Verfügung zum SA-Sportabzeichen

 

 

Durch meine Verfügung vom 15.2.1935 habe ich das SA-Sportabzeichen als das Mittel für eine kämpferische Schulung des Leibes und für die Pflege des wehrhaften Geistes in allen Teilen des Volkes bestimmt.

 

Um zu erreichen, daß die Wehrtüchtigkeit der Träger des SA-Sportabzeichens bis ins hohe Alter erhalten bleibt, ermächtige ich den Stabschef der SA, durch Ausführungsbestimmungen den weiteren Besitz des SA-Sportabzeichens von der Ableistung bestimmter Wiederholungsübungen abhängig zu machen. Des weiteren erhebe ich das Leistungsbuch des SA-Sportabzeichens zu einer Urkunde, die Aufschluß gibt über die körperliche Leistungsfähigkeit und charakterlich weltanschauliche Haltung des Inhabers des SA-Sportabzeichens.

 

Berlin, am 18.3.1937.

Adolf Hitler