Anordnung vom 2. April 1932

 

 

Der Wahlkampf stellt Hilfskasse und Sachschädenkasse vor große Aufgaben. Sie können nur durch das Zusammenstehen aller erfüllt werden. Ich erinnere daher an die Pflicht, die Beiträge für jede Versammlung pünktlich an die Sachschädenkasse abzuführen, die Beiträge für die Hilfskasse allmonatlich zu bezahlen. Diese Pflicht erfüllen heißt, das Prinzip ‚Gemeinnutz vor Eigennutz’ in die Tat, heißt, den Nationalsozialismus in praktische Wirklichkeit umsetzen.

 

Ich erwarte von allen Ortsgruppenleitern, daß sie für die restlose Meldung ihrer Mitglieder und für restlose Abführung der Beiträge an Hilfskasse und Sachschädenkasse sorgen.

 

München, den 2.4.1932

Adolf Hitler