Anordnung betr. „Ehrenunterstützung für Schwerbeschädigte der NSDAP“

 

 

In dem opferwilligen Kampf unserer Bewegung haben viele Nationalsozialistenschwerste körperliche Schädigungen davongetragen. Ihnen für ihren Einsatz im Dienste der nationalsozialistischen Idee zu danken, ist eine Ehrenaufgabe der NSDAP.

 

Ich bestimme daher unter dem 9. November 1935:

 

1. Für die Schwerbeschädigten der Partei, die bei ihrer freiwilligen Pflichterfüllung im Kampfe um das Dritte Reich einen dauernden, schweren, die Erwerbsfähigkeit für immer einschränkenden körperlichen Schaden davongetragen haben, wird aus Mitteln der Partei alljährlich ein Betrag von einer halben Million Reichsmark für Ehrenunterstützungen zur Verfügung.

 

2. Die Verteilung dieses Betrages erfolgt je nach Schwere der Körperbeschädigung, sowie nach Lage der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller.

 

3. Die Ausführungen erläßt der Reichsschatzmeister der NSDAP.

 

München, den 9. November 1935

Adolf Hitler