler

 

Für die Richtigkeit

Loßberg Obstlt. d. G.“

 

Verteiler:

OKH 1. Ausf.

OKM 2. Ausf.

R. d. L. u. Ob. d. L. 3. Ausf.

OKW

Chef WFA 4. Ausf.

L 5-8. Ausf.