Brief an das Finanzamt München III

 

31. Oktober 1925

 

Der Gesamtbetrag von M 8.785,- abzugsfähiger Auslagen meines Einkommens setzt sich im einzelnen aus folgenden Posten zusammen:

 

a) M 2.245,- Schuldzinsen

b) M 3.000,-Rückzahlung eines Wechsels

c) M 1.500,-monatliche Reiseauslagen zu je M 500,-

d) M 900,- Gehalt meines Privatsekretärs, monatl. M 300,

e) M 540,- Gehalt meines Kraftfahrers, monatl. M 160,

f) M 600,- Gehalt einer Hilfskraft, monatlich M 200,-

 

Ich muß zur Begründung der Steuerabzugsfähigkeit dieser Auslagen folgendes anführen: Zu Punkt a): Ich konnte mir nach meiner Entlassung aus der Festung mein Leben nur ermöglichen durch die Aufnahme eines Bankdarlehens.

 

Der Prozeß hat mich in außerordentlich hohe Unkosten gestürzt. Mein Rechtsanwalt allein hat eine Forderung von M 12.000,- erhoben, von der ich wenigstens einen Teil begleichen mußte. Die Kosten des Gerichtsverfahrens betrugen ebenfalls über M 1.000,-. Nur durch die Aufnahme dieses Darlehens, dessen Zinsen von mir in der vorgelegten Höhe beglichen wurden, war es mir überhaupt möglich, an die Vollendung meines Buches zu gehen.

 

Zu den Punkten b, c, d, e, f: Meine Tätigkeit als Politiker kann von meiner Tätigkeit als Schriftsteller so wenig getrennt werden wie etwa die Reisen eines Reiseschriftstellers von seiner schriftstellerischen Tätigkeit. Nicht nur, daß die Einnahmen von M 11.231,- aus einem Werk stammen, das als politisches Werk zu betrachten ist, würde ich erstens ohne politische Tätigkeit nicht in der Lage sein, dieses Werk zu schreiben und würde zweitens dieses Werk auch nicht annähernd im gleichen Umfange gekauft werden. Jede politische Reise gibt mir heute beispielsweise wieder die Vorbedingung zur Bearbeitung des 2. Bandes, genauso wie umgekehrt dadurch erst wieder das Interesse für diese Arbeit geweckt wird. Ohne meine politische Tätigkeit würde kein Mensch meinen Namen kennen, und mir selbst müßte damit auch der Stoff fehlen zur Herausgabe eines politischen Werkes. Wenn ein Schriftsteller zur Verfassung eines Werkes über Indien - und sei es auch selbst nur in Romanform - ein oder zwei Reisen nach Indien unternimmt, so geht es nicht an, diese Fahrten von seiner schriftstellerischen Tätigkeit zu trennen und etwa als persönliche private Luxusangelegenheit hinzustellen, da ja ohne diese Fahrt die Fassung seines Werkes praktisch nicht möglich sein würde. Ebenso können die physikalischen Versuche, die einer wissenschaftlichen Arbeit zu Grunde liegen, die dann später in Buchform erscheinend ein bestimmtes Erträgnis abwerfen, logisch nicht getrennt werden von diesem geschriebenen Werk; denn sie sind dessen Voraussetzung. Daß dies auch für den Politiker gilt, wird am klarsten bekundet durch die Tatsache, daß z. B. die Diäten eines Abgeordneten nicht der Besteuerung unterliegen, da seine Reisekosten usw. eben die Voraussetzung für seine Existenz bilden.

 

Bei mir als politischem Schriftsteller kann man demnach die Kosten für meine politische Tätigkeit, die die Voraussetzung für meine schriftstellerische Leistung sowohl als deren finanziellen Erfolg ist, nicht als steuerpflichtig ansehen. Denn tatsächlich fahre ich in Deutschland nicht zur Befriedigung meines persönlichen Luxusbedürfnisses herum, genauso wie ich mir persönlich nicht einen Sekretär und eine Hilfskraft halten müßte, wenn nicht der gesamte Komplex meiner Tätigkeit dieses als Voraussetzung auch für meine wirtschaftliche Stellung erfordern würde. Meine gesamte Korrespondenz trifft mich nicht als Privatmann, sondern als den politischen Schriftsteller Adolf Hitler. Eine persönliche Erledigung dieser Korrespondenz allein würde mich sofort jeder weiteren schriftstellerischen Tätigkeit entheben, wobei - wie ich schon betonte - dieses alles in engstem Zusammenhang mit meiner schriftstellerischen Tätigkeit steht.

 

Ich habe besonders für meine Reisen den Kostenansatz niedriger genommen, als er in Wirklichkeit ist. Ich bin jederzeit gern bereit, eine eidesstattliche Erklärung über meine persönlichen Bedürfnisse und Aufwendungen abzugeben; das Finanzamt wird dann ersehen, daß ich aus dem für diesen Zeitraum ausgeworfenen Erträgnisse meines Buches nur einen kleinsten Bruchteil für mich verwendet habe, nirgends ein Guthaben besitze oder eine sonstige Vermögensanlage mein Eigen nenne. Ich schränke meine persönlichen Bedürfnisse gezwungenermaßen so weit ein, daß ich als vollständiger Antialkoholiker und Nichtraucher in den bescheidensten Gaststätten esse und außer meiner geringen Wohnungsmiete keinerlei Ausgaben besitze, die nicht eben auf das Konto des politischen Schriftstellers gingen.

 

Ich führe dies deshalb hier an, damit das Finanzamt in meiner Darstellung nicht etwa den Versuch einer Umgehung einer steuerlichen Verpflichtung sehen kann, sondern eine nüchterne Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse. Auch der Kraftfahrer ist für mich nur ein Mittel zum Zweck. Er allein macht mir heute die Bewältigung meiner Arbeit überhaupt möglich.

 

Adolf Hitler